Bankwesen

Richter weisen Klagen gegen Investmentbanken zurück

02. Juli 2003 Zwei Bundesrichter in New York haben in unabhängigen Verfahren vielbeachtete Sammelklagen von Privatanlegern gegen Investmentbanken zurückgewiesen. Die Kläger hatten angeblich geschönte Aktienanalysen für ihre Verluste am Aktienmarkt verantwortlich gemacht. Nach Ansicht der Richter konnten die Kläger den Banken aber keinen vorsätzlichen Betrug nachweisen. Die beiden Entscheidungen könnten möglicherweise zum Präzedenzfall in hunderten anstehender Verfahren gegen die Banken werden und gelten daher als wichtiger Sieg für die Investmentbanken an der Wall Street.

In einem Fall hatten Anleger von der Investmentbank Merrill Lynch Schadensersatz wegen ihrer Verluste bei zwei stark gefallenen Internetaktien verlangt. Die zweite abgewiesene Klage hatte sich gegen die Banken Credit Suisse First Boston, Goldman Sachs und Morgan Stanley gerichtet. Anleger wollten Verluste mit Aktien des Internetdienstleisters Covad ersetzt bekommen. Die Aktien der Investmentbanken reagierten nach Bekanntwerden der Entscheidung mit deutlichen Kursgewinnen. Alleine Merrill Lynch legten nach Bekanntwerden der Entscheidung 3 Prozent zu.

In der Klage gegen Merrill Lynch und deren früheren Staranalysten Henry Blodget argumentierten Anleger, daß übertrieben positive Empfehlungen für die Online-Werbeagentur 24/7 Real Media und den Softwarehersteller Interliant die Ursache für ihre hohen Verluste waren. Merrill war an den Börsengängen dieser Unternehmen beteiligt und Blodget hatte sie wiederholt zum Kauf empfohlen. In seiner Kritik wies Bundesrichter Milton Pollack die Argumentation der Kläger aber zurück. Die Kläger seien über die Risiken schwankunganfälliger Internetaktien informiert gewesen. "Die Kläger gehörten zu hochrisikofreudigen Spekulanten, die jetzt darauf hoffen, die Wertpapiergesetze in ein System kostenloser Spekulantenversicherung zu verdrehen", schrieb der Richter. Nicht die Analysen von Blodget, sondern der allgemeine Einbruch der Aktienkurse habe für die Verluste gesorgt. Merrill habe in den Analysen auf den spekulativen Charakter dieser Aktien hingewiesen. Die Kläger hätten keinen Betrug aufgrund falscher Darstellungen nachweisen können.

Den Banken wird vorgeworfen, überaus positive Aktienempfehlungen gegeben zu haben, um damit Aufträge für Börsengänge oder Fusionsberatung von den bewerteten Unternehmen zu erhalten. In einem außergerichtlichen Vergleich mit Aufsichtsbehörden hatten sich zehn Investmentbanken Ende April auf die Zahlung von 1,4 Milliarden Dollar und eine Reform der Aktienanalyse geeinigt. Privatanleger hatten nach dem Vergleich zahlreiche Klagen angestrengt. Allein Pollack hat 25 weitere Sammelklagen auf dem Tisch, die sich alle um Analysen von Merrill Lynch drehen. "Das ist ein klarer Sieg", kommentierte John Coffee, Juraprofessor an der New Yorker Columbia Universität die Auswirkungen für die Wall Street. Pollack habe eine Reihe von Hürden für Kläger aufgestellt.

Zum Börsenkurs

Die Klage gegen die drei Banken wegen der Empfehlung von Covad-Aktien wies Bundesrichter Harold Baer zurück. Die Kläger hätten nicht genügend Beweise geliefert, daß ihre Verluste direkt mit irreführenden Analysen zusammenhingen, befand der Richter. Zudem konnten die Kläger nicht belegen, daß die Analysten unter Druck von Investmentbankern standen, optimistische Prognosen abzugeben.

Text: nks. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.07.2003, Nr. 151 / Seite 19

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