Es ist ziemlich verlockend: Man arbeitet nur halb so viel wie bisher und bekommt trotzdem noch mindestens 70 Prozent vom letzten Gehalt. Wer will, kann sogar noch früher in Rente gehen. Diese Versprechungen macht die Altersteilzeit.
Für den Zeitraum bis zum offiziellen Rentenbeginn - der derzeit für Ältere noch bei 65 Jahren liegt - halbieren sich Gehalt und Arbeitszeit. Attraktiv wird das dadurch, dass das Arbeitsamt 20 Prozent obendrauf zahlt, wenn das Unternehmen für den Altersteilzeitler einen neuen Mitarbeiter einstellt oder einen Auszubildenden übernimmt. Und dadurch, dass die Behörde einen Teil der Rentenbeiträge trägt. So erwirbt der Mitarbeiter Rentenansprüche als würde er 90 Prozent der bisherigen Arbeitszeit arbeiten und nicht nur die Hälfte. Aber selbst ohne diese staatliche Förderung sind viele Unternehmen bereit, Altersteilzeit anzubieten und das Gehalt aufzustocken.
Der Angestellte vereinbart dabei mit seinem Chef, wie er die halbierte Arbeitszeit aufteilen will. Das übliche Modell ist, die erste Hälfte des Zeitraums voll zu arbeiten, aber nur 70 Prozent des letzten Gehalts zu bekommen. Manchmal auch mehr, wenn der Mitarbeiter gut verhandelt hat oder ein Tarifvertrag mehr vorsieht. Die andere Hälfte der Zeit arbeitet er dann gar nicht mehr, bekommt aber ebenfalls 70 Prozent des Gehalts. Er ist faktisch früher in Rente, obwohl die offiziell weiter erst mit 65 Jahren beginnt. Alternativ könnte er auch den gesamten Zeitraum halbtags arbeiten oder erst Vollzeit, dann halbtags, dann gar nicht mehr. Viele Varianten sind erlaubt.
Soll das Arbeitsamt mitbezahlen, darf die Teilzeit aber nicht länger als sechs Jahre dauern, ohne Tarifvertrag sogar nur maximal drei Jahre. Um überhaupt in Altersteilzeit gehen zu können, muss der Mitarbeiter zudem mindestens 55 Jahre alt sein und vorher drei Jahre voll beschäftigt gewesen sein.
Wie attraktiv das Modell für den Arbeitnehmer am Ende wirklich ist, hängt von seinem Verhandlungsgeschick ab. Denn viele Details kann er mit dem Chef frei vereinbaren. Das gilt selbst dann, wenn sie in einem Tarifvertrag geregelt sind. Wer in einer guten Verhandlungsposition ist (siehe Text oben links), kann dann deutlich mehr herausholen.
Eine Stellschraube ist das aufgestockte Gehalt. 70 Prozent sind es mindestens, manche Tarifverträge sehen 80 Prozent vor. "Aber einige Chefs gehen darüber hinaus, wenn sie sich mit dem Mitarbeiter einig werden wollen", weiß der Münchner Fachanwalt für Arbeitsrecht Georg-R. Schulz. Auch die Rentenbeiträge könnten die Firmen über das Normalmaß erhöhen. Für 90 Prozent des letzten Gehalts wird in der Regel eingezahlt, mancher Mitarbeiter holt aber noch fünf Prozent mehr heraus. "Einige handeln sogar noch eine Abfindung aus", sagt Schulz.
Wer in Altersteilzeit gehen will, muss sich beeilen. Das Arbeitsamt stockt das Gehalt nur noch auf, wenn der Antrag bis Ende 2009 gestellt wird. Danach müsste der Arbeitgeber die Anhebung des Gehalts zahlen. Das dürfte einige Firmen abschrecken, Teilzeit anzubieten.
Arbeitnehmer sollten genau rechnen. Wer nicht gut verhandelt und nur die Mini-Lösung bekommt, zahlt drauf. "Dann ist oft eine Kündigung durch den Chef mit großer Abfindung der bessere Weg, auch wenn danach Arbeitslosigkeit droht", rät Arbeitsrechtler Schulz. Aber selbst wer über den gesamten Zeitraum ein gutes Geschäft macht, muss sich im Klaren sein: Altersteilzeit bedeutet kräftige Gehaltseinbußen. Das muss erst mal geschultert werden.
Text: F.A.S.
Bildmaterial: F.A.Z.
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