17. Juni 2008 sfu. FRANKFURT, 17. Juni. Finanzmakler, die ihre Kunden auf Honorarbasis beraten, sehen in den neuen, ab Juli verbindlichen Informationspflichten für Lebensversicherer eine Steilvorlage für ihr Geschäftsmodell. "Damit wird Anlegern deutlich vor Augen geführt, wie teuer sie eine provisionsgetriebene Beratungsleistung kommt, die sich häufig auf das Ausfüllen des Versicherungsantrags beschränkt", sagt der Vorsitzende des Bundesverbandes Zertifizierter Honorarberater für Finanzen (BZHF), Alexander Bähr. Künftig müssen die Versicherer die genaue Höhe der Abschlusskosten angeben. Bähr erwartet deshalb, dass die Beratung auf Honorarbasis, die sich bislang unter Privatanlegern nicht durchsetzen konnte, ihre Vorzüge besser herausstellen kann. Der BZHF wurde kürzlich als bundesweite Interessenvertretung gegründet und soll unter anderem Standards für die Honorarberatung definieren.
Text: F.A.Z.