Amerika

Aktionärsschützer raten: An Sammelklagen beteiligen

28. Oktober 2004 Aktionärsschützer raten deutschen Anlegern, sich in Amerika an Sammelklagen auf Schadenersatz gegen börsennotierte Unternehmen zu beteiligen. Die Aktionäre könnten risikolos in Verfahren einsteigen, in denen wie im Fall Worldcom bereits ein Vergleich geschlossen sei, und erhielten dann auf jeden Fall Geld, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, am Donnerstag in Düsseldorf. Die DSW sei beim Anmelden der Ansprüche behilflich. Die einzige Voraussetzung sei, dass die Anleger Aktien der betreffenden Unternehmen innerhalb bestimmer Zeiträume erworben hätten.

Selbst in Amerika zu klagen, ist nach Auskunft der DSW hingegen für Aktionäre in Deutschland nicht erforderlich, um in Fällen falscher oder unvollständiger Information der Kapitalmärkte Schadenersatz erhalten. Mit solchen Vorwürfen befaßten sich etwa 2.800 der insgesamt rund 8.000 derzeit anhängigen Sammelklagen, die in Amerika „class action“ heißen. Obwohl es um große Summen gehe, sei das Interesse von Aktionärsseite noch gering, sagte Hocker. Studien zufolge machten im Durchschnitt nur 25 Prozent bis 30 Prozent der berechtigten Anleger ihre Ansprüche geltend.

Forderungen in Milliardenhöhe

„Jeder, der nicht mitmacht, verschenkt Geld“, betonte Hocker. „Bis auf die Portokosten für das Antragsformular besteht kein Kostenrisiko.“ In den zahlreichen Verfahren in Amerika, die auch deutsche Unternehmen wie DaimlerChrysler oder Infineon betreffen, geht es teilweise um Forderungen in Milliardenhöhe. Gegen den zusammengebrochenen Telekommunikationskonzern Worldcom laufen allein rund 20 Sammelklagen. Eine wurde bereits im Mai beigelegt: Die Großbank Citigroup muss wegen Kaufempfehlungen für Worldcom-Aktien insgesamt 2,65 Milliarden Dollar an geschädigte Investoren zahlen - die zweithöchste Summe, die je in einer Sammelklage ausgehandelt wurde.

Hiervon können laut DSW auch deutsche Anleger profitieren, die Papiere von Worldcom zwischen April 1999 und Juni 2002 gekauft hatten. Das gilt für die Zeit von September 1997 bis Februar 2003 auch für Aktionäre von Enron. Eine der Sammelklagen, die in Zusammenhang mit Bilanzmanipulationen bei dem bankrott gegangenen Energiehändler erhoben wurden, richtet sich ebenfalls gegen die Citigroup, die dafür bereits eine Rückstellung von 1,6 Milliarden Dollar gebildet hat. An der Sammelklage gegen DaimlerChrysler können sich Aktionäre beteiligen, die zwischen November 1998 und November 2000 Papiere besaßen.

Infineon wegen angeblicher falscher Umsatzzahlen im Visier

In dieser Klage geht es um die Konditionen der Zusammenführung des deutschen Automobilherstellers Daimler mit dem amerikanischen Wettbewerber Chrysler. Der Chipproduzent Infineon wird unter anderem beschuldigt, wegen Preisabsprachen auf dem amerikanischen Markt unzutreffende Umsatzzahlen veröffentlicht zu haben. Hier umfaßt der Zeitraum für den Aktienbesitz, die „class period“, die Spanne von März 2000 bis Juli 2004. Im Falle des beklagten Unternehmens Turbodyne wurden laut DSW kürzlich erste Vergleichs-Zahlungen geleistet. In Kürze seien unter anderem Gelder aus Streitigkeiten mit dem Telekom-Ausrüster Lucent zu erwarten, der insgesamt 563 Millionen Dollar zahlen muß.

Text: Dow Jones-vwd

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