01. Dezember 2006 Der Gemeindewahlausschuß hat zehn Kandidaten für die Direktwahl des Oberbürgermeisters am 28. Januar zugelassen. Überraschend legten drei bisher unbekannte unabhängige Kandidaten die erforderlichen 186 Unterstützungsunterschriften vor und nehmen ebenfalls teil - neben den sieben schon bekannten Bewerbern. Nach einer öffentlichen Sitzung stellte der Leiter des Revisionsamts, Ulrich Uebele, als stellvertretender Wahlleiter die Kandidaten mit folgender Plazierung auf dem Stimmzettel vor:
1. Petra Roth, CDU, 62 Jahre,
2. Franz Frey, SPD, 59 Jahre,
3. Ulrich Wilken, Linke/WASG, 48 Jahre,
4. Wolfgang Hübner, BFF, 60 Jahre,
5. Rosemarie Lämmer, REP, 52 Jahre,
6. Doris Zutt, NPD, 51 Jahre,
7. Salvatore Ribaudo, 55 Jahre,
8. Kadim Sanli, 43 Jahre,
9. Horst Schäfer, 57 Jahre,
10. Pasquale Aita, 32 Jahre.
Die Plätze eins bis sechs ergeben sich aus der Stärke der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung, die Plätze sieben bis zehn wurden gelost. Zwei weitere Bewerber lehnte der Ausschuß ab. Zur Begründung sagte Uebele, einer habe die Bewerbungsfrist versäumt, die am 23. November um 18 Uhr geendet habe. Der andere habe weder die Wahlvoraussetzungen erfüllt noch die erforderlichen Unterschriften geliefert. 2001 hatten sich elf Bewerber zur Wahl gestellt.
Rund 430.000 Frankfurter sind wahlberechtigt
Von den drei neuen Bewerbern ist wenig bekannt. Salvatore Ribaudo ist Kaufmann und stammt nach Angaben des Stadtverordneten Luigi Brillante (Europaliste) aus Italien - genauso wie der Arbeiter Pasquale Aita. Kadim Sanli ist ebenfalls Arbeiter und kommt nach eigenen Worten aus der Türkei. Wählbar sind laut Gemeindewahlausschuß alle Deutschen und nichtdeutschen Bürger der Europäischen Union, die den Wohnsitz in Deutschland und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Nicht gewählt werden darf außerdem, wer am Wahltag das 67. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlberechtigt sind dem Gemeindewahlausschuß zufolge rund 430.000 Frankfurter, darunter etwa 46 000 nichtdeutsche Unionsbürger. Seine Stimme abgeben darf, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Frankfurt hat. Wer nach dem 24. Dezember innerhalb der Stadt umzieht, behält das Wahlrecht am Ort der ehemaligen Wohnung und muß, sofern er nicht per Brief oder Wahlschein votiert, auch in das dort gelegene Wahllokal gehen. Die Karten mit den Wahlbenachrichtigungen sollen nach Darstellung des Bürgeramts spätestens am 6. Januar zugestellt sein.
Die Vorbereitung der Wahl hat unterdessen begonnen. Neben der Berufung von 4500 ehrenamtlichen Helfern für den Wahltag müssen 448 Wahllokale ausgestattet und 94 Briefwahlvorstände gebildet werden. Das Bürgeramt rechnet nach eigenen Angaben mit etwa 40.000 Briefwählern.
Für Fragen zur Wahl oder eine Bewerbung als Helfer ist eine Hotline mit der Nummer 21 24 04 00 geschaltet. Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.frankfurt.de.
Text: F.A.Z.