Flughafenausbau

Fluglinie oder Kommune - jeder kämpft für sich allein

Von Helmut Schwan

11. Februar 2008 Frankfurt ist nicht Wien: Die Vorstellung, „die Region“ werde sich mit der Landesregierung und dem Betreiber über den Ausbau des Flughafens außergerichtlich einigen, hatte sich eigentlich schon am Ende der Mediation erledigt. Im Januar 2001, als deren Ergebnisse präsentiert wurden, zeichnete sich ab, dass dieser Versuch eines Interessenausgleichs auf gesellschaftlicher Ebene, wie er später im Umland der österreichischen Hauptstadt gelang, nicht die nötige Zustimmung finden werde. Acht Jahre später bringen nun die Anwälte die Positionen in umfangreichen Schriftsätzen zu Papier: Die Klagewelle läuft an.

Mehr als ein Dutzend Kommunen (siehe Grafik) haben sich entschlossen, den langen und teuren Rechtsweg zu gehen. Vorsorglich sind dafür Mittel in den Etats bereitgestellt worden, manche Kommunen kooperieren oder erhalten wie in Darmstadt-Dieburg Zuschüsse vom Kreis. Die meisten haben zudem Eilanträge gestellt, um zu verhindern, dass schon bald „die Bagger rollen“. Sie zielen damit auf den sogenannten Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses, mithin die Möglichkeit, nach Erlass des Beschlusses mit den Arbeiten zu beginnen. Der Flughafenbetreiber Fraport AG hat jedoch mehrmals versichert, dieses Recht nicht nutzen zu wollen. Man werde zumindest eine erste Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) abwarten. Sie wird vermutlich nicht mehr in diesem Jahr fallen. Ein Gerichtssprecher hält das allein angesichts des Umfangs der Akten (rund 2500 Blatt zuzüglich etwa 400 Karten) für unwahrscheinlich.

Vorgabe der Mediation nicht im Genehmigungsbeschluss

Die wünschenswerte Prozessökonomie stößt an die Grenzen des deutschen Verwaltungsrechts: Es eröffnet nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit, Klagen zu bündeln. Musterverfahren in dem Sinn, dass prototypisch am Fall einer Gemeinde die Belastungen geprüft werden, sind kaum denkbar: Jede Stadt muss für sich nachweisen, dass sie etwa in ihrem Selbstbestimmungsrecht, neue Siedlungsgebiete auszuweisen, unangemessen eingeschränkt werde. Ähnliches gilt für die Lärmbelastungen in Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen. Dennoch wird man in Kassel bemüht sein, Themen zusammenzufassen. Das bietet sich bei der zweiten zentralen Frage, dem Nachtflugverbot einschließlich den nach dem Planfeststellungsbeschluss gewährten Ausnahmen, an. Zwar ist jeweils lokal zu differenzieren und anhand lärmmedizinischer Gutachten zu betrachten, über welcher Gemeinde von 2011 an in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr Frachtmaschinen dröhnen werden. Aber bei fast allen Klagen schwingt der Ärger darüber mit, dass die Vorgabe der Mediation, keine Flüge in der „Kernnacht“, in dem Genehmigungsbescheid nicht eingehalten worden sei.

Das hessische Wirtschaftsministerium war davon abgerückt, weil ein absolutes Nachtflugverbot an einem internationalen Großflughafen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht durchzusetzen gewesen sei. Das werden - vielleicht erst 2011 - die Richter in Leipzig in letzter Instanz zu entscheiden haben. Wie überhaupt Beschlüsse und Urteile aus Kassel nur vorläufigen Charakter haben. Gleichwohl ist die „hessische“ Ebene nicht ohne Relevanz: Der VGH könnte durchaus bei der Prüfung des Genehmigungsbescheides oder während der Verhandlung Hinweise auf Schwachstellen geben, sei es beim Schutz der Natur und der Umwelt oder im Lärmschutzkonzept insgesamt. Das Ministerium könnte darauf reagieren und dem Flughafenbetreiber weitere Auflagen erteilen. Ob auch in diesem laufenden Verfahren dem Ministerium möglich ist, die Nachtflüge neu zu regeln, was die SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti als Ministerpräsidentin prüfen lassen will, ist die heikelste Frage. Eine Behörde kann einen Verwaltungsakt nur aufgrund neuer Erkenntnisse verändern, die sich etwa in Gutachten ergeben, nicht jedoch aufgrund einer neuen politischen Bewertung.

Pikante Frankfurter Position

Die Dauer des Rechtsstreits eröffnet aber auch die Chance, ihn einvernehmlich zu beenden. Raunheim, dessen Bürgermeister Thomas Jühe (SPD) sich beim Versuch, zwischen Kommunen und Luftverkehrsbranche einen „Anti-Lärm-Pakt“ zu schließen, stark engagiert hatte, will sich diese Option offenhalten. Am pikantesten ist die Position Frankfurts in dem Prozessreigen: SPD und Flughafenausbaugegner haben mit einem Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung den schwarz-grünen Magistrat gezwungen, zu klagen. Der Kompromiss in der Koalition, die das Thema Flughafenausbau eigentlich intern für tabu erklärt hat, läuft darauf hinaus, sich nur gegen die Ausnahmen vom Nachtflugverbot zu wenden - der kleinste gemeinsame Nenner zwischen „uneingeschränkt Ja“ und „strikt Nein“.



Text: F.A.Z., 08.02.2008, Nr. 33 / Seite 64
Bildmaterial: ddp, F.A.Z./FAZ.NET

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