Abteilungsleiter

150.000 Euro, ein Kind, Pendler

04. September 2005 Bewertung des Rechenbeispiels:

Der gutverdienende Abteilungsleiter kommt um eine Mehrbelastung herum, weil er bisher nicht so viel von der Steuer absetzt. Er vermietet nur eine Eigentumswohnung und macht dafür nur 10000 Euro geltend. Folglich trifft ihn die Einschränkung der Abziehbarkeit solcher Aufwendungen weniger, während er gleichzeitig als Vater eines Kindes den höheren Freibetrag in Anspruch nehmen kann. Von der Eigenheimzulage hat er eh nicht mehr profitiert, weil er zuviel verdient. Ihre Abschaffung trifft ihn daher nicht. Und selbst die Aktiengewinne und Dividenden, die er jetzt versteuern muß, treffen ihn per saldo nicht.

Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 04.09.2005, Nr. 35 / Seite 53
Bildmaterial: F.A.Z.

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