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Karrieresprung

Risikofaktor Kommunikation

Von Herta Paulus

Karrieresprung - bei FAZ.NET

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09. Februar 2007 Die Abzocke ging über Jahre. An jedem Wochenende tankte die Assistentin des Direktors den Wagen ihres Chefs an der werkseigenen Tankstelle voll. Aber zusätzlich musste sie auf seine Anweisung hin auch die vier, fünf Kanister im Kofferraum füllen - für den Filius und gegen alle Vorschriften. Unbeteiligte Beobachter gab es zur Genüge, die gesamte Abteilung wusste davon. Doch was tun? Ihre Schuldgefühle zehrten an Nerven und Psyche. Alarm schlagen konnte sie erst, als ein Meldesystem im Unternehmen installiert wurde, das Anonymität garantierte.

Wer Missstände offen anspricht, macht sich nicht unbedingt Freunde. Das stellte auch die Buchhalterin einer renommierten Forschungsgesellschaft fest, die in ihrer Probezeit systematisch auftauchende Löcher in der Bargeldkasse entdeckte und ihren Vorgesetzten darauf hinwies. Ein Schuldiger wurde nie benannt, doch nach einer Woche stimmte die Kasse wieder. Was über Wochen nicht mehr stimmte war das Betriebsklima. Da herrschte Eiszeit. Nie wieder, so ihr Fazit, würde sie sich derart „aus dem Fenster hängen“.

Schlechte Vorbilder

Korrumpinskis, Raffkes und Mogelzahns haben leichtes Spiel in deutschen Unternehmen, wie die wachsende Anzahl von Wirtschaftsdelikten zeigt. Wenn kriminelles oder unethisches Verhalten aufgedeckt wird, dann meist durch Kommissar Zufall oder externe Beobachter. Offiziell mag es als erwünscht gelten, ungesetzliche oder ethisch zweifelhafte Praktiken von Kollegen oder Vorgesetzen im Unternehmen auf den Tisch zu bringen. Doch verpflichtende ethische Standards, wie viele Unternehmen sie mittlerweile formuliert haben, sind das eine. Wie sie in den Unternehmen verankert und kommuniziert werden, steht auf einem anderen Blatt.

„Wenn das Management für sich eigene Regeln reklamiert oder den Code of Conduct als Formalie behandelt, ist das Ergebnis derartiger Kommunikation mit der Belegschaft: Auf den Code könnt Ihr Euch nicht berufen, ihr werdet intern an ganz anderen Maßstäben gemessen. An welchen seht Ihr an unserem Vorbild,“ verdeutlicht Rechtsanwalt und Mediator Björn Rohde-Liebenau, Gründer von RCC Risk Communication Concepts. Naiv, wer dann tatsächlich „sachdienliche Hinweise“ auf Missstände liefert.

Spontanes Handeln schadet nur

Wie also agieren, wenn die „normalen“ Kommunikationswege im Unternehmen versperrt sind, da vielleicht der Chef selbst involviert ist oder er abwiegelt, um sich nicht dem Vorwurf von Inkompetenz auszusetzen? Missionarischer Eifer ist in jedem Fall der schlechteste Ratgeber, weiß Norbert Copray, Direktor der Frankfurter Fairness-Stiftung. In einer Helpline werden hier seit Jahren Anrufer beraten, wie sie mit ihrer Kenntnis unfairer Praktiken umgehen können.

„Manche Anrufer sind völlig blind für das eigene Risiko“, so die Erfahrung Coprays. „Außer der Kündigung riskieren die Mitarbeiter auch unfaire Attacken am Arbeitsplatz, die in Teilen darauf zurückgehen, dass sie erpresst und eingeschüchtert werden.“ Eine genaue Analyse des Sachverhalts und Abwägung der Interessen - „stehen hier Güter des Gemeinwohls oder des Unternehmens im Feuer“ - haben daher oberste Priorität im anonym geführten Beratungsgespräch. Erst dann wird das weitere Vorgehen geklärt, tritt das Institut auf Wunsch auch als Bypass-Kommunikator an das Unternehmen heran. „Wir lassen uns einen Blankoschein geben, dass dem Anrufer nichts Schädigendes passiert,“ spielt Copray die Trumpfkarte. „Das funktioniert. Mit uns als renommiertem Institut dazwischen kann sich kein Unternehmen irgendwelche Faxen erlauben.“

Risiko für Hinweisgeber ist schwer kalkulierbar

Den Sachverhalt möglichst unvoreingenommen und vorurteilslos einschätzen und bewerten, lautet auch für Rohde-Liebenau der erste Schritt, um sich nicht vorschnell auf eine einzige Handlungsoption festzulegen. „Die gesuchte und erwartete Kommunikation hat immer „Risiken“ zum Thema. Es droht hier Gesichtsverlust.“

Mit einem geeigneten Ansprechpartner sollten Fragen geklärt werden wie:„Wer ist betroffen, in welchem Maße, muss die Schädigung abgestellt werden, kann mein Chef beziehungsweise der sachlich zuständige Ansprechpartner das einschätzen, kann ich mit ihm reden, wenn nein, gibt es jemand anderen im Unternehmen, an den ich mich in gleicher Sache wenden kann.“ Sein Rat: „Auch wenn die zugrunde liegenden Fragen nicht ausschließlich juristische sind, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Berater mit arbeitsrechtlichem Sachverstand zu holen, der wirklich gut weiß, was in solchen Fällen abläuft.“

Denn wie verschiedene Arbeitsgerichtsurteile zeigen, ist das Risiko für potentielle Hinweisgeber schwer kalkulierbar: Sowohl erteilte wie unterbliebene Hinweise können als Verletzung der arbeitsvertraglichen Treue- und Rücksichtnahmepflichten verfolgt werden. Der Zusammenhang zwischen späteren Nachstellungen und den ursprünglichen Hinweisen ist nicht immer leicht nachzuweisen.

Alternative Kommunikationswege

Dass die normalen Kommunikationswege für interne Risikokommunikation nicht ausreichen, haben mittlerweile zahlreiche Firmen erkannt. „Whistleblowing“ heißt das Stichwort, unter dem alle Optionen subsummiert werden, um auf problematische Risiken hinzuweisen. So verbucht die Potsdamer Business Keeper AG wachsendes Interesse an ihrer web-basierten Hinweisgebersoftware BKMS (Business-Keeper-Management-System).

Kunden sind Krankenkassen, Banken, Landeskriminalämter aber auch größere Mittelständler oder die Deutsche Telekom, die das System in 29 Ländern installiert hat. „In den letzen zwei Jahren hat sich die Zahl der Unternehmen um 70 Prozent gesteigert, die bereit sind, ein solches System zu installieren,“ so Geschäftsführer Kenan Tur. Die Betonung auf „solches“ ist ihm wichtig, gilt die durch das System gegebene Transparenz und absolute Anonymität des Hinweisgebers nicht in jedem Unternehmen als erstrebenswert. „Einige große Untenehmen sagen offen, wir können das nicht kontrollieren“, so Tur.

Der Dialog muss gewährleistet sein

Gemeldet wird anonym auf einem auf der Unternehmens-Homepage abzurufenden Formular, wobei nur Eingaben zu den vom Unternehmen vordefinierten Schwerpunkten vom System erfasst werden. Äußert sich der Hinweisgeber auf dem für Korruption vorgesehenen Formular etwa zum Thema Drogenmissbrauch, lehnt das System den Hinweis automatisch ab.

Anders als bei Telefon-Hotlines ist durch das Meldesystem ein Dialog zwischen Hinweisgeber und Hinweisbearbeiter möglich. „Der Hinweisgeber wird aufgefordert, sich im System einen anonymen Postkasten einzurichten, über den Fragen und Antworten ausgetauscht werden“, erläutert Tur.

Skepsis gegenüber Ombudsman-System

Zu weiten Teilen von Aktionismus getragen ist für ihn indes das von einigen Unternehmen installierte Ombudsmann-System. „Wenn zwei Rechtsanwälte in Deutschland für einen weltweit tätigen Konzern als Ansprechpartner fungieren sollen, kann das nicht funktionieren.“ Skepsis, ob der per se gegebenen Parteilichkeit des Systems hegt auch Rohde-Liebenau. „Als Ombudsmann beauftragte Rechtsanwälte sind definitionsgemäß eben nicht von vorneherein auf Seiten des Hinweisgebers, sondern sind Beauftragte ihres Mandanten - des Unternehmens. Das muss offengelegt werden, auch wenn sie als Berater des Unternehmens dann nicht für jedermann als Ansprechpartner geeignet erscheinen.“

Seine Forderung: „Von einem Whistleblowing-System können wir erst reden, wenn für jeden eventuell blockierten Kommunikationsweg ein vertrauenswürdiger ByPass exisitiert und alle die Regeln so gut kennen, dass die Kommunikation auch über schwierige Themen läuft. Das gilt für die private Wirtschaft ebenso wie für die öffentliche Verwaltung.“

Text: FAZ.NET

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