„Vorratsdatenspeicherung“

Koalition stimmt zu

Auch Schäuble setzt im Kampf gegen Terror auf die Datenspeicherung

Auch Schäuble setzt im Kampf gegen Terror auf die Datenspeicherung

09. November 2007 Telefon-Unternehmen müssen künftig alle Telefonverbindungen speichern, die ihre Kunden während des zurückliegenden sechs Monate gewählt haben. Ebenso lange müssen Internetfirmen die Verbindungsdaten aufheben.

Das hat der Bundestag am Freitag beschlossen. Die „Vorratsdatenspeicherung“ war nach den Terroranschlägen vom 11. September sowie denen in Madrid und London von den Innenministern der Europäischen Union beschlossen worden. Sie geht nun auch in deutsches Recht über. Ziel des Gesetzes sei es, im Falle „schwerster Straftaten“, so Justizministerin Zypries (SPD), anhand von Verbindungsdaten und -orten die Aufklärung zu erleichtern. Man führe die EU-Richtlinie „auf minimale Weise“ aus.

„Unbeirrbar, unbelehrbar und unschlagbar“

Die Opposition kritisierte das Gesetz. Der FDP-Rechtspolitiker van Essen sagte, die Bundesregierung gehe weit über die EU-Richtlinie hinaus. Er kündigte an, dass FDP-Politiker gegen das Gesetz vor das Verfassungsgericht ziehen werden. Das Gesetzgebungsverfahren sei „eine eindeutige und klare Missachtung des Bundestages“.

Der Grünen-Politiker Montag sagte, die Koalition bleibe „unbeirrbar, unbelehrbar und unschlagbar ignorant gegenüber Grundrechten“. Die Fraktion „Die Linke“ forderte die SPD auf, sich noch bei der Abstimmung im Bundestag „dem sicherheitspolitischen Zugriff der CDU zu entziehen“.

Auch Interessenverbände von Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten übten Kritik an dem Vorhaben. Frau Zypries hielt dem entgegen, dass die Daten bei den Firmen verblieben und erst bei konkretem Verdacht durch richterliche Anordnung in die Hände der Behörden gelangen könnten.

Inhalte sollen nicht gespeichert werden

Die EU-Richtlinie sieht eine Vorratsdatenspeicherung von Rufnummern Computerkennungen und Standortkennungen vor. Inhalte von elektronischer Post oder Telefonaten sollen nicht gespeichert werden. Das deutsche Gesetz befindet sich mit der vorgesehenen Speicherfrist von sechs Monaten am unteren Ende der vorgesehen Speicherfristen, die laut Richtlinie bis zu zwei Jahren ausgedehnt werden können.

Nach Auffassung beispielsweise der dänischen oder der britischen Sicherheitsbehörden ist dies notwendig, um langfristige Anschlagsvorbereitungen rekonstruieren zu können. In Deutschland gilt bisher eine Speicherfrist von drei Monaten für allerdings nur einige der nun zu speichernden Daten.

Telefon- und Internetfirmen hatten unter anderem wegen des bürokratischen Aufwandes, der ihnen entstehe, gegen die Vorratsdatenspeicherung protestiert. Viele Telefonverträge laufen heute über „Flatrates“, bei denen die Kosten pauschal und nicht mehr per Einzelnachweis abgerechnet werden.

Das Gesetz tritt, was Frau Zypries als Erfolg bewertet, unter Ausnutzung der Umsetzungsfrist der Europäischen Union vollständig erst zum 1. Januar 2009 in Kraft. Bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag stimmten 366 von 524 Abgeordneten für das Gesetz, 156 dagegen. Zwei enthielten sich.

Text: pca.
Bildmaterial: dpa

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