Von Birgit Obermeier
17. Januar 2003 Endlich einmal konnte die Bundesanstalt für Arbeit positive Zahlen vermelden. Im Oktober 2002 registrierte sie 144.292 arbeitslose Schwerbehinderte - 45.500 oder 24 Prozent weniger als drei Jahre zuvor. Die gute Nachricht kam rechtzeitig zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003, das hierzulande Ende Februar mit einer Veranstaltung in Magdeburg eröffnet wird.
Das im Herbst 1999 verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit bei Schwerbehinderten trug offenbar Früchte. Das Vorhaben, damit 50.000 neue Arbeitsplätze zu schaffen, wurde begleitet durch den Anreiz einer gesenkten Pflichtquote. Danach müssen Betriebe ab 20 Mitarbeiter (früher: 16) auf fünf Prozent (früher: sechs) ihrer Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen. Als solcher gilt, wer einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweist. Trotz knapper Verfehlung des Beschäftigungsziels gilt die niedrigere Quote vorerst weiterhin, bis im Frühjahr eine neue Zielvereinbarung ausgehandelt wird.
Klinkenputzen bei Unternehmen
Erfüllt wird aber auch sie nur selten. In den über 150.000 beschäftigungspflichtigen Unternehmen waren 2001 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) im Durchschnitt gerade mal 3,8 Prozent Schwerbehinderte tätig. 39 Prozent der Betriebe hatten keinen einzigen auf ihrer Gehaltsliste, knapp 330.000 Pflichtplätze blieben unbesetzt. Viele Unternehmen ziehen es vor, sich von ihrer Verantwortung frei zu kaufen. Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz müssen sie - je nach Betriebsgröße und Erfüllungsgrad der Quote - eine Ausgleichsabgabe von 105 bis 260 Euro monatlich berappen. Den Integrationsämtern (früher: Hauptfürsorgestellen) spült das jährlich rund 500 Millionen Euro in die Kassen.
Dieses Geld fließt wiederum in die Förderung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte. Mit dem neuen Gesetz wurden flächendeckend so genannte Integrationsfachdienste geschaffen, die sich im Auftrag der Arbeitsämter um die berufliche Eingliederung besonders betroffener Schwerbehinderter kümmern. Dazu zählen vorwiegend psychisch Kranke mit deutlich eingeschränktem oder schwankendem Leistungsvermögen. Die Maßnahmen reichen von der Erstellung individueller Fähigkeitsprofile über Bewerbungstrainings bis hin zur begleitenden Betreuung im Job. Die anspruchsvollste Aufgabe ist aber die Akquise geeigneter Arbeitsplätze auf dem freien Arbeitsmarkt. Da gehört auch Klinkenputzen dazu, sagt Karl-Friedrich Ernst, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH).
Zuschuss zu Arbeitsplatz und Lohn
Mit leeren Händen kommen die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste nicht: Sie sichern den Unternehmen bei der Schaffung eines Arbeitsplatzes sowohl tatkräftige als auch finanzielle Unterstützung zu. Diese bezieht sich nicht allein auf die behindertengerechte Ausstattung, sondern kann auch die Kosten von Rechnern und Mobiliar decken. Die erfolgreiche Vermittlung von über 4.700 Schwerbehinderten ging 2001 mit Leistungen für die Arbeitgeber in Höhe von 158 Millionen Euro einher - das macht etwa 34.000 Euro pro Arbeitsplatz.
Zudem erhält das Unternehmen Zuschüsse vom Arbeitsamt: Bei Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitslosen übernimmt es drei Jahre lang (bei älteren Arbeitnehmern auch länger) bis zu 70 Prozent der Lohnkosten. Wer einen Schwerbehinderten ausbildet, erhält 80 Prozent der Lohnkosten und bekommt zwei Pflichtarbeitsplätze anerkannt. Die Zuschüsse seien dringend nötig, sagt Wolfgang Scheitler, verantwortlicher Sprecher des Landesarbeitsamts Bayern: Die Zahl der Vermittlung ohne Anreize ist in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen.
In vielen Unternehmen herrsche aber noch Unkenntnis über diese Anreize, sagt BIH-Vorsitzender Ernst. Ebenso wie über den vermeintlich absoluten Kündigungsschutz. Wer einem Schwerbehinderten kündigen will, muss dies zwar vom zuständigen Integrationsamt genehmigen lassen. Unsere Erhebungen zeigen aber, dass die Zustimmung in den meisten Fällen erfolgt, sagt Ernst. Als Alternative zur Kündigung könne man den Betrieben auch höhere Lohnzuschüsse anbieten.
Kein Klotz am Bein
Leistungsfähigkeit und Krankenstand rechtfertigten ebenfalls nicht die Sicht auf Schwerbehinderte als Klotz am Bein, sagt Marc Cyrus Vogel, Pressesprecher der Carl Zeiss Gruppe. Das im württembergischen Oberkochen ansässige Stiftungsunternehmen beschäftigt hierzulande rund 700 und damit 6,5 Prozent Schwerbehinderte - vom Lagerarbeiter bis zum schwer unfallgeschädigten Physiker. Zur Hauptkantine des Unternehmens führt ein Treppenlift, die Sanitäranlagen sind größtenteils behindertengerecht ausgestattet. Hinzu kommen spezielle Weiterbildungsmaßnahmen und eine Schulung der Führungskräfte für den Umgang mit den benachteiligten Mitarbeitern. Das Engagement gehe auf den Firmengründer zurück, der früh soziale Aspekte in der Stiftung verankert habe, sagt Vogel. Die Regelungen für den Umgang mit Schwerbehinderten wurden nun - wie gesetzlich vorgeschrieben - in einer Integrationsvereinbarung festgeschrieben.
Deren vieler sind in deutschen Unternehmen bisher noch nicht abgeschlossen worden. BIH-Vorsitzender Ernst hält Integrationsvereinbarungen allein ohnehin für ein unverbindliches Goodwill-Papier. Um die bemühten von den wirklich engagierten Unternehmen zu unterscheiden, gilt weiterhin die Beschäftigungsquote als Indikator.
Text: @ober
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