15. August 2006 Nach den Terrorwarnungen in Großbritannien sind viele Reisende unsicher, was sie im Handgepäck mitnehmen dürfen. Zum Teil sind Gepäckbestimmungen wieder gelockert worden, auf der anderen Seite teilte das Bundesinnenministerium am Montag mit, daß einige Sicherheitsmaßnahmen nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft notwendig seien. Für Flüge von Frankfurt aus gelten derzeit folgende Bestimmungen:
Auf allen Flügen sind im Handgepäck verboten: Waffen; spitze Gegenstände wie Schraubenzieher, Scheren und Messer mit einer Klinge von sechs Zentimetern oder länger; stumpfe Gegenstände wie Golfschläger oder Angelruten; Benzinfeuerzeuge und Entzündliches wie Getränke mit mehr als 70 Prozent Alkohol.
Auf Flügen in die Vereinigten Staaten ist das Mitführen von Flüssigkeiten jeglicher Art im Handgepäck verboten. Das gilt auch für Gels, Cremes, Pasten, Lotionen und den Inhalt von Druckbehältern, beispielsweise Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Deodorant, Rasierschaum, Sprühdosen und ähnliches. Diese Artikel müssen mit dem normalen Gepäck aufgegeben werden. Hingegen dürfen dringend notwendige Medikamente mitgeführt werden, wenn der Passagier eine ärztliche Bescheinigung mit seinem Namen vorlegen kann. Babynahrung darf ebenfalls an Bord gebracht werden, wenn ein Kleinkind mitreist. Der Inhalt der Babynahrung muß von der Begleitperson probiert werden. Feuerzeuge dürfen in die Vereinigten Staaten nicht eingeführt werden.
Am besten, wenig Handgepäck mitzunehmen
Fluggäste, die in Großbritannien starten, dürfen jeweils nur ein Handgepäckstück mit an Bord nehmen. Es darf nicht größer als 45 mal 35 mal 16 Zentimeter sein. Weitere Taschen, beispielsweise Handtaschen, müssen im Handgepäck verstaut werden. Das Mitführen von Gegenständen in Jacken und Hosen ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Geldbörsen, inklusive Kreditkarten und Ausweise, benötigte Reisedokumente, beispielsweise Reisepaß und Flugschein, Brillen ohne Brillenetui, Kontaktlinsen und -behälter ohne Reinigungslösung, Frauen-Hygieneartikel wie Tampons sowie Schlüssel, jedoch keine batteriebetriebenen Autoschlüssel. Flüssigkeiten dürfen ebenfalls nicht mitgeführt werden.
Laptops und größere elektronische Geräte wie Fön, Fotokamera und Mobiltelefon müssen für die Sicherheitskontrollen dem Handgepäck entnommen und in einen Korb gelegt werden, so daß sie während des Röntgens nichts verdecken. Sie dürfen im Anschluß mit an Bord genommen werden. Kinderwagen werden wie bisher im Bauch des Flugzeugs verstaut. Transitpassagiere, die über Großbritannien in die Vereinigten Staaten einreisen, müssen beachten, daß neben den amerikanischen auch die britischen Einreisebestimmungen gelten.
Auf Flügen nach Großbritannien dürfen die Passagiere wie bisher ihr Handgepäck uneingeschränkt mit sich führen. Für innerdeutsche Flüge gilt ebenfalls keine verschärfte Beschränkung des Reisegepäcks. Für Flüge innerhalb der Europäischen Union gilt keine Beschränkung mit Ausnahme von Flügen nach Großbritannien. Die Bundespolizei empfiehlt Reisenden generell, wenig Handgepäck mitzunehmen, um die Wartezeiten bei den Kontrollen kurz zu halten. Außerdem sollten sich Fluggäste vor Antritt der Reise bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen.
Text: davo./susk., F.A.Z., 16.08.2006
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