15. Oktober 2007 Die rechtsextreme NPD darf nach einer Eilentscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts am 20. Oktober ihre Demonstration in der Main-Metropole veranstalten. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot seien nicht erfüllt, teilte das Gericht am Montagnachmittag mit. Es sei nicht ersichtlich, dass aus der geplanten Versammlung heraus die Verübung von Straftaten zu befürchten sei, heißt es in der Mitteilung.
Die Stadt hatte die Veranstaltung mit dem Hinweis untersagt, diese würde das friedliche Miteinander von Menschen unterschiedlichen Glaubens und Herkunft in Frankfurt erheblich stören. Die Kundgebung soll sich gegen den geplanten Neubau einer Moschee im Stadtteil Hausen richten. Die Stadt kann binnen zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen.
Text: FAZ.NET mit dpa
Bildmaterial: Wonge Bergmann
