Von Thomas Kirn
14. Mai 2008 Im Prozess um den vor 14 Jahren begangenen Kunstraub in der Schirn ist vor der 26. Großen Strafkammer des Landgerichts die Anklage gegen zwei 60 und 64 Jahre alte Geschäftsleute verlesen worden. Die Staatsanwaltschaft legt den Anfang letzten Jahres in Brasilien ausfindig gemachten und in Auslieferungshaft genommenen Männern Erpressung zur Last. Sie sollen zwei der drei seinerzeit geraubten Gemälde dem von den Eigentümer-Galerien beauftragten Rechtsanwalt zum Kauf angeboten haben.
Für 2,25 Millionen Euro gelangten die Gemälde Nebelschwaden“ von Caspar David Friedrich und Licht und Farbe“ von William Turner schließlich zurück. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts stellt sich das Anbieten von gestohlenen Bildern zum Kauf nicht als Hehlerei, sondern als Erpressung dar, weil die Geldforderung die unausgesprochene Drohung enthalte, im Fall des Nichtbezahlens blieben die Gemälde verschwunden oder würden gar vernichtet.
Vermutlich größter Kunstraub in der Geschichte der Bundesrepublik
Nach dem Ermittlungsergebnis hatten zwei der schon 1999 wegen des Bilderraubes verurteilten Täter Kontakt zu dem 60 Jahre alten Angeklagten. Sie sollen die Beute in dessen Autowerkstatt im Frankfurter Ostend untergestellt haben. Gemeinsam mit dem älteren Angeklagte sollen im Verlauf der nächsten Jahre mehrere Versuche unternommen worden sein, die kostbaren Gemälde zu Geld zu machen. Beide Männer gelten nicht als die Initiatoren des vermutlich größten Kunstraubes der Bundesrepublik. Die Angeklagten haben am ersten Verhandlungstag Einlassungen zu einem späteren Zeitpunkt angekündigt. Der 64 Jahre alte Mann stellte über seinen Verteidiger Joachim Bremer den Antrag, im Fall einer Verurteilung und Haftstrafe die elfeinhalb Monate Auslieferungshaft in Brasilien zu berücksichtigen. Diese seien wegen unmenschlicher Behandlung in dreifacher Höhe anzurechnen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp
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