15. Juli 2008 Im Prozess gegen drei Mitglieder der nordirakischen Terrorgruppe Ansar al Islam (Helfer des Islams) hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag mehrjährige Haftstrafen gegen alle Angeklagten verhängt. Der 34 Jahre alte Hauptangeklagte Ata R. wurde nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Mitangeklagte Mazen H., 27 Jahre alt, wurde zu sieben Jahren Haft und der 33 Jahre alte Chefplaner des Anschlags, Rafik Y., zu acht Jahren Haft verurteilt.
Das Urteil lautet auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie versuchte Beteiligung an einem Mord. Die Angeklagten wurden unter anderem für schuldig befunden, ein Attentat auf den früheren irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi bei dessen Deutschlandbesuch im Jahr 2004 geplant zu haben. Zur Ausführung kam es damals aber nicht. Die drei Männer, die in Stuttgart, Augsburg und Berlin lebten, wurden festgenommen, bevor sie das Vorhaben umsetzen konnten.
Keine Waffen gefunden
Den Ermittlungen zufolge sollen die Männer geplant haben, Allawi bei einer Veranstaltung in einer Filiale der Deutschen Bank in Berlin umzubringen. Rafik Y. habe sich für den Anschlag angeboten, sagte die Vorsitzende Richterin Christine Rebsam-Bender. Mazen H. und Ata R. hatten ihm dazu ihr Einverständnis gegeben. Wäre der Anschlag gelungen, hätte dies dem Ansehen Deutschlands in der Welt schaden und die ausländischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich stören können, sagte Rebsam-Bender.
Waffen oder Sprengstoff hatten die Ermittler bei den Angeklagten allerdings nicht gefunden. Aufgrund von abgehörten Telefongesprächen, überwachten E-Mails, Observationsergebnissen und Zeugenaussagen sah das Gericht die Vorwürfe jedoch bekräftigt. Die Aussage von Mazen H., man habe Allawi bloß eine Lektion erteilen und ihn nicht töten wollen, hatte das Gericht nicht überzeugt.
Spenden für die Terrorgruppe
Das Oberlandesgericht sah es ebenso als erwiesen an, dass die drei Männer für Ansar al-Islam in Deutschland Spenden gesammelt und Mitglieder rekrutiert haben. Ata R. allein soll rund 45.000 Euro aufgetrieben haben, von denen mindestens 20.000 Euro in den Irak geflossen seien. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe bestritten. Ihre Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert und kündigten nach dem Urteil Revision an.
Nach den Worten der Richterin war Ata R. in Deutschland als wichtiges führendes Mitglied von Ansar al-Islam tätig. Er stand in regelmäßigem engen und vertrauensvollen Kontakt zu höchsten Führungskadern der Organisation. Ob er der Rädelsführer im deutschen Netzwerk der Organisation war, wie die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage angeführt hatte, konnte nicht mit Sicherheit festgestellt werden, sagte Rebsam-Bender. Die Funktion von Ata R. in der Terrorgruppe sei im Grenzbereich zur Rädelsführerschaft anzusiedeln. Mazen H. sei die rechte Hand von Ata R. und als dessen Nachfolger vorgesehen gewesen.
Die irakische Ansar al-Islam gilt als eine der gefährlichsten Terrorgruppen weltweit. Auf ihr Konto gehen zahlreiche Anschläge und Selbstmordanschläge im Irak. Ziel der Ansar al-Islam sei es, einen islamischen Gottesstaat nach dem Vorbild der Taliban in Afghanistan zu errichten, sagte Rebsam-Bender.
Ein flaches Urteil
Der Verteidiger von Ata R., Thomas Bauch, sagte: Das war ein flaches Urteil. Bundesanwältin Silke Ritzert zeigte sich mit der Entscheidung sehr zufrieden. Der Senat sei der Anklage weitgehend gefolgt. Die Bundesanwaltschaft hatte Haftstrafen von elf Jahren für Ata R. und jeweils acht Jahre und neun Monate für Mazen H. und Rafik Y. gefordert.
Der Prozess fand im Hochsicherheits-Justizgebäude in Stuttgart-Stammheim statt und nahm 141 Verhandlungstage in Anspruch. Durch zahlreiche Beweisanträge zog sich das Verfahren weitaus länger hin als ursprünglich geplant.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa, REUTERS