Von Matthias Alexander
19. Februar 2007 Die Annexbauten an der Frankfurter Großmarkthalle dürfen abgerissen werden. Das Landesamt für Denkmalpflege teilte mit, dass es seine Bedenken zurückstelle. Wie es in einer Mitteilung von Gerd Weiß, Präsident des Amtes, heißt, haben die Sicherheitsbelange den Ausschlag gegeben, die die Europäische Zentralbank (EZB) vorgebracht hatte. Die EZB will auf dem Areal vom nächsten Jahr an ihren neuen Hauptsitz errichten. Heute wird die Notenbank in einer Pressekonferenz die überarbeiteten Pläne für den Neubau vorstellen. Nach Angaben einer EZB-Sprecherin ist es Zufall, dass das Landesdenkmalamt nur einen Tag zuvor die Abrissgenehmigung für die Halle bekanntgegeben hat.
Mit der Entscheidung des Landesdenkmalamts zu den Annexbauten ist der einzige Punkt geklärt, in dem EZB und Denkmalschutz unterschiedlicher Auffassung waren. Anderen Eingriffen, die die Architekten vom Wiener Büro Coop Himmelb(l)au planen, haben die Vertreter des Landesamts für Denkmalpflege schon zugestimmt. Das gilt insbesondere für den sogenannten Riegel, der quer durch die eigentliche Hallenkonstruktion getrieben werden soll. Er wird im Norden den Haupteingang markieren und im Süden den Übergang zum Turm bilden.
Erben verweisen auf Persönlichkeitsurheberrecht
In der öffentlichen Debatte der vergangenen zwölf Monate war vor allem an diesem Element des Entwurfs Kritik laut geworden. Auch die Erben des Architekten der Großmarkthalle, Martin Elsaesser, hatten sich in erster Linie gegen den Riegel gewendet. Sie wollen nach Auskunft von Konrad Elsaesser die Aussichten einer Klage gegen den Entwurf vom Hamburger Anwalt Alexander Baden prüfen lassen. Baden hatte schon den Architekten Meinhard von Gerkan, dessen Büro gmp den neuen Berliner Hauptbahnhof entworfen hatte, im Urheberrechtsstreit mit der Deutschen Bahn erfolgreich vertreten.
Die Erben Elsaessers berufen sich auf das sogenannte Persönlichkeitsurheberrecht, das erst 70 Jahre nach dem Tod erlischt; Elsaesser war 1957 gestorben. Viele Juristen sind allerdings skeptisch, ob es sich auf die Großmarkthalle anwenden lässt. Elsaesser hatte beim Ausscheiden aus dem Amt des Hochbauamtsleiters einen Vertrag unterzeichnet, wonach die Bausubstanz der Großmarkthalle verändert werden darf, ohne dass einem solchen Eingriff das Urheberrecht des Architekten entgegensteht.
Mit seiner Entscheidung vollzieht das Landesamt eine Kehrtwende. Noch vor einigen Wochen hatte sich Landeskonservator Christoph Mohr für einen Erhalt der Annexbauten stark gemacht. Da die Sicherheitsbedenken der EZB - dabei geht es um die Stabilität der Annexbauten bei einem Anschlag - keineswegs neu sind, können sie für den Meinungswandel nicht ausschlaggebend gewesen sein. Es handelt sich nach Einschätzung von Beobachtern eher um eine politische Entscheidung.
Bedenken gegen den Riegel
Wäre das Denkmalamt bei seiner Ablehnung geblieben, hätte Kunstminister Udo Corts (CDU) in dem Streitfall als letzte Instanz entscheiden müssen. Eine solche Zuspitzung des Verfahrens konnte nicht im Interesse der Landesregierung sein. Die unprofessionelle Abstimmung des Genehmigungsverfahrens zwischen Stadt und Land machte es noch schwieriger, zum Ende eine harte Linie durchzuhalten.
Corts ist sicherem Vernehmen nach von dem Entwurf der Wiener Architekten nicht angetan gewesen. Seine Bedenken richteten sich allerdings weniger gegen den Abriss der Annexbauten als gegen den Riegel. Doch dieser stand schon nicht mehr zu Debatte. Dass die EZB von sich aus nachgegeben hat und heute ein Modell mit einem deutlich verkleinerten Riegel präsentiert, gilt als sehr unwahrscheinlich.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. / Foto Frank Röth