Börsengang

Tognum muss Fehler im Prospekt korrigieren

27. Juni 2007 Die am kommenden Montag vor dem größten Börsengang seit Ende 2000 stehende Tognum AG hat wegen Fehlern in den Jahresabschlüssen 2004, 2005 und 2006 einen Nachtrag zum Börsenprospekt eingereicht. Die Fehlerkorrektur hat die Bafin, die als Wertpapieraufsicht den Prospekt genehmigt, ihn aber inhaltlich nicht prüfen musste, nun offenbar verlangt. Ein Nachtrag zum Börsenprospekt ist gesetzlich vorgeschrieben, falls eine „wesentliche Unrichtigkeit“ in den vom Wirtschaftsprüfer Pricewaterhouse Coopers testierten Jahresabschlüssen steckt. Dies ist offenbar der Fall. Eine Bafin-Sprecherin wollte sich zu Tognum konkret nicht äußern, widersprach jedoch nicht, dass der Fall geprüft worden sei.

Der Analyst Hans-Peter Wodniok von Fairesearch hatte festgestellt, dass die im Prospekt genannten Kosten allein für Material und Personal in den Jahren 2004 und 2005 höher waren als der ausgewiesene Umsatz. Daher seien entweder die Kosten zu hoch angegeben, oder aber Tognum habe Verluste gemacht. Ein Sprecher von Tognum beharrte auch nach der Korrektur der Jahresabschlüsse darauf, dass, wie im Börsenprospekt von Anfang an ausgewiesen, Tognum 2004 einen Nettogewinn von 89 Millionen Euro und 2005 einen Gewinn von 71 Millionen Euro erzielt habe.

Wirtschaftsprüfer: Fehler im Anhang keine Lappalie

„Alle Aussagen im Prospekt zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung und zu den Gewinnen sind korrekt. Deshalb gibt es keinen Grund, am Zeitplan des Börsengangs etwas zu ändern.“ Lediglich die Angaben im Anhang zu den Material- und Personalkosten seien falsch. Der Materialaufwand sei 2004 und 2005 zu hoch, 2006 zu niedrig ausgewiesen. Der Personalaufwand sei für alle drei Jahre zu hoch angegeben. Wie groß die Abweichungen sind, blieb zunächst unklar, da der geänderte Prospekt zunächst nur der Bafin vorlag.

Unabhängig von der Höhe der Abweichungen sind die Fehler im Anhang an sich - anders als Tognum darzustellen versucht - keine Lappalie, sagen Wirtschaftsprüfer. Schließlich ist der Anhang neben Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung integraler und gleichberechtigter dritter Bestandteil des Jahresabschlusses. Tognum hat für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung das sogenannte Umsatzkostenverfahren angewendet. Dabei ist es zulässig, unter „Umsatzkosten“ sämtliche mit der Produktion zusammenhängende Kosten zusammenzufassen. Allerdings ist es anschließend erforderlich, im Anhang die Umsatzkosten nach Kostenarten wie Material, Personal und Vertrieb aufzuschlüsseln. Daher fiel Analyst Wodniok auf, dass allein schon die Material- und Personalkosten deutlich höher als die gesamten Umsatzkosten seien.

Preisspanne von 22 bis 26 Euro

Tognum hatte dies zunächst als „Nebenrechnung“ abqualifiziert. Den Nachweis, wie aus den Angaben im Anhang sich die Umsatzkosten ergeben, blieb das Unternehmen aber auch auf mehrmalige Anfrage schuldig. „Der Abschluss der MTU Friedrichshafen GmbH für das Jahr 2005 sowie der Tognum AG für das Jahr 2006 wurde entsprechend geändert und einer Nachtragsprüfung durch den Abschlussprüfer unterzogen, die zu keinen Einwendungen geführt hat“, musste der Sprecher des Unternehmens dann später zugeben.

Tognum bietet bis Freitag 86 Millionen Aktien in einer Preisspanne von 22 bis 26 Euro zum Kauf an. Finanzinvestor EQT, von dem mehr als 80 Prozent der angebotenen Aktien stammen, sucht damit schon zwei Jahre nach dem Kauf des damals als MTU Friedrichshafen firmierenden Unternehmens wieder den Teilausstieg. Setzt sich der Finanzinvestor mit seinen Preisvorstellungen an der Börse durch, kommt Tognum auf einen Unternehmenswert (ohne Kapitalerhöhung) von mehr als 2,7 Milliarden Euro. EQT hatte dem Vernehmen nach im Jahr 2005 rund 1,6 Milliarden Euro für die heutige Tognum bezahlt.

Damals hatte EQT, offenbar auch zur Beruhigung der Beschäftigten, einen Börsengang vom Jahr 2010 an in Aussicht gestellt. Dass der Börsengang jetzt schon stattfindet, liegt nach Angaben von EQT daran, dass Tognum im Jahr 2006 schon das Umsatzziel von 2,5 Milliarden Euro erreicht habe.



Text: ham., F.A.Z., 28.06.2007, Nr. 147 / Seite 21
Bildmaterial: dpa

 
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