Telekommunikation

Gerichtsurteil gibt Aktie von T-Online noch einmal Auftrieb

Breitband: Geschäft der Zukunft

Breitband: Geschäft der Zukunft

29. November 2005 Es war eine kleine Überraschung. So richtig hatte niemand damit gerechnet, daß das Landgericht Darmstadt am Dienstag eine Klage von T-Online auf sofortigen Vollzug der im April beschlossenen Verschmelzung zurückweisen würde. Mit diesem Urteil wurde die Wieder-Eingliederung von Europas größtem Internetanbieter T-Online in den Mutterkonzern Deutsche Telekom vorerst nicht vollzogen werden.

Zunächst müßten die Klagen zahlreicher Kleinaktionäre gegen den Zusammenschluß abgewartet werden, entschied das Gericht. Aus Sicht der Darmstädter Richter hat T-Online nicht ausreichend nachweisen können, daß ohne die Eingliederung derart schwere wirtschaftliche Nachteile drohen, die eine sofortige Eingliederung nötig machen würden. Dieselbe Zivilkammer werde auch im kommenden Frühjahr sich mit den Klagen in der Hauptsache befassen.

Spekulieren auf den Nachschlag

Bei T-Online zeigte sich man einigermaßen verdutzt. Ein Sprecher des Darmstädter Unternehmens sagte am Dienstag in einer ersten Reaktion, man prüfe nun „alle in Frage kommenden Optionen“. Es sei denkbar, daß gegen die Entscheidung eine Beschwerde eingelegt werde. Völlig überrascht wurde scheinbar die Deutsche Telekom, die für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen war - oder nicht erreichbar sein wollte.

Für die Aktien von T-Online ging es am Dienstag deutlich hinauf. Über fünf Prozent auf 8,64 Euro legt das Papier aktuell zu. Das ist den Anlegern nicht zu verdenken. Sie spekulieren darauf, daß die Telekom sich nun auf einen Vergleich einlassen wird. Denn gegen die Verschmelzung haben die Kläger im Prinzip nichts. Viel mehr fühlen sich die Kleinaktionäre von T-Online durch das Umtauschangebot von lediglich 8,99 Euro betrogen. Denn beim Börsengang vor fünf Jahren hatte die T-Online-Aktie noch 27 Euro gekostet.

Das hat genauso viel für sich, wie es gute Argument dagegen gibt. Das ist unschwer an der Tatsache abzulesen, daß die T-Online-Aktie nicht über 8,87 Euro steigen wollte und damit deutlich unter dem Umtauschkurs notiert. Denn niemand vermag abzuschätzen, wie sich die Telekom verhalten wird. Ficht sie die Klagen durch und siegt vor Gericht, so bleibt es bei 8,99 Euro. Läßt sie sich auf einen Vergleich ein, gibt es einen Schnaps mehr.

Für die Unternehmensführung wohl ohne Belang

Für die praktische Unternehmensführung ist das Urteil von wenig Belang - auch wenn man in Darmstadt das Gegenteil beteuert. Die Vertreter des Internetdienstleisters hatten vor Gericht gewarnt, sollte es zu keiner raschen Fusion kommen, müsse T-Online mit gravierenden Nachteilen rechnen. Das Unternehmen stehe in einem immer härteren Wettbewerb und könne sich gegen Wettbewerber nur behaupten, wenn T-Online gemeinsam mit der Telekom auftrete. Dagegen spricht auch der von T-Online selbst kolportierte Erfolg im dritten Quartal beim Verkauf von DSL-Breitbandanschlüssen. Im dritten Quartal, so die Pressemeldung sei man „im deutschen DSL-Markt ... mit der Bestmarke von 342.000 DSL-Tarifneukunden auf Rekord-Niveau gewachsen.“

Vorstandschef Rainer Beaujean sagte damals: „Mit dem aktuellen Tarifportfolio ist T-Online als Marktführer hervorragend aufgestellt und wir blicken auch insbesondere dem wichtigen Weihnachtsgeschäft sehr optimistisch entgegen“. Das hört sich nicht gerade so an, als ob die nicht vollzogene Verschmelzung ein Problem im Vertrieb dargestellt hätte.

Auch Heino Ruland vom Wertpapierhändler Steubing nannte das Urteil „operativ ohne Bedeutung“ und verwies darauf, daß die Telekom ohnehin die Mehrheit habe. Zwar könnten die Minderheitsaktionäre die Integration bis zu fünf Jahre verzögern, verhindern könnten sie sie aber wohl nicht - zumal in beiden Unternehmen ja vollkommene Einigkeit über die Re-Integration herrscht. Entsprechend zeigt sich die T-Aktie mit einem Minus von 0,5 Prozent bei 14,18 Euro vergleichsweise unberührt.

Auch Marcus Sander, Analyst bei Sal. Oppenheim sieht darin nur eine Verzögerung: „Ich erwarte nicht, daß das Geschäft scheitert. Vielleicht entschließen sie sich ja, den Aktionären etwas mehr Geld zu geben.“ Wie schnell die Integration wirklich stattfinden wird, ist eine Frage des Preises und des Willens - und wird nicht zuletzt auch zeigen, wie wichtig die Re-Integration für beide Unternehmen wirklich ist.

Die in dem Beitrag geäußerte Einschätzung gibt die Meinung des Autors und nicht die der F.A.Z.-Redaktion wieder.



Text: @mho
Bildmaterial: Deutschland online, FAZ.NET, T-Online

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