10. Juli 2006 Nach drei Monaten intensiver Diskussion in Landtagsdebatten, Pressekonferenzen, bei Podiumsveranstaltungen und Demonstrationen bringt die CDU ihren Gesetzentwurf zur Einführung von Studiengebühren am Mittwoch offiziell im Landtag ein. Mitte April hatte Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) ein Rechtsgutachten vorgelegt, in dem sozialverträglich gestaltete Studienbeiträge grundsätzlich für verfassungskonform erklärt wurden; seitdem reißen die Proteste nicht ab.
Die mit absoluter Mehrheit regierende Union plant vom Wintersemester 2007 an eine Semestergebühr in Höhe von 500 Euro für Studenten aus Deutschland und anderen EU-Staaten sowie von bis zu 1500 Euro für jene aus anderen Ländern. Morgen steht die sogenannte erste parlamentarische Lesung an, noch im Herbst soll das umstrittene Gesetz endgültig beschlossen werden. Vorgesehen ist, daß jeder Student Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen hat und den Kredit erst zurückzahlen muß, wenn er berufstätig ist.
FDP fordert Qualitätskommission
Rund 130 Millionen Euro aus den Studiengebühren sollen den hessischen Hochschulen jährlich zusätzlich zugute kommen. Nur so, argumentiert der Wissenschaftsminister, könne eine deutliche Steigerung der Qualität der Lehre erreicht werden. Das Land, so stellte auch Ministerpräsident Roland Koch (CDU) in den vergangenen Wochen mehrfach klar, habe das Geld dafür nicht.
Die FDP hat einen eigenen Gesetzentwurf für Studiengebühren vorgelegt. Der Kompromißvorschlag sieht eine Semestergebühr von bis zu 500 Euro vor, über deren Einführung die einzelnen Hochschulen zu entscheiden hätten. Zudem wollen die Liberalen den Studenten das Recht einräumen, gezahlte Gebühren zurückzufordern, wenn eine Qualitätskommission feststelle, daß das Geld nicht tatsächlich zur Verbesserung der Lehre eingesetzt worden sei.
Das letzte Wort zu dem geplanten Gesetz dürfte indes der Hessische Staatsgerichtshof haben. In Artikel 59 der Landesverfassung heißt es: In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Allerdings könne per Gesetz ein angemessenes Schulgeld angeordnet werden, sofern die wirtschaftliche Lage des Schülers oder seiner Eltern dies zulasse. SPD und Grüne befürchten, daß viele Jugendliche durch Gebühren von einem Studium abgeschreckt würden, und wollen gegen ein Gebührengesetz klagen. Der Allgemeine Studentenausschuß der Technischen Universität Darmstadt hat bereits gegen die Pläne der Regierung Anzeige beim Staatsgerichtshof erstattet. Ein auf Verfassungsbruch gerichtetes Unternehmen müsse sofort gestoppt werden, heißt es in der Begründung.
Artikel 59 der hessischen Landesverfassung 1. Dezember 1946
In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. (. . .) Es (ein Gesetz) kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.
Text: F.A.Z., 11.07.2006
Bildmaterial: F.A.Z. - Zimmermann