06. Mai 2008 Die wichtigsten Punkte des Kapitels Konsequenzen für die deutsche Sicherheitspolitik aus dem Konzept der Unionsfraktion:
- Heimatschutz: In besonderen Gefährdungslagen soll der Einsatz der Bundeswehr im Inneren im Rahmen festgelegter Grenzen möglich sein. Für Pionieraufgaben, Sanitätswesen und ABC-Abwehr habe die Bundeswehr ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen. Dem dient auch die Allgemeine Wehrpflicht. Zum Schutz vor Terrorangriffen auf See müsse eine nationale Küstenwache geschaffen werden.
- Krisenmanagement: Angesichts einer steigenden Zahl von Krisen müsse sich Deutschland auf weitere, länger andauernde Einsätze der Bundeswehr einstellen. Als Teil eines multinationalen Eingreifverbandes müsse sie auch kurzfristig einsatzfähig sein. Dafür müsse das Parlamentsbeteiligungsgesetz angepasst werden - damit spielt das Konzept auf die Schnelligkeit eines Bundestagsbeschlusses an.
- Rechtsgrundlagen: Als Rechtsgrundlage für Bundeswehreinsätze nennt das Konzept das Grundgesetz und das Völkerrecht. Weiter heißt es: Einsätze sind damit im Rahmen der kollektiven Bündnisverpflichtung in Nato und EU, auf der Grundlage eines Mandats der Vereinten Nationen oder auch ohne ein solches Mandat in Wahrnehmung des Selbstverteidigungsrechts entsprechend Artikel 51 oder in Verfolgung der Ziele der Charta der Vereinten Nationen (humanitäre Intervention) möglich.
- Nationaler Sicherheitsrat: Als politisches Analyse-, Koordinierungs- und Entscheidungszentrum soll der Sicherheitsrat drei Aufgaben erfüllen: die Analyse möglicher Bedrohungen, die Koordination der zivil-militärischen Krisenbewältigung, Koordination im Katastrophenfall, der die Länder überfordert. Weiter heißt es: Hierzu ist der Bundessicherheitsrat unter Vorsitz der Bundeskanzlerin aufzuwerten und unter Nutzung bestehender Ressourcen mit einem handlungsfähigen Stab auszustatten, dessen Mitarbeiter interdisziplinär und ressortübergreifend arbeiten, auf der Basis einheitlicher Lagebilder Szenarien entwickeln und der Exekutive Handlungsoptionen aufbereiten. Das alles soll unter Berücksichtigung der Kompetenz der Länder, der Zuständigkeiten der Ressorts der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden eine einheitliche politische Leitung und ein optimales Krisenmanagement im Inland wie im Ausland sicherstellen.
Text: F.A.Z.