19. Oktober 2007 Die Demonstration der NPD gegen den Bau einer Moschee im Frankfurter Stadtteil Hausen darf am Samstag ebenso stattfinden wie eine Kundgebung der Republikaner in Rüsselsheim aus ähnlichem Anlass. Der hessische Verwaltungsgerichtshof wies Beschwerden der Städte gegen entsprechende Beschlüsse der Verwaltungsgerichte in Frankfurt und Darmstadt zurück.
Die Gefahr, dass Rechtsextreme Muslime in einer Weise verächtlich machen könnten, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle, sahen die Kasseler Richter durch Formulierungen in den Aufrufen nicht als belegt an. Rechtsextremistische und ausländerfeindliche Äußerungen seien laut Bundesverfassungsgericht durch die Meinungsfreiheit gedeckt und rechtfertigten nicht das von den Städten verhängte Versammlungsverbot.
Frankfurts Ordnungsdezernent Boris Rhein (CDU) sagte dieser Zeitung, er könne die Begründung nicht nachvollziehen, müsse den Beschluss aber akzeptieren. Nun werde man prüfen, wie stark die Route des Demonstrationszuges abgekürzt werden könne. Die NPD hat 500 Teilnehmer angekündigt. Die Polizei rechnet mit einer deutlich höheren Zahl von Gegendemonstranten.
Text: F.A.Z.
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