04. September 2005 Bewertung des Rechenbeispiels:
Die Krankenschwester wird bei Kirchhof um 120 Euro im Jahr entlastet. Obwohl sie ihre Zuschläge für die Nachtarbeit nicht mehr steuerfrei bekommt. Und ihre Zinsen versteuern muß. Da sie im Krankenhaus wohnt, leidet sie nicht unter der Abschaffung der Entfernungspauschale. Und da sie sonst kaum etwas absetzt, profitiert sie von der höheren Pauschale für berufliche Aufwendungen von 2000 statt bisher 920 Euro. Sonst hätte sie schnell draufgezahlt.
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 04.09.2005, Nr. 35 / Seite 53
Bildmaterial: F.A.Z.