Bad Bank

Trügerische Hoffnung auf Profit

Von Hanno Mußler

Lichten sich die Wolken über den Banken?

Lichten sich die Wolken über den Banken?

01. Juli 2009 Spekulationen über Erleichterungen im Gesetz zur Bildung von Bad Banks haben am Mittwoch den Aktienkursen von Commerzbank und Postbank einen kräftigen Schub gegeben. Der Kurs der Commerzbank kletterte um 18,6 Prozent auf 5,355 Euro, der Kurs der Postbank um 8,8 Prozent auf 19,71 Euro. Die Commerzbank-Aktie war damit größter Tagesgewinner im Dax, und die Postbank führte die Liste der Tagesgewinner im M-Dax an.

Auslöser für die Kurssprünge war eine Studie von Morgan Stanley. Mit Bezug auf Berichte unter anderem dieser Zeitung kommt die amerikanische Investmentbank darin zu dem Schluss, dass für deutsche Banken die Auslagerung von strukturierten Wertpapieren in vom Bund steuerlich und aufsichtsrechtlich geförderte Zweckgesellschaften noch deutlich attraktiver gestaltet werde als bisher gedacht.

Banken dürften kaum „schnelle Gewinne heben“ können

Tatsächlich hat auch die SPD-Bundestagsfraktion am Mittwoch mehreren Änderungen an dem „Bad-Bank-Gesetz“ zugestimmt, unter anderem der Verlegung des relevanten Stichtages zur Bewertung strukturierter Wertpapiere. Demnach sollen Banken, die „giftige2 Wertpapiere auslagern wollen, nicht auf deren Bilanzwert am 31. März 2009, sondern auf deren Bilanzwert am 30. Juni 2008 einen von der EU-Kommission pauschal verlangten Abschlag von 10 Prozent vornehmen müssen. Für den sich dann ergebenden Betrag oder für den von Wirtschaftsprüfern festgestellten „tatsächlichen wirtschaftlichen Wert“ erhalten die Banken im Tausch vom Staat garantierte Anleihen.

Der neue Stichtag zur Bewertung strukturierter Wertpapiere liegt vor dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers am 15. September 2008, der eine Verschärfung der Finanzkrise auslöste. Morgan Stanley verweist darauf, dass Commerzbank und Postbank einen Großteil ihrer 11 beziehungsweise 2 Milliarden Euro betragenden Abschreibungen auf strukturierte Wertpapiere erst nach dem 30. Juni 2008 vorgenommen haben. Daher ergebe sich „Spielraum, dass diese Abschreibungen rückgängig gemacht werden“ können, falls Commerzbank und Postbank die Möglichkeit zur Auslagerung strukturierter Wertpapiere nutzen wollten, schreibt Morgan Stanley.

Das in diesen Tagen noch überarbeitete Gesetz lag allerdings bisher weder Morgan Stanley noch anderen Berichterstattern im Wortlaut vor. Nach Informationen dieser Zeitung wird in dem endgültigen Gesetz zumindest ein Stück weit ausgeschlossen werden, dass Banken durch die Übertragung von strukturierten Wertpapieren an Zweckgesellschaften schnelle Gewinne heben können. So soll sich in dem Gesetz der Satz finden, dass „der Übertragungswert den Buchwert zum 31. März 2009 nicht übersteigen“ dürfe. Damit wären Beispielrechnungen, wie sie in Franfurt am Mittwoch zirkulierten, hinfällig. So hatte ein Bankprofessor skizziert, dass für Banken bei der Auslagerung strukturierter Wertpapiere „zunächst Gewinne wahrscheinlich“ seien, weil sie ihre Wertpapiere oft schon um 20 Prozent abgeschrieben hätten. Wer als Bank, so die wahrscheinlich nicht aufgehende Rechnung, zum 30. Juni 2008 strukturierte Wertpapiere mit 10 in der Bilanz stehen hatte, am 31. März 2009 aber nur noch mit 8, der könne jetzt an den Bankenrettungsfonds seine Wertpapiere zu 9 (10 Prozent Abschlag auf 10) verkaufen und damit einen Gewinn von 1 machen.

„Scheingewinnen“ dürfte ein Riegel vorgeschoben werden

Obwohl derartigen „Gewinnen“ wohl doch ein Riegel vorgeschoben wird, ist die Nutzung von Bad Banks durch deutsche Banken wahrscheinlicher geworden. Sie könnten dann ihr knappes Eigenkapital für die Vergabe neuer Kredite nutzen. Die Commerzbank hat bisher intern risikoreiche Wertpapiere mit einem Marktwert von 38 Milliarden Euro abgekapselt und lässt diese von einer Mannschaft aus Spezialisten abwickeln. Postbank und auch Commerzbank hatten einen Rückgriff auf eine Bad Bank von den Bedingungen des Bundesgesetzes abhängig gemacht. Das „Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung“ soll an diesem Freitag vom Bundestag und eine Woche später vom Bundesrat verabschiedet werden.

Als eine der ersten Banken könnte die West LB eine Bad Bank bilden. Die West LB will die auf Landesbanken zielende Gesetzesoption nutzen, und ganze Geschäftszweige mit einer Bilanzsumme von 80 Milliarden Euro abspalten. Die Sparkassen haben durchgesetzt, dass sie für künftige Verluste von Bad Banks der Landesbanken nur in Höhe der noch ausstehenden, unter dem Regime der Gewährträgerhaftung begebenen Anleihen mit ihrer Eigentumsquote haften. Im Fall der West LB wäre die Haftung der Sparkassen für Verluste der Bad Bank damit auf etwa 35 Milliarden Euro begrenzt.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa, FAZ.NET

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