04. Juli 2004 Die deutsche Rechnungslegung hat in den vergangenen Jahren einen grundlegenden Wandel erfahren, und dieser wird weitergehen. Das kommende Jahr stellt einen ersten Höhepunkt der Umstellung tradierter und eherner Rechnungslegungsnormen weg vom institutionellen Gläubigerschutz hin zu mehr ökonomischer Information dar. Die EU hat entschieden, und der Gesetzgeber hat reagiert: Von 2005 an sind nunmehr alle kapitalmarktorientierten Konzernmutterunternehmen zur Aufstellung ihres Konzernabschlusses nach den Normen der IFRS verpflichtet. Für Unternehmen, die aufgrund eines ausländischen Listings zur Rechnungslegung nach US-Gaap verpflichtet sind, besteht noch ein zeitlicher Puffer bis 2007, bevor sie ihren Konzernabschluß (auch) nach IFRS-Normen erstellen müssen. Für die Offenlegung des Einzelabschlusses plant der Gesetzgeber - nur zu Informationszwecken - ein generelles Wahlrecht zur Anwendung der IFRS - losgelöst indes von der Ausschüttungs- und Steuerbemessung. Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne sollen freiwillig ihren Konzernabschluß nach IFRS aufstellen dürfen. Auf einer Tagung an der Universität Saarbrücken haben sechs namhafte Betriebswirtschaftler die sogenannten "Saarbrücker Thesen" formuliert (siehe Kasten), mit denen es mittelständischen Unternehmen ermöglicht werden soll, auf eine Bilanzierung nach internationaler Rechnungslegung zu verzichten. Sowohl Karlheinz Küting, Direktor des Instituts für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlandes, als auch Stefan Kirsten, Finanzvorstand ThyssenKrupp AG, oder auch Karl-Gerhard Eick, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Telekom AG, befürchten, daß nicht kapitalmarkt-, sondern eigentümerorientierte mittelständische Unternehmen mit der Umsetzung auf die internationalen Standards überfordert werden könnten. Wie Küting ausführte, wird die Bilanzierung nach IFRS schwieriger und aufwendiger. Künftig bestünde keine doppelte Buchführung mehr, sondern im Extremfall eine sechsfache. Die Verpflichtung zur Bereitstellung und Veröffentlichung einer Fülle von Informationen (Zwischen-, Monats- und Segmentberichte) bedeutete eine große Herausforderung für die Unternehmen, von der großen Kostenbelastung einmal abgesehen. Dies bestätigte Eick, indem er sagte, der "einmalige Umstellungsaufwand ist gigantisch".
Ob durch den Mehraufwand eine verbesserte Bilanzierung und Informationsdichte erreicht werde, wurde auf der Tagung durchaus kontrovers diskutiert. Aus Sicht des Kapitalmarktes sehen Kirsten und Eick durchaus Vorteile. Sie liegen in der besseren internationalen Vergleichbarkeit von Unternehmen für institutionelle Anleger. Allerdings, schränkte Eick ein, durch die höhere Komplexität des Regelwerks bestünde die Gefahr höherer Verwirrung. Am Beispiel der Telekom wirkten sich die neuen Normen in einem um 10 Milliarden Euro höheren Eigenkapital aus. "Wir werden uns im nächsten Jahr tief in die Augen schauen müssen und uns fragen, welche Zahlen sind richtig, die alten oder die neuen", sagte Eick. Kirsten hingegen hob die bessere Steuerungsmöglichkeit durch die neuen Normen durch eine ausgebaute Controllingsteuerungsrechnung hervor. Sein Resümee: "Wer an den Kapitalmarkt will, braucht die IFRS-Standards."
Herbert Müller, Vorsitzender des Vorstandes der Ernst & Young AG, stellte nicht nur rhetorisch die Frage, ob mittelständische Familienunternehmen einen Konzernabschluß brauchen und dann noch einen internationalen. Wer hingegen plane, künftig privates Risikokapital aufzunehmen, der sollte schon jetzt umstellen, sagte Müller. Unternehmen sollten sich sehr genau überlegen, wer der Adressat ihres Berichtswesens sei, sagte Hubert Graf von Treuberg, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer Berlin. Einigkeit bestand in der Auffassung, daß es weiterhin große Möglichkeiten für Bilanzpolitik gebe und die Volatilität von Ergbnissen zunehme. (noa.)
Saarbrücker Thesen
Die Internationalisierung der Rechnungslegung führt zu Parallel- und Nebenbuchhaltungen. Sie ist mit einem erheblichen und nicht vertretbaren Mehraufwand verbunden. Dieser Gefahr soll durch die folgenden Thesen begegnet werden.
Das Konzept geht von einer strikten Trennung der Rechnungslegung von kapitalmarkt- und eigentümerorientierten Unternehmen aus. Es unterstellt weiterhin, daß alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in einem Konzernverbund stehen und damit in die Konzernrechnungslegung einbezogen werden.
Für den Einzelabschluß wird nicht die Loslösung, sondern eine engere Verzahnung von Handels- und Steuerbilanz gefordert. Orientierungspunkte sind damit die steuerrechtlichen Normen der Gewinnermittlung auf der Grundlage der handelsrechtlichen GoB. Angestrebt wird somit eine im Mittelstand durchgehend praktizierte Einheitsbilanz. Ein spezifischer handelsrechtlicher Einzelabschluß entfällt damit für alle Unternehmen.
Diese steuerlich geprägte einzelgesellschaftliche Einheitsbilanz dient auch der Gewinnermittlung und gesellschaftsrechtlichen Fragestellung wie beispielsweise der Haftung.
Ein Konzernabschluß muß nur noch von kapitalmarktorientierten Unternehmen erstellt werden. Basis sind die von Brüssel verbindlich vorgeschlagenen IFRS-Regeln.
Der Mittelstand kann - vom Grundsatz her - von der internationalen Rechnungslegung freigehalten werden.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.07.2004, Nr. 153 / Seite 18
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