Vier Jahre Haft gefordert

Staatsanwaltschaft: Attacke auf Rabbiner kein Mordversuch

Soll laut Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung in Haft

Soll laut Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung in Haft

19. Mai 2008 Die Attacke auf einen Frankfurter Rabbiner war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft kein Mordversuch. Staatsanwältin Nadja Niesen forderte am Montag vor dem Frankfurter Landgericht für den angeklagten Sahed A. vier Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung.

Er habe zwar mit Tötungsabsicht zugestochen, sei dann aber davon zurückgetreten. Er könne daher nur wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung bestraft werden. Mit seiner Attacke auf einen geistlichen Würdenträger habe der Täter ein weiteres Tabu gebrochen.

Der Nebenklageanwalt Rolf E. Döring meinte hingegen, dass der Messerstecher nur aufgehört habe, weil der Rabbiner lautstark nach der Polizei gerufen habe. Der Täter habe den Geistlichen töten wollen und sei dabei sehr professionell vorgegangen.

Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag die Messerattacke gestanden. Er habe das Messer gezückt, um einen Angriff seines Gegenübers abzuwehren, sagte der 23 Jahre alte Mann Mitte April, der sich bei seinem Opfer entschuldigte. Er wies gleichzeitig den Anwurf von sich, er habe den orthodoxen Rabbiner, der als solcher durch Bart- und Haartracht und sein schwarzes Gewand zu erkennen war, als „Scheißjuden“ beschimpft, den er „abstechen“ werde.

Das Gericht will sein Urteil am Dienstag bekanntgeben. Zuvor plädieren noch der Anwalt des angegriffenen Rabbiners und die Verteidiger.

Text: FAZ.NET mit lhe
Bildmaterial: dpa

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