Jugendkriminalität

Staatsanwaltschaft klagt gegen U-Bahn-Rowdies – und schweigt

Von Thomas Kirn

Am Bahnhof Heddernheim sollen die Angeklagten randaliert haben und handgreiflich geworden sein

Am Bahnhof Heddernheim sollen die Angeklagten randaliert haben und handgreiflich geworden sein

24. Januar 2008 Mit einem dicken Lob für die Frankfurter Staatsanwaltschaft ist der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) an die Öffentlichkeit getreten. Eigentlich schneller, als es die ministeriellen Richtlinien über die Veröffentlichung von Strafverfolgungsschritten erlauben, rühmt der Minister, dass kurz nach Bekanntwerden der Taten Anklage gegen die U-Bahn-Rowdies von Heddernheim erhoben sei. „Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft und auch der Polizei Frankfurt für ihren engagierten Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung“, steht in einem Schreiben aus dem Ministerium „anlässlich von Presseberichten“. Das schnelle Handeln sei „Ausdruck der Leistungsfähigkeit der hessischen Justiz“.

Die Anklagebehörde, zuweilen altmodisch als „Kavallerie der Justiz“ bezeichnet, gab sich ob dieses Textes freilich nicht sehr schneidig. „Kein Kommentar“, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu als Behördensprecherin. Sie mochte lediglich nicht dementieren, dass gegen fünf Männer im Alter zwischen 17 und 21 Jahren Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung erhoben ist. Sie sollen am 6. Januar, wie mehrfach berichtet, an der U-Bahn-Station Heddernheim einen Lokführer verprügelt, Waggonscheiben zertrümmert und herbeigerufene Polizeibeamte bedroht und beschimpft haben. Einer der Verdächtigen sitzt in Untersuchungshaft. Der Fall, in den wegen ähnlicher Delikte polizeibekannte Heranwachsende verwickelt sind, heizte die Debatte um Jugendkriminalität, eines der zentralen Themen im hessischen Landtagswahlkampf, noch einmal kräftig an.

Justiz beharrt auf Schweigerecht

Einer der Angeklagten - auf einem Überwachungsvideo

Einer der Angeklagten - auf einem Überwachungsvideo

Um so mehr verblüfften die Einsilbigkeit der Staatsanwaltschaft und demonstrative Zurückhaltung an der Behördenspitze: Der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Harth äußerte sich zu dem Lob für seine Behörde überhaupt nicht: „Das darf ich gar nicht.“ Dieses Verhalten habe seinen Grund in justizinternen Vorschriften und Regeln des fairen Verfahrens, hieß es. Ein Verdächtiger soll nicht aus der Zeitung oder anderen nicht autorisierten Quellen erfahren, was die Justiz gegen ihn unternimmt.

Die Strafverfolgungsbehörden sind daher gehalten, über Anklageerhebung oder jede andere Form des Verfahrensabschlusses erst nach der Zustellung des Schriftstücks an einen Betroffenen Auskunft zu geben. Aus dieser Verpflichtung entlässt sie weder Berichterstattung in den Medien noch eine Auskunft aus anderen Bereichen der Justiz oder der Polizei, noch eine Pressemeldung des zuständigen Ministeriums. Oberstaatsanwältin Möller-Scheu ließ jedenfalls den Einwand nicht gelten, durch die Veröffentlichung einer Zeitung und das dadurch provozierte ministerielle Lob seien die Gründe für Diskretion entfallen.

Gerade vor dem zu bestimmten Zeiten wachsenden Interesse der Medien und der Politik an bestimmten Entscheidungen der Justiz wolle sie sich einfach an seit 1995 bewährte und unverändert geltende Richtlinien halten, sagte die Sprecherin. Eine davon laute eben, dass die Staatsanwaltschaft vor der beglaubigten Zustellung einer Anklage an den Betroffenen keine Auskünfte erteilen dürfe. Sie halte die Regelung auch für richtig, sagte Möller-Scheu. „Wir haben noch keine Zustellungsurkunde als Beleg erhalten“, erläuterte die Juristin ihr Schweigen. Die Frage, wie gleichwohl eine auf solche Weise diskret behandelte Anklageschrift mit Aktenzeichen und wörtlichen Zitaten dann an die Hamburger Zentralredaktion der „Bild“-Zeitung gelangen konnte, bleibt zu stellen – und natürlich unbeantwortet. Hohe Beamte sowohl der Frankfurter Staatsanwaltschaft als auch der Polizei halten es für ausgeschlossen, dass diese Informationen aus ihren Behörden nach draußen gedrungen sein könnten.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa, F.A.Z. - Frank Röth

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