Die Rasterfahndung mag von gestern sein, aber...

Rasterfahndung

Zweifache Gefahr

Die Rasterfahndung nach dem 11. September 2001 sei nicht legitim gewesen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Gefahr durch Terroristen war den Karlsruher Richtern aber nur wenige Sätze wert. Ein Kommentar von Reinhard Müller.

Lesermeinungen zum Beitrag

24. Mai 2006 22:20

einfach Naiv

Robert Elm (elmer78)

Ich denke einfach alle die der Meinung sind, der Staat kann uns vor terroristischen Angriffen schützen, in dem er unsere Bürgerrechte immer mehr beschränkt, denken viel zu kurz und sind ziemlich naiv. Ich finde es nicht gut, wenn der Staat seine Bürger alle erstmal unter Generalverdacht stellt und dies auch noch von Konservativen, die immer gleich nach der Obrigkeit schreien, bejubelt wird und das der einzig richtige Weg ist. Das Problem ist doch, bei wem fängt man an zu überwachen und wo hört man auf? Ohne einen konkreten Verdacht zu haben. Was ist wenn ein anschlag verübt wird, von einem, der nicht in das gängige Muster passt? Ich will nicht in irgeneiner Datenbank landen, auch wenn ich nichts zu verbergen habe (ist mein Lieblingsspruch der Becksteins und Co.).

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24. Mai 2006 17:29

...

Jan Carlos Quistorf (Jan_Carlos_Quistorf)

wenn eine Gefahr besteht, so muss diese doch auch bekämpft werden! Rasterfahndung hin oder her...
Das Finanzamt darf ja auch in allem "herumwühlen" und das Bankgeheimnis wurde (offiziell nicht ,aber) faktisch abgeschafft... wenn schon der Bürger aufgrund dieser Tatsache "gläsern" gemacht wird, warum sollte man dann keine Rasterfahndung anwenden dürfen um den(unbestreitbar) wichtigen Kampf gegen den Terrorismus (erfolgreich) zu bestreiten?
Hier sieht man einmal, wo der Staat seine Prioritäten setzt:

Für Terrorismusbekämpfung muss man sich an den Datenschutz etc. halten, jedoch bei vermeintlicher Steuerhinterziehung wird der Mensch sofort durchsichtig...

Verkehrte Welt!!!

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24. Mai 2006 13:36

Richtig so

Jürgen Schnurr (JuergenSchnurr)

Um vom offensichtlichen Versagen der deutschen Behörden abzulenken, hat man die Wunderwaffe "Rasterfahndung" wieder aus der Versenkung geholt. Im Ernst was hat sie in den 70igern tatsächlich geholfen?

Der Rasterfahndung hat das Verfassungsgericht zu Recht enge Grenzen gesetzt.

Um es ganz prosaisch auszudrücken, wenn wir es zulassen dass der Staat unsere freiheitliche Grundordnung aushöhlt, dann haben die Terroristen gewonnen.

Wir Deutsche müssen uns endlich von unseren obrigkeitsstaatlichen Reflexen lösen. Der Staat kann uns keine absolute Sicherheit garantieren. Das Leben hat Risiken, und das Bestreben all diese vom Staat beheben lassen zu wollen ist der Kern unsere aktuelle Probleme.

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24. Mai 2006 13:36

Akte der Hilflosigkeit

Thorsten Detto (ThorstenDetto)

Schwer zu sagen, wer von beiden hilfloser ist. Die Polizei oder das Gericht. Schon der Begriff Rasterfahndung macht eigentlich deutlich, daß es für die Maßnahme einen konkreten Verdacht zu einer konkreten, wenn auch unbekannten Person geben muß. Was wollte man eigentlich mit der "Fahndung" erreichen? Das Ergebnis konnte doch nur eine Namensliste von Personen sein, die bestimmte allgemeine Merkmale erfüllten. Und dann? Alle observieren? Alle einsperren? Abwarten, was passiert, und dann mit Hilfe der Liste alle Ermittelten ohne konkreten Tatverdacht festnehmen? Hier war wohl das ungute Gefühl, nach den Anschlägen vom 11. September "irgendetwas" tun zu müssen, um die Bevölkerung un dsich selbst zu beruhigen, die Triebfeder und nicht abgeklärte Verbrechensprävention.
Das BVerfG hat auch keine Lösung. Die aufgewärmten Argumente aus dem Volkszählungsurteil mit einem Schuß Betroffenheitslyrik zeigen es. Die Argumente wirken vor dem Hintergrund einer durch den Informationsaustausch via Internet ohnehin mehr oder weniger freiwillig stark ausgehöhlten Schutz personenbezogener Daten schon lächerlich. Mit dieser Begründung ist die Frage, ob die Rasterfahndung ein zulässiges Mittel zur Abwehr auch abstrakter terroristischer Bedrohung ist, nicht zu beanworten. So ein Urteil kann nur das Verfassungsgericht eines Landes sprechen, das von Anschlägen wie in New York, Madrid oder London bislang glücklicherweise verschont geblieben ist: Ein Schönwetterurteil aus dem Elfenbeinturm.

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24. Mai 2006 13:04

Rechtsstaat

Oliver Langen (Acer99)

Wir leben, so wird uns gesagt, in einem Rechtsstaat.

Hiervon ausgehend, eigentlich eine triviale Feststellung, ist es vornehmste Pflicht der Staatsbediensteten, sich an das Recht zu halten. Unerheblich ist, ob dies im Einzelfall zu einem Nachteil oder einer vermeintlichen Gefahr führt.

Der "Staat", hält er sich nicht an das Recht, verliert früher oder später (eher früher) seine Berechtigung, seinen Einwohnern vorzuschreiben, was Recht und was Unrecht ist. Mit welchem Arguement könnte nämlich der Staat von dem Einzelnen verlangen, sich an die Gesetze zu halten, wenn seine Bediensteten es selbst nicht tun?

Ob die Entscheidung des BVerfG juristisch "richtig" ist, vermag ich nicht zu beurteilen, da dies eine Analyse erfordert, die so nicht geleistet werden kann.

Die negative Kritk an der Entscheidung von Herrn Müller steht aber nicht nur rechtlich auf tönernden Füßen, sondern vermag aus rein tatsächlichen und einfachen Überlegungen nicht zu überzeugen.

Jede heimliche Maßnahme erhöht das Mißtrauen. Es hat seinen Grund, warum nicht nur Ermittlungen der Staatsanwaltschaft transparent zu halten sind, jedenfalls nach Abschluß transparent gemacht werden müßen. Auch deshalb, damit die Ermittler immer einer Revision "befürchten" müssen.

Die Versuchung, etwas Unrechtes zu tun, wird bei lebensnaher Betrachtung deutlich höher liegen, wenn man weiß, nicht "erwischt" zu werden. Und in einem Staat, der mich ständig und überall überwacht, möchte ich nicht leben.


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24. Mai 2006 11:09

Panikmache vs. juristische Vernunft

C. B. Sturm (CBest)

Die Berichterstattung der F.A.Z. zu diesem wichtigen Thema wirkt auf mich etwas befremdlich. Normalerweise bin ich es gewohnt, in dieser Zeitung ein recht ausgewogenes Meinungsbild unter Berücksichtigung auch gegenteiliger Argumente zu finden; in diesem Fall scheint das allerdings keinen so hohen Stellenwert zu haben. Sobald das Stichwort "Terror" ins Spiel kommt, setzen offenbar bei Politikern, Journalisten, Polizei und vielen "Normalbürgern" alle Sicherungen aus; die erste und oft einzige Reaktion ist blanke Panik.

Ohne Zweifel ist der Terrorismus die wohl bedrohlichste Gefahr unserer Zeit. Anschläge im großen Stil wirken verheerender als "gewöhnliche" Morde, ferne Kriege oder die atomare Aufrüstung in Asien. Rechtfertigt dieser subjektive Eindruck aber tatsächlich die Außerkraftsetzung demokratischer Grund-, ja Menschenrechte und die massive Verdächtigung und Bespitzelung von Menschen allein aufgrund von Abstammung, Religion, Alter oder Hautfarbe? Die Antwort darauf kann nur Nein lauten, solange unser Rechtsstaat intakt bleibt.

Der Jesuit Friedrich Spee hat sich im 17. Jh. nach dem später allgemein anerkannten Grundsatz "Unschuldig bis zum Beweis der Schuld" gegen die Hexenprozesse eingesetzt, wo Menschen allein aufgrund von Denunziation und äußeren Merkmalen hingerichtet wurden. Heute sind wir ernsthaft in Gefahr, wieder hinter diesen juristischen "Quantensprung", der die Grundlage moderner Rechtsprechung bildet, zurückzufallen.

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24. Mai 2006 10:43

Ich schließe mich an Herrn Sedlaczeks Meinung an

Sophia Orti (rum)

Das Problem ist aber, daß Leute wie Reinhard Müller wie Sand am mehr gibt, und in einem demokratistischen Staat hat ihre Meinung so viel Gewicht, daß sie sogar in der FAZ veröffentlicht wird, während jene, die gegen solche Meinungen etwas sagen, ignoriert oder sogar gelöscht werden. Es ist weniger eine Sache von Recht oder Regierungsform, eher eine Sache von Ethik, Benehmen: wer wird die Deutschen erziehen? Meiner Erfahrung nach steckt hinter der Härte der Meinungen wie jene von Herrn Müller genau das Gegenteil: Schwäche, Unglaube, Angst. Das spürt man immer wieder.

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24. Mai 2006 10:15

Reinhard Müller hat völlig Recht!

Itzhak Levinski (mohel)

Das Bundesverfassungsgericht sollte das Gesetz ändern, wenn man mit ihr die Terroristen, die man im Land hat, nicht näher beobachten kann. Man sollte hier von der Erfahrung Israels lernen, da sind die Terroristen auch nicht ältere jüdische Frauen aus dem Land der Juden, sondern, wie Reinhard Müller sagt, muslimische Männer aus islamischen Ländern. Darf Israel also die Araben nicht näher beobachten?

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24. Mai 2006 09:34

Gute Nacht Deutschland!

Christof Kendzior (christof68)

"Stigmatisierende Wirkung"! Sind diese Leute vom Mond, oder was ist los? Armes Deutschland.

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24. Mai 2006 09:19

Irgendwie absurd

Kabur Kabari (hamkon)

erscheint dieses ganze Theater und erinnert fatal an die Zeit, als im Russland der zaritischen Eliten die terroristische Bedrohung in Form von Anarchisten, Nihilisten, Menschewiki und Bolschewiki an die Türen der sich damals selbstverliebt feiernden Machtelite klopften.

Wie wir es auch immer drehen und wenden. Die sich überall immer extremer formulierende Ungerechtigkeit, Chancen- und mithin Perspektivlosigkeit wird uns noch viel extremere Formen inländischer Insubordination und Gewalttätigkeit bescheren.

Soll man nun diese hilflosen Versuche unserer Spühr- und Geheimdienste ebenso ein Affentheater nennen, wie einst der zaristische Geheimdienst genannt wurde, der selbst mit den Mitteln der Folger, der Marter, des Terrors und der Sippenverfolgung "die Freiheit und den Frieden Russlands" nicht hat schützen können?

Wirklich, ein absurdes Theater, das in dieser 2. Deutschen Besitzbürgerrepublik aufgeführt wird. Es erinnert fatal an Biedermann und die Brandstifter.

J. Klinger
Hamburg

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24. Mai 2006 08:23

Wozu überhaupt noch Bürgerrechte?

Gerhard Quell (gquell)

Wenn wir die, die wir als Terroristen hervorheben, einfach nur als normale Verbrecher behandeln würden, was sie auch sind, reichen unsere heutigen bei weitem Mittel aus.

Was mir in letzter Zeit immer mehr auffällt, ist das Verhältnis unserer Politiker zu unseren Grundrechten. Vielleicht sollte man diese Damen und Herren mal für ein paar Monate in den Irak oder einen anderen Brennpunkt schicken, damit sie ein Verhältnis zu Grundrechten bekommen. In unserem Grundgesetz spiegeln sich die Erfahrungen aus der totalitären Zeit in Deutschland wider und die Väter sagen ganz klar - nie wieder.
Gerade die Bewohner der neuen Bundesländer sollten auch sehr sensibel auf Einschränkungen von Grundrechten reagieren. Oder sind sie durch 40 Jahre Bevormundung schon so weit, daß es ihnen einfach egal ist?

In Zeiten ständig sinkender Kriminalitätsraten besteht überhaupt kein Anlaß für Strafverschärfungen und immer neue Einschüchterungs- und Überwachungsmaßnehmen.

Dieses alles ist ein Zeichen von chronischem Mißtrauen des Staates gegen seine Bürger! Wie aber soll ich einem Staat vertrauen, der mir mißtraut? Auch ein Staat und seine Institutionen muß sich das Vertrauen der Bürger verdienen, d.h. Vorleistungen bringen. Der jetzige Staat tut das nicht!
Wer das bezweifelt, der braucht nur mal eine Steuererklärung zu machen.

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24. Mai 2006 03:26

Was hat es gebracht?

Benedikt Fries (benfries)

Die wahre Frage ist doch, ob der ganze Aufwand etwas gebracht hat. Da entstaubt man veraltete Techniken, die schon frueher nichts nutzten und stellt fest - sie nutzen immer noch nichts. Super! Hurra!

Was brauchen wir Buergerrechte, wenn wir doch unnuetze Aufklaerungsmethoden haben, die diese verletzen. Es stellt sich ernsthaft die Frage, wie naiv man sein kann.

In Wirklichkeit sollte man sagen, dass es ein Segen ist, dass das Bundesverfassungsgericht zumindest diesen Wahnsinn eindaemmt. Wir haben ja immernoch so tolle Massnahmen wie die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen. Das reicht doch, um unsere Datenhamster vom BND zu beschaeftigen.

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23. Mai 2006 22:08

Unglauben und Angst

Stefan Sedlaczek (sedlaczek1)

Sehr geehrter Herr Müller,

was schreiben Sie da? Glauben Sie das selber?

Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß! Das scheint ihre Rechtfertigung für widerrechtliche staatliche Maßnahmen zu sein. Sie setzen den Terror - der sich bis heute in Deutschland nicht manifestiert hat - absolut. Dagegen hat alles zurückzustehen. Ihrer offensichtlichen Meinung nach.

Das ist der Totalitarismus den ich fürchte, den ich nicht kennen will, aber doch erahnen muß. Und: Ich werde ihn kennenlernen. Der deutsche Staat wird diesen, wird ihn mich lehren: und davon habe ich durchaus schon eine Ahnung. Und andere auch.

Bitte entschuldigen Sie, wenn mir deutscher Demokratismus mit allen seinen Nachteilen näher ist als islamistischer Terror. Den deutschen Staat in seiner angemaßten Allmacht spüre ich fast jeden Tag zu meinem Nachteil. Das weiß ich sicher. Und davor fürchte ich mich.

Islamistische Terroristen in meiner Heimat? Nicht einmal ein Verfassungsbruch hat diesen sichtbar gemacht!

Versuchen wir es anders.

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