Terrorabwehr

Regelung eines übergesetzlichen Notstandes

Von Stephan Löwenstein und Majid Sattar, Berlin/Frankfurt

20. September 2007 Es hätte ein schönes Bild der Versöhnung werden können. Gleichzeitig traten Bernhard Gertz, Franz Josef Jung und Peter Struck in den Innenhof der Geschäftsstelle des Bundeswehrverbandes, wo schon eine ansehnliche Menschenmenge in Uniform und Zivil zum Parlamentarischen Abend des Verbandes versammelt war. Gertz, der Verbandsvorsitzende, und Jung, der Verteidigungsminister, hatten gerade ein Gespräch zu zweit geführt - eines der seltenen, die tatsächlich „unter vier Augen“ stattfinden. Da werden sie zweifellos über die Differenzen der vergangenen Tage gesprochen haben.

Gertz hatte Soldaten - die Piloten von Kampfflugzeugen - zur Befehlsverweigerung aufgerufen, weil Jung bekräftigt hatte, er werde im äußersten Notfall befehlen, ein entführtes Passagierflugzeug abzuschießen, um Schlimmeres zu verhüten. Offenbar waren Gertz und Jung in ihrem Zwiegespräch nach Austausch der Argumente übereingekommen, die Sache nicht weiter öffentlich auszufechten, denn in ihren Grußworten an die Festgemeinde beließen sie es später bei wechselseitigen Artigkeiten und blieben bei Gewerkschaftsthemen wie dem Wehrsold.

Disharmonie für die Fotografen

Als die beiden also in den Hof kamen, war da auch Struck, der SPD-Fraktionsvorsitzende. Seine Abgeordneten hatten gerade Jung auf der Bühne des Bundestags heftig angegriffen, es ging um dieselbe Sache. Die drei bildeten also ein dankbares Motiv für die reichlich anwesenden Pressefotografen: Rechts Jung (CDU), Mitte Gertz, links Struck (SPD). Schnell legte Struck den Arm um Gertz' Schulter und unterhielt sich mit ihm - schon war aus dem Dreierbild ein Zwei-plus-eins-Bild geworden.

Als Jung dann eine verbindliche Miene aufsetzte und Struck ansprach, so dass der nicht mehr umhinkonnte, sich dem Verteidigungsminister zuzuwenden (seinem Nachfolger in diesem Amt), warf er den Kopf hoch, runzelte die Stirn und stieß ein paar Worte hervor: das Foto eines womöglich harmonischen Gesprächs sollte an diesem Mittwoch abend nicht entstehen.

SPD sieht sich „getrieben“

Die SPD verübelt es Jung, dass er mit seiner Auffassung jetzt wieder hervorgetreten ist, und zwar noch pointierter als früher. Sie argwöhnt, dass Jung und Innenminister Schäuble, der am gleichen Wochenende Schlagzeilen machte, die SPD „vor sich hertreiben“ wolle, um ihre Vorstellungen zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren durchzusetzen.

Zwar habe Struck als Verteidigungsminister einst ebenfalls gesagt, er werde äußerstenfalls den Befehl zum Abschuss geben. Doch sei das vor der Karlsruher Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz gewesen; die stelle die entscheidende Zäsur dar.

Klare Ansage vom Verfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2006 Paragraph 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetzes aus dem Jahr 2005 für grundgesetzwidrig erklärt. Es sei „schlechterdings unvorstellbar, auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Richter sehen das Gesetz, das noch von der rot-grünen Bundesregierung in den Bundestag eingebracht worden war, in Widerspruch zu gleich mehreren Verfassungsartikeln: Artikel 2 Absatz 2 (“Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 (“Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“) und Artikel 35 Absatz 2 und 3 (“Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern . . .“) sowie Artikel 87a Absatz 2.

Zahlenspiele: 87a versus 35

Dieser Artikel 87a soll nun nach den Vorstellungen des Bundesinnenministeriums geändert werden, das auf Arbeitsebene mit dem Justiz- und dem Verteidigungsministerium über eine Neufassung des Gesetzes verhandelt. Der bisherige Artikel 87a, Absatz 2 regelt Aufstellung und Einsatz der Streitkräfte: „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“ Die Voraussetzung dafür ist ein durch den Bundestag festgestellter Spannungs- oder gar Verteidigungsfall der Bundesrepublik.

Zudem kann die Bundesregierung „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes einsetzen“, wenn ein „innerer Notstand“ nach Artikel 91 vorliegt. Innenminister Schäuble (CDU) will daher Artikel 87a neu formulieren. Die SPD hingegen will nur Artikel 35 (Amtshilfe) ändern. Beide Vorschläge liegen seit geraumer Zeit auf dem Tisch.

Werkzeug für Extremsituationen

Das Innenministerium schlägt vor, wie es in einem erläuternden Papier heißt, „durch Schaffung einer neuen rechtlichen Kategorie (Einsatz zur unmittelbaren Abwehr eines Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens) die Grundlage für Maßnahmen der Streitkräfte zur Abwehr terroristischer Bedrohungen zu schaffen, bei der notfalls auch das Leben Unbeteiligter geopfert werden soll (Abschuss eines Passagierflugzeugs).

So soll die Möglichkeit geschaffen werden, „in einer Extremsituation, die dem ,klassischen Verteidigungsfall' vergleichbar ist, militärische Mittel einzusetzen, und zwar auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen wären“.

Mahnende Worte vom Altkanzler

Doch zu dieser Änderung ist die SPD nicht bereit, und ob die Bundeskanzlerin hier hinter Schäuble steht, ist auch fraglich. Sie hielt sich jetzt jedenfalls auffällig bedeckt. Einstweilen, hat Jung gesagt, müsse er sich im äußersten Fall auf einen „übergesetzlichen Notstand“ berufen.

Der frühere Bundeskanzler Schmidt (SPD), der sich beim Einsatz der Antiterroreinheit GSG 9 1977 im somalischen Mogadischu zur Befreiung der Passagiere der entführten Lufthansa-Maschine „Landshut“ ebenfalls auf dieses Rechtskonstrukt berief, sagte nun der „Bild“-Zeitung: „Es ist nicht nur unzweckmäßig, sondern sogar gefährlich, die Reaktion einer Regierung auf den Eventualfall eines lebensgefährlichen terroristischen Angriffs im Vorwege festlegen zu wollen.“



Text: F.A.Z., 21.09.2007, Nr. 220 / Seite 2
Bildmaterial: AP, dpa

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche