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Bildungsgutschein: Nur für hoffnungsvolle Fälle

Von Birgit Obermeier

Karrieresprung - Serie bei FAZ.NET

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15. April 2005 Eigeninitiative tut Not in Zeiten der Hartz-Reformen. Das bekommen auch Arbeitslose zu spüren, die sich beruflich weiterbilden wollen. Gewährten die Arbeitsagenturen entsprechende Maßnahmen lange Zeit nach dem Gießkannenprinzip, muß heute überzeugen, wer einen Kurs belegen will. Und sich selbst darum kümmern.

Seit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz I“) am 1. Januar 2003 vergeben die Arbeitsagenturen Weiterbildung nur mehr gegen einen sogenannten Bildungsgutschein. Dieser weist das konkrete Bildungsziel sowie die Dauer der geförderten Maßnahme aus. Einen passenden, von der Arbeitsagentur zugelassenen Kurs in der Region muß der Teilnehmer selbst auswählen - innerhalb von drei Monaten, sonst verfällt der Anspruch. Eine gebündelte Übersicht über die geförderten Maßnahmen gibt es nicht.

Etat für Weiterbildung geschrumpft

Interessenten müssen sich über Anzeigen in Tageszeitungen oder Weiterbildungsdatenbanken im Internet kundig machen. „Wer eine Weiterbildungsmaßnahme anstrebt, ist für sich selbst verantwortlich“, kommentiert eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg.

Mit der Reform einher ging eine enorme Kürzung des Weiterbildungsbudgets der BA: Investierte sie 2002 noch 6,7 Milliarden Euro in Maßnahmen und Unterhalt der Teilnehmer, schrumpfte der Etat im folgenden Jahr um ein Viertel auf 5,0 Milliarden Euro und 2004 schließlich um weitere 28 Prozent auf 3,6 Milliarden Euro.

Nur bei 70prozentiger Jobchance

Ob der Arbeitslose oder von der Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein erhält, entscheidet der zuständige Arbeitsberater. Einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung haben lediglich Jugendliche unter 25 Jahren ohne Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Für alle anderen gilt: Die Teilnahme an der Weiterbildung muß mit einer Wahrscheinlichkeit von 70 Prozent zu einer Anstellung führen. Steht dies nicht zu erwarten, sind andere arbeitspolitische Instrumente wie etwa Lohnkosten- oder Eingliederungszuschüsse vorzuziehen.

Stellt sich die Frage, wonach sich eine 70prozentige Jobchance bemißt. Als Kriterium gelten einmal die Erfolgsquoten vergleichbarer Weiterbildungsmaßnahmen. Wichtiger noch sind die aktuellen Prognosen der BA zur Entwicklung des Arbeitsmarktes in der jeweiligen Region. Sie bestimmen, welche Bildungsziele die zuständige Arbeitsagentur fördern kann („Bildungszielplanung“). Und schließlich muß der Bewerber nach Maßgabe seines Beraters für die anvisierte Weiterbildung geeignet sein.

Gut vorbereitet zum Arbeitsberater

Wer seine Chancen auf einen Bildungsgutschein erhöhen will, sollte sich daher gut auf das Gespräch mit dem Arbeitsberater vorbereiten, rät Alfred Töpper, stellvertretender Leiter der Abteilung Bildungstests bei der Stiftung Warentest. „Es lohnt, sich vorab zu informieren, welche Bildungsziele in der Region als förderungsfähig gelten.“ Die Bildungszielplanung der zuständigen Arbeitsagentur kann auf den Internetseiten der BA eingesehen werden. Weiterhin empfiehlt Töpper, bereits vorab Kontakt zu Anbietern aufzunehmen und detaillierte Informationen zu Zielen und Perspektiven der Weiterbildungsmaßnahme einzuholen.

Kompetente Beratung ist dabei freilich eher ein Glücksfall. Das zeigt eine Untersuchung der Stiftung Warentest, in der sie die Beratungsqualität exemplarisch anhand von 13 geförderten Kursen zum Netzwerkspezialisten testete. Nur zwei Institute erhielten die Note „gut“. Die größten Mängel der übrigen Anbieter: Vorkenntnisse und Erwartungen der Bewerber wurden nur oberflächlich geprüft, über Lehrinhalte, Prüfungen und anschließende Beschäftigungschancen nur unzureichend informiert.

Die Bildungsanbieter buhlen heute um jeden Teilnehmer, schließlich sind sie durch die Kürzung der Fördergelder erheblich unter Druck geraten. „Sie bieten möglichst viele Kurse an, um in einem stark umkämpften Markt bestehen zu können“, sagt Töpper. Demgegenüber steht eine deutlich niedrigere Zahl geförderter Arbeitsloser. Die Folge: Angekündigte Kurse finden aufgrund geringer Teilnehmerzahlen häufig nicht statt. Für den Inhaber des Bildungsgutscheins heißt das: Auf die Schnelle einen alternativen Kurs suchen.

Infos der Stiftung Warentest zur Weiterbildung für Arbeitslose:

http://www.stiftung-warentest.de/online/bildung_soziales/weiterbildung/infodok/1238528.html

Bildungszielplanung der Arbeitsagenturen:

www.arbeitsagentur.de: zuständige Agentur auswählen, Menüpunkt „Regionalinformationen“

Weiterbildungsdatenbanken im Internet:

www.iwwb.de: Infoweb Weiterbildung (Meta-Suchmaschine des Bundesbildungsministeriums)

http://infobub.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp: Datenbank KURS der Bundesagentur für Arbeit



Text: @rwi

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