Von Birgit Obermeier
16. Juni 2007 Es mangelt an Fachkräften in Deutschland, mal wieder. Allein in der IT- und Tele-kommunikationsindustrie sind nach Angaben des Branchenverbands Bitkom aktuell 20.000 Stellen unbesetzt. Ähnlich viele Vakanzen meldet der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und auch das verarbeitende Gewerbe tut sich zunehmend schwer, die benötigten Spezialisten zu finden. Der personelle Engpass droht den wirtschaftlichen Aufschwung zu bremsen: Jedes zweite der von Bitkom befragten ITK-Firmen sieht im Fachkräftemangel bereits ein großes Problem für seine Geschäftsentwicklung.
Wie schon zu Boom-Zeiten der New Economy wird in der Wirtschaft der Ruf nach qualifizierten Arbeitnehmern aus dem Ausland laut. Von selbst können sie nicht so ohne weiteres kommen, denn die Zugangswege zum deutschen Arbeitsmarkt sind schmal.
Frei ist der Eintritt nur für Bürger aus den alten EU-Ländern, dem Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Norwegen und Liechtenstein) sowie der Schweiz. Die jüngsten EU-Mitglieder genießen hierzulande erst nach Ablauf einer Übergangsfrist volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Für Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, Tschechien und Ungarn endet diese spätestens 2011, für Bulgarien und Rumänien 2013. Einzig für Malta und Zypern gilt aufgrund von Ausnahmeregelungen bereits die volle Freizügigkeit.
Für Arbeitnehmer aus allen anderen Ländern gilt grundsätzlich der 1973 verhängte Anwerbestop. Dieser ist allerdings mit zahlreichen Ausnahmen versehen, die eine zeitlich befristete Beschäftigung für bestimmte Berufsgruppen wie Saisonarbeiter, Pflegekräfte und Spezialitätenköche ermöglichen. Daß Deutschland zudem auch hoch qualifizierte Arbeitskräfte braucht, wurde bereits zur Jahrtausendwende deutlich. Ab 2000 warb die damalige Regierung mit der Greencard-Regelung daher um ausländische IT-Spezialisten - zunächst mit großem Erfolg, bis die Dotcom-Blase platzte. Insgesamt stellte die Bundesagentur für Arbeit bis Ende 2004 knapp 18.000 Greencards aus.
Als diese 2005 durch das Zuwanderungsgesetz abgelöst wurde, sollten Hochqualifizierte weiterhin einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Der Wunsch war fromm, die Umsetzung aber ängstlich wie die CDU-Mehrheit im Bundesrat. Statt die besten Köpfe willkommen zu heißen, errichtete das Gesetz mit zahlreichen Auflagen erneut Barrieren. Nach Schätzungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erhielten 2005 weniger als 1.000 hoch qualifizierte ausländische Arbeitnehmer eine Niederlassungserlaubnis, 2006 gar nur halb so viele. Branchen- und Unternehmerverbände fordern daher, das Gesetz grundlegend zu reformieren. Gegenwärtig verhindert es eher Zuwanderung, begründet Bitkom-Sprecher Maurice Shahd.
Dafür sorgt beispielsweise die so genannte Vorrangprüfung: Eine Arbeitserlaubnis erhält der ausländische Spezialist nur, wenn für den Job nachweislich kein geeigneter Deutscher oder gleichgestellter Ausländer zur Verfügung steht und er nicht zu schlechteren Konditionen als diese beschäftigt wird. Vom Visumsantrag bis zur Bewilligung durch die zuständige Agentur für Arbeit vergehen in der Regel mehrere Monate. Zu lange für Firmen, die für einen neuen Auftrag schnell ihr Fachpersonal aufstocken müßen.
Einige Berufsgruppen dürfen zwar auch ohne Zustimmung der Arbeitsagentur in Deutschland arbeiten. Dazu zählen Wissenschaftler, Lehrpersonen sowie hoch qualifizierte Spezialisten und Führungskräfte. Letztere jedoch nur, wenn sie hier etwa 85.000 Euro pro Jahr verdienen. Für mittelständische Unternehmen sei das eine gravierende Barriere, so Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der DIHK. Insbesondere für Berufsanfänger sollte die Grenze dringend abgesenkt werden. Dercks wie auch Vertreter von VDI und Bitkom plädieren für ein Mindesteinkommen von rund 40.000 Euro pro Jahr. Oder besser noch: Für die Einführung eines Punktesystems, das die Auswahl von Zuwanderern nach Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen und Alter bemißt, so Bitkom-Sprecher Shahd. Ein derartiges Punktesystem war bereits im ursprünglichen Entwurf des Zuwanderungsgesetzes vorgesehen.
Immerhin: Für ausländische Unternehmer dürfte es bald leichter werden, in Deutschland zu gründen. Nach einer Änderung des Zuwanderungsgesetzes, die am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wurde, müssen sie dazu künftig nur 500.000 Euro statt bislang eine Million Euro mitbringen und fünf statt bislang zehn Arbeitsplätze schaffen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung, so die Integrationsbeauftragte des Bundes Maria Böhmer, dem weitere folgen müssten. Dafür machte sich unter anderem auch der niedersächsische CDU-Innenminister Uwe Schünemann stark. Er fordert, die Einkommensgrenze für Angestellte auf jährlich 63.600 Euro zu senken. Das scheint aber vorerst vom Tisch zu sein. Nach dem am Donnerstag beschlossenen Entwurf bleibt für Angestellte die momentane Jahreseinkommensgrenze bestehen.
Dahingestellt bleibt ferner, ob sich ausländische Spitzenkräfte in Deutschland überhaupt willkommen fühlen. Der Bedarf an Fachkräften wird auch künftig zu den Realitäten des deutschen Arbeitsmarktes gehören, dafür sorgt allein die demographische Entwicklung. Manche Fachbereiche an den Universitäten klagen bereits über zu wenig Absolventen.
Die Branchenverbände fordern daher, mehr ausländische Studenten für ein Studium in Deutschland zu begeistern. Im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe seien zudem weiche Faktoren gefragt, so die Integrationsbeauftragte Böhmer. Sie appelliert an Unternehmen und Forschungseinrichtungen, ausländische Spitzenkräfte bei der Suche nach einer Wohnung, einem Arbeitsplatz für den Ehepartner oder einer passenden Schule für die Kinder zu unterstützen. Wir müssen zeigen: In Deutschland kann man nicht nur gut arbeiten, sondern auch gut leben.
Text: FAZ.NET
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