04. September 2005 Bewertung des Rechenbeispiels:
Das Ergebnis überrascht zunächst. Denn wer so viel verdient, profitiert besonders von den niedrigeren Steuersätzen. Zumal der Geschäftsführer auch von den hohen Freibeträgen für Familien begünstigt wird. Aber er wird dadurch hart getroffen, daß er die Aufwendungen und Abschreibungen für die vermietete Villa nicht mehr voll, sondern nur zu einem viel kleineren Teil absetzen kann. Hinzu kommt, wenn auch weniger dramatisch, daß er auch seine üppigen Einnahmen aus Zinsen und Aktiengeschäften versteuern muß. Damit stellt der Fall des Geschäftsführers das einzige Beispiel dar, in dem der Betroffene nach Kirchhofs Reform mehr Steuern bezahlt als im bisherigen System.
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 04.09.2005, Nr. 35 / Seite 53
Bildmaterial: F.A.Z.