Einwanderung

Frattinis Plan für eine „Blaue EU-Arbeitskarte“

12. September 2007 Die Europäische Kommission will am 23. Oktober zwei Gesetzesvorschläge zum Umgang mit Einwanderern aus Drittstaaten vorlegen. Der erste soll ein Entwurf für eine Richtlinie zur Einreise hochqualifizierter Einwanderer in die EU sein, mit dem der Umzug nach Europa attraktiver wird. Da die Arbeitsmarktbedürfnisse in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich sind, soll das gemeinsame System nicht zu starr sein, gleichzeitig aber eine spürbare Harmonisierung ermöglichen.

Kern des Vorschlags ist ein Schnellverfahren zur Einreise von Facharbeitern, für das überall in der EU die gleichen Voraussetzungen gelten sollen: ein Arbeitsvertrag, ein Nachweis der beruflichen Qualifikation und ein „Gehaltsniveau deutlich über den bestehenden Mindestlöhnen auf nationaler Ebene“. Die Regelung soll auch für Angehörige aus Drittstaaten gelten, die sich bereits legal in einem EU-Land aufhalten und alle Kriterien erfüllen (zum Beispiel Studenten); für „junge Arbeitnehmer“ sollen besondere Programme aufgelegt werden.

Arbeitnehmer, die nach diesen Regeln einreisen, sollen eine spezielle Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erhalten, die „Blaue EU-Arbeitskarte“ heißen soll, nach der Farbe der Europafahne. Der Besitz der Karte verleiht gewisse (bisher noch nicht weiter spezifizierte) Rechte.

Nach den Vorstellungen von EU-Kommissar Frattini soll die Arbeitserlaubnis in einem ersten Mitgliedstaat zunächst für zwei Jahre gewährt werden, danach kann sie verlängert werden. Besitzern der Blauen Karte soll unter bestimmten Umständen erlaubt werden, nach zwei oder drei Jahren in einen zweiten Mitgliedstaat umzuziehen. Um „hochmobile“ Fachkräfte nicht zu bestrafen, soll es möglich sein, die Aufenthaltsdauer in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammenzurechnen, um schneller an einen langfristigen Aufenthaltstitel in der EU zu gelangen.

Des weiteren will die Kommission eine allgemeiner gehaltene Rahmenrichtlinie über die grundlegenden sozioökonomischen Rechte von allen Arbeitnehmern aus Drittstaaten vorschlagen. Damit soll zum einen die Einreise vereinfacht werden. So soll ein Antragsteller künftig in einem einzigen Verfahren sowohl eine Arbeits- als auch eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Als Vorbild soll die bereits existierende EU-Wohnaufenthaltsgenehmigung dienen. Zum anderen soll erreicht werden, dass Arbeitnehmer aus Drittstaaten Rechte und Pflichten haben, die denen der EU-Bürger entsprechen. Hier geht es vor allem um die Arbeitsbedingungen und die soziale Sicherung.

Text: nbu., F.A.Z.

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06.07.2009 | 17:45
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