
Wir mögen auf dem Papier einen wunderbaren Rechtsstaat haben. Wer die Praxis der Gericht kennt, wird dem nur beschränkt beipflichten können. Da werden oftmals Urteile gefällt deren Qualität den Richter im Staatsexamen um die Ohren fliegen würde.
Da werden in niederen Instanzen oftmals hahnebüchene Urteile gefällt in denen alles gilt, nur nicht das, was die Gesetzbücher vorschreiben.
Das lesen Richter nachweislich die Akten nicht und kommen doch zu einem Urteil. Da werden Beweise nicht honoriert usw. Ja, ich spreche hier auch aus eigener Erfahrung.
Manchmal wünschte man sich ein System, das an die Befähigung zum Richteramt erst einmal eine zehnjährige erfolgreiche Tätigkeit als Anwalt voraussetzte. Denn der Anwalt weiss, anders als die Richter, dass er nur auf der Grundlage des Gesetzes argumentieren kann.
Deswegen überrascht mich das Vorgehen des Hamburger Gerichtes auch nicht im Geringsten. Es ficht hier sichtlich eine persönliche Fehde mit einer übergeordneten Instanz aus. Man weiß, dass der BGH die besseren Karten hat, will aber noch solange es denn geht mitspielen.

Na also - es geht doch! War zwar ´ne harte Geburt, aber wenigstens beim BGH scheinen sie noch nicht den Verstand verloren zu haben.