Online-Durchsuchung

Die Datenspäher und das Unbehagen

Von Sascha Lehnartz

16. September 2007 Am vergangenen Montag stand in Washington der nationale Geheimdienstkoordinator dem „Homeland Security and Government Affairs Committee“ des Senats Rede und Antwort. Mike McConnell lieferte seine Einschätzung der terroristischen Bedrohung. Wegen der kurz zuvor verhafteten Sauerland-Dschihadisten ging es dabei ungewöhnlich oft um Deutschland - und um die Frage, welche geheimdienstlichen Mittel erlaubt sein müssen, um transnational und im Cyberspace operierende Terrornetzwerke zu bekämpfen.

Der Ausschussvorsitzende Senator Joseph Lieberman warnte, die Gefahr bleibe groß: „Man betrachte nur den Attentatsplan in Deutschland, der - wie ich mit Stolz sagen darf - durch die Hilfe amerikanischer Geheimdienste vereitelt werden konnte.“ Dann bat Lieberman Geheimdienstkoordinator McConnell zu erläutern, ob die Aufweichung des „Foreign Intelligence Surveillance Act“ (Fisa), die der Senat auf Drängen von Präsident Bush Anfang August genehmigt hatte, die Überwachung der Terroristen und die Weitergabe der Daten an die deutschen Behörden erleichtert hätte. „Yes, Sir, das ist so“, antwortete McConnell auf die Suggestivfrage Liebermans.

Keine Sorge um die Bürgerrechte

Zwei Tage nach der Anhörung musste McConnell diese Aussage revidieren. Die deutschen Ermittlungsbehörden wurden schon im Herbst 2006 von der CIA über die Umtriebe der Terrorzelle informiert, noch unter der alten, restriktiveren Fisa-Regelung. Der Foreign Intelligence Surveillance Act regelt, wann amerikanische Geheimdienste „fremde Mächte“ observieren dürfen. Die im August beschlossene Neuerung erlaubt jetzt auch ohne richterlichen Beschluss, die Kommunikation von Verdächtigen zu überwachen, wenn sich einer der Kommunizierenden im Ausland befindet.

Diese Lockerung steht in sechs Monaten erneut auf dem Prüfstand. McConnell warb vor dem Senat für die Verlängerung des großzügigeren Spionagegesetzes: „Wenn wir Fisa verlieren, verlieren wir fünfzig Prozent unserer Möglichkeiten“, Terroristen zu überwachen, behauptete er und beteuerte, um die Bürgerrechte und den Datenschutz brauche man sich trotzdem keine Sorgen zu machen: „Manche glauben, die Dienste würden Amerikaner durch Data-Mining-Methoden ausspionieren. Das ist einfach nicht wahr.“

Die Terroristen und das Internet

McConnells Auftritt vor dem Senat zeigt ein Dilemma auf: Jede vermeintliche Expertenmeinung zur Terrorbedrohung steht unter dem Grundverdacht, einem politischen Ziel zu dienen - der Ausweitung von Polizeibefugnissen auf Kosten von Grundrechten. Ähnlich beschwichtigend wie McConnell klingen die Argumente der Befürworter von Online-Durchsuchungen in Deutschland: Die Gefahr aus dem Netz sei riesig, die Folgen der Überwachung für den Bürger aber vernachlässigbar.

Bundesinnenminister Schäuble, der bayerische Innenminister Beckstein oder der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, betonen gern, das Internet habe „zentrale Bedeutung für islamistische Terroristen erlangt“ (Beckstein), die Polizei müsse „in die Lage versetzt werden, mit dem technischen Fortschritt Schritt zu halten“ (Ziercke). „Bei Wallenstein“ habe es noch genügt, „den Boten abzufangen“ (Schäuble). Nachdem auch Rauchzeichen und Brieftauben passé seien, müsse man heute „in die Computer, das ist völlig unumstritten unter Experten, national wie international“, so der Medienhistoriker Schäuble.

Wenn die Beschützer lügen

Den Rechten „unbescholtener Bürger“ werde dabei Rechnung getragen (Beckstein), es gehe höchstens um „zehn bis zwölf Fälle im Jahr“ (Kauder), möglicherweise auch nur um „fünf bis zehn“ (Ziercke). Der BKA-Präsident versicherte in einer Rede vor dem 10. Europäischen Polizeikongress im Februar, von Online-Durchsuchungsmaßnahmen seien „99,9 Prozent“ der Bevölkerung nicht betroffen. In einem Interview mit der „tageszeitung“ waren es im März dann schon „99,99 Prozent“. Das hieße, wahlweise 8000 oder 80.000 Bundesbürger würden online überwacht. In jedem Fall dürften das mehr sein als fünf bis zehn pro Jahr, es sei denn, der BKA-Präsident hat die Zahl der Online-Durchsuchungen für die nächsten 1600 bis 8000 Jahre überschlagen. Es sind solche Beschwichtigungsversuche mit unüberprüfbaren Zahlen bei gleichzeitiger Dramatisierung der Gefahr, die Misstrauen eher wecken denn abbauen.

Der gleiche Mike McConnell, der vor dem Senat beteuerte, es sei „einfach nicht wahr“, dass amerikanische Bürger mit Data-Mining-Methoden überwacht würden, hatte drei Wochen zuvor eingeräumt, dass Telekommunikationsfirmen wie AT&T Regierungsbehörden bei nicht genehmigten Abhöraktionen unterstützt hatten. AT&T nutzte dafür seine „Hawkeye“-Datenbank, in der 1,88 Trillionen Verbindungen gespeichert sind, und die hauseigene Data-Mining-Software „Daytona“. Dem „unbescholtenen Bürger“ wäre wohler, wenn seine Beschützer seltener lögen.

Vage formulierte Antworten

Auch die Informationspolitik rund um den sogenannten Bundestrojaner wirkt wenig vertrauensbildend. Die Entwicklung dieser Online-Durchsuchungssoftware war im Frühjahr gestoppt worden, nachdem der Bundesgerichtshof die heimliche Durchsuchung von Heimcomputern verboten hatte.

Wie ein solcher Trojaner im Detail funktionieren soll, ist bis heute nicht schlüssig erklärt worden. Er könnte mit getarnten Mails auf den Zielcomputer gespielt, durch eine „Hintertür“ im Betriebssystem eingeführt oder heimlich an Ort und Stelle auf der Festplatte installiert werden. All diese Varianten sind mit Risiken verbunden, die das Bundesinnenministerium kleinredet: „Eine generelle Aussage zur genauen Einbringungsmethode ist nicht möglich.“ Das geht aus zwei vage formulierten Antwortschreiben hervor, die sich das Ministerium vor zwei Wochen auf Fragen des Justizministeriums und der SPD-Bundestagsfraktion abgerungen hat. Dort steht unter anderem, „die Entwicklung einer einsetzbaren Version könnte bei Aufhebung des gegenwärtig verfügten Entwicklungsstopps unverzüglich abgeschlossen sein“. Andererseits heißt es, jeder Trojaner müsse genau auf seine individuelle Einsatzumgebung abgestimmt werden. Das aber wiederum bedeutet, seine Entwicklung kann kaum abgeschlossen sein, bevor der Einsatzort klar ist.

Beschwichtigungen und Illusorisches

In vielen Antworten bleibt das BMI ähnlich unverbindlich bis widersprüchlich. Auf die Frage, wie das Ministerium bewerte, dass eine Online-Durchsuchung eine „größere Eingriffstiefe“ als eine Wohnungsdurchsuchung habe, da auch privateste Daten erfasst würden, lautet die Antwort, das Bundeskriminalamt habe „kein Interesse an der Kenntnisnahme von Krankheitsberichten, Tagebüchern oder Liebesbriefen“. Man suche allein ermittlungsrelevante Informationen über Terroristen. Sollten trotz eines mehrstufigen Datenselektionsprozesses beim Kopieren der Festplatte „ausnahmsweise und zufällig Daten auf dem Rechner einer Zielperson gesichert werden, die dem Kernbereich persönlicher Lebensführung zuzuordnen sind, wären diese unverzüglich zu löschen“.

Das Unbehagen an einer aufblühenden Überwachungskultur kann eine solche Aussage nicht entkräften. Vielleicht ließe sich die Diskussion um die Online-Überwachung und andere Datenerfassungstechniken im Kampf gegen den Terrorismus ergiebiger führen, wenn man dem Bürger nicht vorgaukeln würde, „der Kernbereich seiner persönlichen Lebensgestaltung“ und sein „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ könnten von der um sich greifenden Speicher- und Filterpolitik auf Dauer verschont bleiben. Das erscheint ebenso illusorisch wie die Vorstellung, eine nationale Gesetzgebung sei ein probates Mittel, um die Möglichkeiten ungenehmigter Überwachung in transnationalen Netzen einzuschränken.

Entscheidungen in „Echtzeit“

Amerikanische Behörden haben bei der „Operation Albatros“ Terroristen in Deutschland und Pakistan überwacht, die sie in den Vereinigten Staaten so nicht hätten überwachen dürfen. Sie haben die Informationen dann an deutsche Behörden weitergeleitet, die diese in Deutschland so nicht hätten gewinnen dürfen. Auf die technischen Möglichkeiten internationaler Terrornetzwerke reagieren die Sicherheitsbehörden mit zunehmender Vernetzung. Dienste, die früher konkurrierten, arbeiten nun zusammen.

In Berlin sitzt am Treptower Park seit 2004 das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ), in dem etwas mehr als 220 Mitarbeiter von BKA, MAD, BND, Verfassungsschutz und der Generalbundesanwaltschaft „Informationsaustausch in Echtzeit“ und die „Abstimmung operativer Maßnahmen“ zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus vornehmen. „Echtzeit“ ist ein Prinzip, das dem Durchschnittsbürger aus der Agentenserie „24“ vertraut ist. Er ahnt, dass bei so rasanten Entscheidungen auch schon mal die falsche Festplatte kopiert werden kann.

„Myspace“ und „Wikipedia“ für Geheimdienste

Dem GTAZ angeschlossen ist seit Anfang des Jahres das „Gemeinsame Internetzentrum“ GIZ, wo bislang etwa zwanzig Angestellte rund 5000 islamistische Internetseiten durchforsten. Bei Europol gibt es das Informationsportal „check the web“, wo die EU-Mitgliedstaaten ihre Daten zu Terrorverdächtigen sammeln. In den Vereinigten Staaten betreiben Mitarbeiter verschiedener Geheimdienste geschlossene Blogs zum Zweck des Informationsaustauschs, es gibt eine Geheimdienstversion von „Myspace“ namens „A-Space“ und eine geheime Enzyklopädie namens „Intellipedia“ die ähnlich funktioniert wie Wikipedia. „Wir müssen den Netzwerken des Terrorismus ein Netzwerk an Informationen entgegensezten“, sagt BKA-Präsident Ziercke. Dass sich in diesen Netzen nie ein „unbescholtener Bürger“ verfangen wird, ist einfach nicht besonders wahrscheinlich. Vielleicht wäre es deshalb nicht verkehrt, darüber nachzudenken, was „bürgerliche Freiheit“ in Zeiten des Terrors noch bedeuten kann, anstatt stets zu behaupten, sie werde nicht berührt.

Für den nächsten Sonntag haben Bürgerrechtler zu einer Demonstration in Berlin unter dem Motto „Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn“ aufgerufen. Das klingt sympathisch, ein bisschen altmodisch, nach den achtziger Jahren. Ein berechtigtes Anliegen, doch die Verhältnisse, sie sind nicht mehr so.



Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 16.09.2007, Nr. 37 / Seite 61
Bildmaterial: AP, ddp, dpa

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