Kommentar

Stärken und Schwächen desRechtsstaats

Von Reinhard Müller

Vor dem Gesetz gleich: Mounir El Motassadeq

Vor dem Gesetz gleich: Mounir El Motassadeq

16. November 2006 Der Kreis hat sich geschlossen. Vor bald vier Jahren war Mounir al Motassadeq wegen Beihilfe zum Massenmord des 11. September 2001 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Es war weltweit das erste Urteil gegen einen der Attentäter. Nun könnte am Ende wieder die Höchststrafe herauskommen.

Dazwischen lag die Aufhebung des ersten Urteils durch den Bundesgerichtshof, verbunden mit den mahnenden Worten des Vorsitzenden, die Bekämpfung des Terrorismus „kann nicht ein wilder, ungeregelter Krieg sein“. Am Donnerstag wiederum verkündete derselbe Senat, daß sich Motassadeq wegen Beihilfe zu vielfachem Mord strafbar gemacht habe, und äußerte zugleich Verständnis für die Kritik an der Dauer des „Mammutprozesses“.

Kein Ruhmesblatt justitieller Zusammenarbeit

Vorsitzdender Richter Tolksdorf: Verständnis für Kritik an der Dauer des Prozesses

Vorsitzdender Richter Tolksdorf: Verständnis für Kritik an der Dauer des Prozesses

Ein Widerspruch? Nur auf den ersten Blick. Das Hamburger Oberlandesgericht war damals zu forsch darüber hinweggegangen, daß der mutmaßliche Mittäter Binalshibh in amerikanischem Gewahrsam ist und trotz vielfältiger Vorstöße der Deutschen in keiner Weise als Zeuge zur Verfügung gestellt wurde. Das war - ungeachtet verständlicher Sicherheitsbedenken - kein Ruhmesblatt in der justitiellen Zusammenarbeit unter Verbündeten.

Gleichwohl hätte schon das erste Hamburger Urteil mit einer besseren Begründung Bestand haben können. Auch der Freispruch des Angeklagten Mzoudi, der noch nicht einmal Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen sein soll, obwohl er gleichfalls der Hamburger Zelle angehörte, war nicht zwingend. Gleichwohl zeigen diese Terrorprozesse insgesamt nicht nur die Schwächen, sondern auch die Stärken des deutschen Rechtsstaats.

Jeder ist vor dem Gesetz gleich

Fanatische Selbstmordattentäter lassen sich womöglich beeinflussen, aber wohl nicht durch rechtsstaatliche Urteile abschrecken - offensichtlich nicht einmal durch die Todesstrafe, die ihnen in anderen Ländern droht. Signalwirkung kann das Urteil gegen Motassadeq daher allenfalls nach innen entfalten - in der freiheitlichen Gesellschaft selbst.

Es stärkt sie und mögliche Zweifler des Rechtsstaats, indem es auf seine Grundlagen verweist: Jeder ist vor dem Gesetz gleich. Einem Angeklagten muß seine Schuld nachgewiesen werden. Sogar der größte Feind, auch der, der das Gemeinwesen beseitigen will, wird nach fairen Regeln behandelt. Auch im Kampf.

Text: F.A.Z., 17.11.2006, Nr. 268 / Seite 1
Bildmaterial: AP, dpa

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