06. Mai 2008 Cüneyt Ciftci lächelt selig in die Kamera, hinter dem bärtigen Burschen sind ein staubiger Hof zu sehen, einige graubraune Lehmhäuser und ein kleiner Pritschenlaster. Wenige Minuten später werden er, der Pritschenwagen und drei Tonnen Sprengstoff in eine amerikanisch-afghanische Kaserne in der Provinz Khost rasen und mit einem gewaltigen Schlag explodieren. Fünf Menschen werden am 3. März 2008 bei diesem Anschlag getötet: zwei amerikanische und zwei afghanische Soldaten - und Ciftci, ein Selbstmordattentäter aus Deutschland.
Seine islamistischen Komplizen haben die Todesfahrt gefilmt und auch die Vorbereitungen dazu. Der achtundzwanzig Jahre alte Mann zeigt die Zünder vor, den säckeweise verladenen Sprengstoff, er erklärt die Verkabelung und lächelt dabei tief glücklich, so als stehe seine Hochzeitsnacht bevor und er präsentiere seine Geschenke an die Braut. Und dann werde ich mit Erlaubnis Allahs diesen Knopf drücken, säuselt er und zeigt auf einen kleinen Schalter neben dem Lenkrad. Dann umarmt er seine Freunde und fährt los.
Cüneyt Ciftci war einer von vielen
Später, als Ciftci und seine Opfer in Stücke gerissen werden, hört man die Kameraleute aufgeregt jubeln. Tage nach der Tat werden sie das Video der Tat ins Internet einstellen: Die Brüder von Affen und Schweinen sollen wissen, das wir sie zu Hause angreifen werden, heißt es drohend im Vorspann des Films.
Inzwischen hat sich die Islamische Dschihad Union (IJU) des Anschlags bezichtigt, jene Terror-Organisation, der auch die jungen Leute zugerechnet werden, die vergangenen September im Sauerland versucht haben, aus 720 Litern Wasserstoffperoxid Bomben zu bauen. Ciftci kannte wenigstens einen von ihnen, Adem Yilmaz aus dem hessischen Langen, der in der Gruppe als Reiseorganisator gilt. Adem Yilmaz, der in Haft sitzt, hat Ciftci möglicherweise den Weg nach Pakistan gebahnt, wo er eine Ausbildung in einem Camp der IJU absolviert hat, wie die Ermittler vermuten.
Cüneyt Ciftci war einer von vielen: ein unauffälliger Angestellter der Bosch-Niederlassung im bayerischen Ansbach mit Migrationshintergrund. 1979 in Freising geboren, hatte er seit 1985 in Ansbach gelebt, hatte hier die Schule absolviert, Fußball gespielt, später Diskos besucht. 1991 schickten ihn seine Eltern eine Zeitlang auf ein Internat in die Türkei. Ciftci war verheiratet, Vater zweier Kinder, er ging zur Moschee des türkisch-islamischen Vereins in der Heilig-Kreuz-Straße. Einmal hat er die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.
Warnsignal mit vielen Zwischentönen
Doch dann ändert sich sein Weg von der Integration in Richtung Konfrontation. Cüneyt Ciftci wandelt sich zum radikalen Muslim und wird innerhalb kurzer Zeit zum Terroristen, der bereit ist, an jedem Ort der Welt für seine Sache zu sterben. Am 2. April 2007 verschwinden er und seine Familie aus Ansbach. Die Wohnung wird geräumt, beim Einwohnermeldeamt melden sie sich korrekt ab. Dann reist die Familie in die Türkei. Dort vermuten die deutschen Ermittler heute seine Frau und die Kinder. Ciftci selbst gelangt - vermutlich über Iran und Pakistan - spätestens im Frühjahr 2008 nach Afghanistan.
Seine Tat ist für die deutschen Sicherheitsbehörden ein Warnsignal mit vielen Zwischentönen: Zum ersten Mal ist ein Selbstmordattentäter aus Deutschland in Afghanistan aufgetaucht. Die deutschen Behörden kannten den Mann und hatten ihn bis zu seiner Ausreise unter Beobachtung. Die IJU hat mit dem Afghanistan-Anschlag untermauert, dass sie eine handlungsfähige Organisation ist.
Das Video, das auf insgesamt 27 Minuten den Mann und seine Tat präsentiert, wurde inzwischen von Terror-Unterstützern mit deutschen Untertiteln versehen und ins Internet eingestellt. Es ist sowohl ein Videofilm zur Selbstbezichtigung als auch eine Art Lehrfilm. Es zeigt, wie gründlich die Tat vorbereitet wurde, wie die Terroristen die Kaserne ausspähten und anhand von Fotos die Schwachstellen der Sicherung erläuterten und auch erklärten, wo vermutlich die meisten Opfer anzutreffen wären.
Eric B. gilt als verschwunden
Das Video ruft Islamisten auch in Deutschland auf, es Ciftci gleichzutun. Das könnte man für leere Drohungen halten. Doch die Ermittlungsbehörden haben Anhaltspunkte, die ihnen das Gegenteil nahelegen. Deshalb wird weiter fieberhaft im Umfeld der Sauerland-Gruppe ermittelt. Vorletzte Woche verteilten deutsche Behörden in Afghanistan Fahndungsplakate von zwei Personen aus Deutschland, die in Verdacht stehen, einen Selbstmordanschlag gegen deutsche Einrichtungen zu planen. Einer von ihnen ist ein deutscher Konvertit, Eric B., zwanzig Jahre alt und erst vor kurzem zum Islam übergetreten. B. soll gemeinsam mit dem mutmaßlichen Mitglied der Sauerland-Gruppe Daniel Schneider in Saarbrücken gewohnt haben. Seit Ende 2007 gilt er als verschwunden. Begleitet wird er möglicherweise von dem Staatenlosen Houssain Al M., der ebenfalls dem Umfeld der Sauerland-Gruppe zugerechnet wird und schon 2006 ein Ausbildungslager in Afghanistan besucht haben soll.
In solche Lager führen viele Wege radikaler deutscher Islamisten. Immer länger werden beim Bundesnachrichtendienst und beim Bundeskriminalamt die Listen derer, die sich in solchen Camps aufhalten, wo der Umgang mit Sprengstoff geübt und ein fanatischer Glaube gelehrt wird. Die meisten dieser Lager befinden sich inzwischen im östlichen Pakistan, den sogenannten Stammesgebieten, in denen die pakistanische Regierung keine Kontrolle hat oder haben will, in die amerikanische Spezialeinheiten nur gelegentlich hindürfen und wo sich in den letzten Jahren deshalb eine breite Basis des Terrornetzes Al Qaida etabliert hat.
Neuer Paragraph 89a des Strafgesetzbuches
Immer schwieriger wird es für deutsche Sicherheitsbehörden, die Rückkehrer aus solchen Ausbildungslagern zu überwachen. Denn der Aufenthalt dort ist immer noch legal. Würden die beiden steckbrieflich gesuchten Terrorverdächtigen B. und Al M. morgen nach Deutschland zurückkehren, wäre es juristisch kompliziert, sie zu verhaften. Daran soll demnächst ein Gesetz etwas ändern können, das Justizministerin Zypries (SPD) seit 2007 angekündigt und nun in Form eines Entwurfs vorgestellt hat. Ein neuer Paragraph 89a des Strafgesetzbuches soll bestrafen, wer eine Gewalttat vorbereitet. Damit will die Regierung dem Sachverhalt Rechnung tragen, dass die Islamisten zur Vorbereitung eines Terroranschlags keine terroristische Vereinigung gründen, die nach der gesetzlichen Definition (Paragraphen 129a und b) mindestens drei Personen bilden müssen. Im Fall der Kölner Kofferbomber waren zum Beispiel nicht mehr als zwei Täter zu ermitteln. Der Vorwurf, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein, musste fallengelassen werden.
Bestraft werden soll künftig, wer sich in einem Ausbildungslager auf das Begehen einer schweren Straftat vorbereiten lässt oder wer sich Materialien für ein solches Verbrechen beschafft, etwa Chemikalien oder Zünder. Wer Aufenthalte in Terorcamps über einen Vermittler anbahnen will, kann dafür künftig ebenfalls ins Gefängnis kommen (Paragraph 91 Strafgesetzbuch). Ein Islamist könnte dann schon eine Straftat begangen haben, wenn er einen anderen darum bittet, ihm einen geeigneten Ausbildungsort zu vermitteln.
Mehr als ein Dutzend potentieller Terroristen aus Deutschland
Anders als bei der ersten Ankündigung Frau Zypries' soll für die Strafbarkeit nicht ausschlaggebend sein, ob der Täter einen Terroranschlag schon tatsächlich plant. Damit reagiert die Ministerin auf Kritik aus der Union. Strafbar soll sich auch machen, wer hilft, einen Anschlag zu finanzieren. Auch gegen die Verbreitung von Attentatsvideos und Terroranleitungen im Internet will Zypries vorgehen und schlägt für solche Vergehen Haftstrafen von bis zu drei Jahren vor.
Mit diesem Abwehr-Paket reagiert Frau Zypries, sechs Jahre nachdem die ersten Islamisten aus Deutschland zur Ausbildung nach Pakistan gereist sind. Einer der Ersten, die sich möglicherweise auf einer solchen Reise in ein Terror-Camp begeben haben, war der in Bremen geborene Türke Murat Kurnaz. Er wurde Ende 2001 in Pakistan festgenommen und dann für viereinhalb Jahre in das amerikanische Lager nach Guantánamo auf Kuba verschleppt. Kurnaz sagt, er sei auf der Suche nach Koran-Unterricht gewesen. Aber auf seinen Reiseweg haben sich inzwischen mehr als ein Dutzend potentieller Terroristen aus Deutschland gemacht. Sie sind auch unter einem neuen Gesetz nicht zu belangen, denn es gilt - nach altem rechtsstaatlichem Grundsatz - nicht rückwirkend.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp, dpa