05. Januar 2007 Im Hamburger Terrorprozess gegen Mounir al Motassadeq ist es am Freitagnachmittag zu einem Gefühlsausbruch des Angeklagten gekommen. Ich schwöre bei Gott, dass ich nicht wusste, dass Attentäter in Amerika sind, brüllte der 32 Jahre alte Marokkaner durch den Saal. Ich schwöre bei Gott, dass ich nicht wusste, was sie machen wollten, fügte er ebenso laut hinzu.
Zuvor hatte das Gericht das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gegen Motassadeq verlesen. Es sind Behauptungen, Schlussfolgerungen, die nicht stimmen, sagte Motassadeq dazu. Mit der Aussage ändert Motassadeq abermals seine Prozesstaktik vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG): Im letzten Verfahren in Hamburg, dem zweiten in seinem Fall, hatte er beharrlich geschwiegen.
Verurteilt wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen
Motassadeq gehörte in Hamburg zum Kreis jener Studenten um Mohammed Atta gehört, aus dem gleich mehrere Attentäter vom 11. September 2001 in Amerika hervorgegangen waren. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Sein Fall wird seit 2002 verhandelt. In einem ersten Prozess war er Anfang 2003 zu fünfzehn Jahren Haft verurteilt worden - wegen Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Damals hatte er umfassend ausgesagt. Der Bundesgerichtshof beanstandete Verfahrensfehler und wies das Verfahren zurück.
Das OLG verurteilte ihn dann 2005 nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft, was Ende 2006 wiederum vom Bundesgerichtshof verschärft wurde. Motassadeq ist nun vom BGH schon rechtskräftig verurteilt. Das OLG muss nun das Strafmaß festlegen. (Siehe auch: Kommentar: Stärke und Schwäche des Rechtsstaats)
Motassadeqs Anwalt moniert Willkür
Zum Auftakt des dritten Prozesses gegen den Terrorhelfer vor dem OLG hatte die Verteidigung die Besetzung des Gerichts als willkürlich bezeichnet. Die Bildung und Besetzung des siebten Strafsenats beruht auf Willkür, sagte Anwalt Ladislav Anisic. Er kritisierte eine fehlerhafte personelle Besetzung.
Es handle sich um ein nicht rechtmäßig zu Stande gekommenes Ausnahmegericht. Anisic forderte, das Verfahren auszusetzen und den Haftbefehl gegen Motassadeq aufzuheben. Die Bundesanwaltschaft und ein Vertreter der Nebenklage wiesen den Vorwurf der Willkür entschieden zurück.
Der Senat ist ordnungsgemäß besetzt, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger. Er habe keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Der neue Strafsenat sei eingerichtet worden, um über den Fall in angemessener Zeit zu verhandeln, sagte er. Motassadeq sitze in Untersuchungshaft und habe einen Anspruch auf eine rasche Befassung mit seinem Fall. Weil andere Strafsenate des Hamburger Gerichts ausgelastet seien, habe nur die Einrichtung eines neuen Senats eine Lösung geboten. Abgesehen davon sei es ein einmaliger Fall, dass der Bundesgerichtshof ein Verfahren zu einer dritten Verhandlung und damit zur Befassung durch einen dritten Senat an ein Gericht zurückverweise.
Beschwerde in Karlsruhe
Verteidiger Udo Jacob begründete einen weiteren Antrag zur Aussetzung des Verfahrens mit der Beschwerde Motassadeqs, die beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Außerdem forderten die Anwälte, Motassadeq aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Das Hamburger Gericht will über die Anträge erst am Montag entscheiden. Dann will sich auch die Bundesanwaltschaft dazu äußern, welches Strafmaß sie für Motassadeq fordere, kündigte Hemberger an.
Das Verfahren gegen Motassadeq im Jahr 2002 war zwar der weltweit erste Prozess im Zusammenhang mit den Anschlägen in den Vereinigten Staaten. Es konnte aber nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob der Marokkaner tatsächlich in die Anschlagpläne eingeweiht gewesen war, ja ob diese Anschläge überhaupt in Hamburg geplant worden waren.
Der Haupteinwand des BGH lautete zunächst: Die Amerikaner hätten wichtige Zeugenaussagen aus ihren Ermittlungen für den Prozess zurückgehalten. Dabei ging es vor allem um Aussagen von Ramzi Binalshibh und Chalid Scheich Mohammed, die maßgeblich an der Vorbereitung der Terroranschläge beteiligt gewesen sein sollen und von den Amerikanern an unbekannten Orten festgehalten werden, sowie von Haydar Zammar, einem Deutsch-Syrer, der nach seiner Ausreise aus Deutschland festgenommen worden war und heute in einem syrischen Gefängnis sitzt.
Verkürzte Beweiswürdigung und Willkür
Der Vorsitzende Richter im zweiten Motassadeq-Prozess, Ernst-Rainer Schudt, sprach von einer Gratwanderung. Das Verfahren endete mit einem neuen Urteil: sieben Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Abermals wandten sich danach sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger Motassadeqs an den BGH in Leipzig. Der BGH akzeptierte das Urteil nur zum Teil und sah den Marokkaner auch der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen schuldig. Ein neues Strafmaß festzulegen, überließ der BGH den Hamburger Richtern.
Es wurde erwartet, dass die Verteidigung gleich mit mehreren Anträgen versuchen wird, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Außerdem soll es eine persönliche Erklärung geben, in der Motassadeq abermals seine Unschuld beteuern will. Die Verteidigung Motassadeqs hatte schon vor Prozessbeginn den Richtern eine verkürzte Beweiswürdigung und Willkür vorgeworfen.
Auf jeden Fall ausgewiesen
Motassadeq darf in Hamburg nicht mehr studieren und soll nach Verbüßung seiner Strafe - wie immer sie nun ausfällt - wird er in jedem Fall aus Deutschland ausgewiesen. Das hatte der Hamburger Innensenator schon nach Ende des zweiten Prozesses klargestellt.
Ein weiterer Hamburger Prozess gegen einen Mann aus der Gruppe um Atta, den Marokkaner Abdelghani Mzoudi, hatte im Juni 2005 mit einem Freispruch geendet. Mzoudi war ein Freund Motassadeqs. In seinem Fall konnte das Gericht nicht erkennen, dass er in die Anschlagspläne eingeweiht gewesen war. Mzoudi kam einer Ausweisung aus Deutschland zuvor, indem er unmittelbar nach Ende des Gerichtsverfahrens freiwillig in sein Heimatland zurückkehrte.
Text: FAZ.NET mit AP und F.P.
Bildmaterial: dpa, Reuters