Je kleiner der Betrieb, desto größer die Sorgen

Die Plakettenpflicht belastet Handwerks- und Lieferbetriebe. Viele müssen ihren Fuhrpark erneuern. Sie hoffen auf Ausnahmeregelungen. Mehr Bürokratie ist sicher. Von Jan Grossarth

15. Juli 2008 Frankfurt. Wenn es Tag wird im Frankfurter Norden, verlassen die ersten Lieferwagen des Obst- und Gemüsegroßhändlers Lindner das Frischezentrum. Sie liefern in die Stadt. Doch das werden sechs von acht Autos aus dem Unternehmensfuhrpark nur bis Ende nächsten Jahres dürfen. Diese haben eine rote Feinstaubplakette erhalten, damit ist von Januar 2010 an die Einfahrt ins Stadtgebiet verboten. Für andere Lieferanten mit älteren Wagen ist die Stadt schon vom 1. Oktober an tabu. "Wir müssen unseren Fahrzeugpark austauschen, das ist wirtschaftlich fast unzumutbar", sagt Großhändler Wolfgang Lindner. Ähnliche Sorgen plagen wenige Monate bevor die erste Stufe der Feinstaubverordnung in Kraft treten soll, viele Frankfurter Kleinbetriebe. Insbesondere auf Lieferanten und Handwerker kommen zusätzliche Ausgaben zu.

Mit Sorge wartet auch der Frankfurter Steinmetz Andreas Hennrich ab, ob die vier älteren seiner fünf Firmenautos Sondergenehmigungen erhalten. Denn nach den geltenden Regeln werden sie keine Umweltplakette bekommen. Ohne Gesetzeszwang würde sein auf Küchenabdeckungen und Restaurierungsarbeiten spezialisierter Betrieb die Fahrzeuge noch viele Jahre nutzen. Hennrich ist auf den Fuhrpark angewiesen: "Wir müssen mit Spezialwerkzeug und schwerem Material zu unseren Kunden, die vor allem in Frankfurt sitzen." Würde sein Betrieb jetzt vier gebrauchte Transporter kaufen, die den Normen entsprechen, fielen Kosten von fast 100 000 Euro an - das sei keinem kleinen Handwerksbetrieb zumutbar. Ähnlich geht es vielen Unternehmen, heißt es bei der Handwerkskammer. "Wir fordern großzügige Anwendungen von Ausnahmeregelungen, denn viele können gar nicht nachrüsten", sagt der zuständige Abteilungsleiter Georg Friedrich.

Kleinbetriebe fürchten, durch die Kostensteigerungen gegenüber Mitbewerbern, die im Umland weiterhin mit älteren Fuhrparks arbeiten, weniger wettbewerbsfähig zu sein. Aber auch Firmen, die durch Neuanschaffungen von Fahrzeugen nicht existentiell bedroht sind, werden weniger in andere Teile des Betriebs investieren können. Hans Erich Willig, Geschäftsführer der Firma VCA, die für einen Pressegrossisten Lieferungen übernimmt, nennt die Umweltzonen einen "Faustschlag für jeden, der im Gewerbe tätig ist". VCA beauftrage Subunternehmer, die insgesamt 400 Fahrzeuge stellten und von denen nun eine ganze Reihe umrüsten müssen. Wenn dereinst sogar nur noch Fahrzeuge mit grünen Plaketten fahren dürfen, befürchtet Willig noch härtere Auswirkungen.

Doch am schlimmsten dürfte es den Kleinstbetrieben ergehen, etwa Obst- und Gemüsehändlern. Großhändler Lindner vom Frischezentrum schätzt, es sei "fast jeder unserer Kunden von den Umweltzonen betroffen". Ein Obsthändler im Frischezentrum, der für seinen 15 Jahre alten Transporter gerade die nötigen Papiere für eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt eingereicht hat, stimmt zu: "80 Prozent von uns haben ältere Autos. Das gibt für viele eine Katastrophe." Ein türkischer Besitzer eines Lieferwagens von 1993 gibt an, ein vergleichbares Gebrauchtfahrzeug mit grüner Plakette koste rund 40 000 Euro: "Dann muss ich zur Caritas." Ein anderes Rezept hat der Gemüsehändler Peter Runkel, der einen 20 Jahre alten Mercedes 609d nutzt: "Ich fahre einfach weiter."

Wie viele Betriebe in welchem Maß zu Neuanschaffungen verpflichtet sind, dazu liegen den Verbänden noch keine Zahlen vor. Die Industrie- und Handelskammer kritisiert die Plakettenpflicht jedenfalls scharf. In Kombination mit der Belastung durch den hohen Spritpreis haben die Regelungen nach Worten von Hans-Peter Debling, Geschäftsführer Standortpolitik, dazu geführt, dass "unsere Unternehmen sehr verunsichert sind". Größere Betriebe seien weniger stark betroffen, diese erneuerten ihren Fuhrpark schneller.

Sicher ist den Betrieben, die auf Ausnahmegenehmigungen hoffen, in jedem Fall ein bürokratischer Mehraufwand. Sie müssen ihrem Antrag beim Straßenverkehrsamt zwei Nachweise beifügen, einen auf "wirtschaftliche Unzumutbarkeit" (von einem Steuerberater) sowie eine zweite Bescheinigung über die technische Unmöglichkeit einer Nachrüstung (von der Autowerkstatt). Da die Vergabekriterien klar definiert seien, bestehe kein Spielraum für eine großzügige Vergabepraxis, merkt der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Gerd Stahnke, an.

Text: F.A.Z.

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