Bewerbung

Über Geld redet man

Von Dyrk Scherff

07. Februar 2004 Jeder kennt die Situation: Sie sitzen im Bewerbungsgespräch ihrem möglichen neuen Chef gegenüber, reden angeregt über die neue Tätigkeit, die Gesprächsatmosphäre ist gut. Dann die entscheidende Frage: Und wie sind Ihre Gehaltsvorstellungen?

Wer darauf nicht vorbereitet ist, kann alles kaputtmachen, was vorher im Gespräch an Positivem aufgebaut wurde. Aber welche Forderung ist angemessen, welche unverschämt? Mehr verdienen will schließlich jeder, aber ist das auch gerechtfertigt?

10 bis 20 Prozent mehr

"Wer durch eine neue Tätigkeit eine Hierarchiestufe nach oben springt, kann 10 bis 20 Prozent mehr verlangen", sagt Christian Näser, Mitglied der Geschäftsführung bei der Unternehmensberatung Kienbaum. Wieviel im Detail gefordert werden kann, hängt von der genauen Art des neuen Jobs ab.

Wo in der Hierarchie ist er angesiedelt? Bekommt der Kandidat durch die neue Tätigkeit Führungsaufgaben? Wieviel Leute muß er dann anleiten? Hat er Entscheidungsbefugnis bei wichtigen Projekten? Hat er finanzielle Verantwortung? "Je anspruchsvoller die Arbeit, desto mehr Gehalt kann der Arbeitnehmer fordern", sagt Näser.

Keine Zeit für Gehaltssprünge

Auch bei einem Arbeitgeber-Wechsel bei gleicher Tätigkeit ist mehr Geld drin. Das hängt vom Unternehmen ab. Wo hat es seinen Sitz? Gesellschaften in der Großstadt zahlen nach den Beobachtungen von Kienbaum bis zu zehn Prozent mehr als in der Provinz. Große Unternehmen entlohnten demnach bis zu fünf Prozent mehr als kleine. Je internationaler, desto mehr Geld gibt es. Häufig werden dafür aber auch Sprachkenntnisse verlangt. Und natürlich sind erfolgreiche Unternehmen generell spendabler als krisengebeutelte Arbeitgeber.

Zudem hängt das Gehalt auch von der Branche ab, vor allem wie dort das Arbeitsangebot aussieht und wie es den Unternehmen wirtschaftlich geht. Aber: "Derzeit ist in keinem Sektor wirklich die Zeit für große Gehaltssprünge", bremst Näser. Bei Finanzdienstleistern und Versicherungen, am Bau und in den Medien sei es besonders schwierig. Im Pharma-, Chemie- oder Autosektor kann man besser verhandeln.

Erfolgsabhängige Entlohnung

Aber auch Abschläge vom Wunschgehalt sollte man berücksichtigen. Ist man an der neuen Stelle deutlich sicherer vor Entlassungen als bei der alten, kann das eine niedrigere Entlohnung rechtfertigen. Das gilt auch, wenn sich viel größere Entwicklungs- und Aufstiegschancen eröffnen. Mit einem unterdurchschnittlichen Gehalt müssen Einsteiger rechnen, die sich bei renommierten Unternehmen bewerben. Jobs in diesen Gesellschaften sind gefragt und werden nicht hoch entlohnt. Und Arbeitslose sollten nicht zu hoch pokern. Je länger sie auf der Straße standen, desto eher sollten sie auch niedrigere Gehälter als beim vorherigen Arbeitgeber akzeptieren, aber allenfalls die gleiche Entlohnung.

Mit den Informationen über die angebotene Tätigkeit und das Unternehmen, mit Gehaltsspiegel und Kontakten in die Gesellschaft läßt sich dann ungefähr ein Gehalt festlegen, mit dem man in das Bewerbungsgespräch gehen will. "In das Anschreiben sollte man die Entlohnungsvorstellungen nicht hineinschreiben, auch wenn das verlangt wird", empfiehlt Hagen Seibt, Wirtschaftspsychologe in Bochum. In den Verhandlungen selbst solle man sich nicht auf ein Gehalt festlegen, sondern eine Spanne oder ein Minimumniveau nennen.

Und: "Wegen ein paar tausend Euro im Jahr sollte kein Streitgespräch geführt werden", warnt Seibt. Es gibt schließlich Möglichkeiten zum Kompromiß: "Sie akzeptieren zu Anfang das niedrigere Gehalt, und der Chef willigt ein, nach der Probezeit ernsthaft über eine Erhöhung zu verhandeln." Dann habe man sechs Monate Zeit gehabt, sich zu beweisen, und dem Chef fällt es schwer, eine Anhebung zu verweigern. Näser empfiehlt zudem, ein niedrigeres fixes Gehalt zu akzeptieren, wenn dafür die erfolgsabhängige Entlohnung erhöht wird. Höhere Forderungen lassen sich zudem durchsetzen, wenn dafür eine bestimmte Zahl von Überstunden unentgeltlich geleistet wird.

Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 08.02.2004, Nr. 6 / Seite 45

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