14. Januar 2008 Das CDU-Präsidium lehnt den Vorschlag des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) ab, in Einzelfällen das Jugendstrafrecht auch bei unter 14-jährigen anzuwenden. Es geht uns nicht um die Absenkung der Strafmündigkeit, sagte CDU- Generalsekretär Ronald Pofalla am Montag in Berlin. Die CDU stellte der SPD allerdings ein Ultimatum zur Verschärfung des Jugendstrafrechts. Die SPD solle spätestens bis zum 27. Januar deutlich machen, ob sie eine gesetzliche Verschärfung mitmache. An dem Tag wird in Hessen und Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt.
Koch fühlt sich bei seinen Äußerungen zum Umgang mit Kindern, die kriminell werden, indes missverstanden: Die Zuspitzung, die das Ganze erfahren hat, hat mich selbst überrascht. Es klingt, als wollten wir Kinder ins Gefängnis stecken. Dem ist selbstverständlich nicht so, ließ Koch am Montag über die Wiesbadener Staatskanzlei verbreiten. Allerdings müssen wir uns etwas einfallen lassen, wie wir mit Jugendbanden umgehen. Dazu zähle insbesondere der Umstand, dass versucht werde, sich die Strafunmündigkeit von 12- und 13-Jährigen zunutze zu machen, sagte Koch vor der CDU-Präsidiumssitzung in Berlin.
Kinder sind Kinder
In der Bild am Sonntag hatte Koch von einer sehr kleinen Gruppe von Menschen unter 14 Jahren mit aggressiver Kriminalität gesprochen. Bei ihnen müsse man über eine Anwendung des Jugendstrafrechts pragmatisch diskutieren. Es gebe aber keine verbindliche Festlegung von mir, sagte Koch am Montag: Die Frage, was wir mit Kinderbanden unter 14 Jahren machen, ist eine Diskussion, die ist langfristiger, die kann man nicht über Nacht debattieren., sagte Koch vor einer Sitzung des CDU-Präsidiums. Man kann nur auch nicht ignorieren, dass wir da ein Problem haben. Ich bin da auch sehr offen, ob wir, wie die FDP das jetzt vorschlägt, Zwangseinweisungen in Erziehungsheime haben, ob das aus dem Jugendstrafrecht oder dem Erziehungsrecht folgt.
Für seinen Vorschlag, das Jugendstrafrecht auch auf unter 14-Jährige anzuwenden, hatte Koch zuvor Widerspruch aus den eigenen Reihen geerntet. Sein niedersächsischer Amtskollege Christian Wulff (CDU) lehnt den Vorschlag ab: Kinder sind Kinder, und da stellt sich die Frage vor allem nach den Eltern, sagte der stellvertretende Parteivorsitzende, die Strafmündigkeit zu verändern, halte ich für falsch.
Wolfgang Bosbach (CDU), stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag, sagte, wenn Eltern ihre Kinder zu Straftaten anstifteten, müsse gegen sie als Erziehungsberichtigte vorgegangen werden. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) kommentierte Kochs Vorstoß mit den Worten: Dafür gibt es weder auf der Innenministerkonferenz, noch in der Justizministerkonferenz eine Mehrheit.
Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck forderte ein Eingreifen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU): Kinder in Gefängnisse - das ist nicht Politik der Koalition. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz und der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, wiesen den Vorstoß Kochs zurück.
Oettinger: In Ausnahmefällen
Mehrere CDU-Politiker stellten sich hinter Kochs Vorschlag zur Strafmündigkeit. Der Staat solle sich auch um Problemfälle unter 14 Jahren kümmern, wenn auch nicht als Straffällige, sagte Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger sagte, in wenigen Ausnahmefällen halte er eine Anwendung des Jugendstrafrechts bei unter 14-Jährigen für denkbar. Berlins Fraktionschef Friedbert Pflüger sagte, es sei wichtig, dass Koch das Tabu Jugendgewalt angesprochen habe. Zustimmung kam auch von Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) und der Jungen Union, die eine Haftung für brutale Zwölfjährige forderte.
Koch hatte am Wochenende gefordert, das Jugendstrafrecht in Ausnahmefällen auch auf Kinder anzuwenden und zur Begründung gesagt, Erwachsene setzten eine kleine Gruppe von ihnen für Straftaten ein, weil unter 14-Jährige nach geltendem Recht strafunmündig sind. Eine weitere Möglichkeit sei die striktere Entziehung des Sorgerechts durch die Jugendbehörden.
Heim statt Haftanstalt
Dem Sender RBB sagt der niedersächische Innenminister Schünemann an diesem Montag, es gebe andere Möglichkeiten, um Straftaten von Kindern unterhalb der geltenden Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren zu ahnden. Und die sollten gerade bei Kindern angewandt werden, sagte Schünemann.
Als Möglichkeiten nannte er die Unterbringung in offenen oder geschlossenen Heimen. Damit sollten kriminelle Karrieren verhindert werden. Niedersachsen steht wie Hessen vor einer Landtagswahl. Die übrigen Vorschläge Kochs zur Verschärfung des Strafrechts für Jugendliche unterstütze Niedersachsen, erklärte Schünemann. Das Land habe schon 2003 entsprechende Vorschläge im Bundesrat eingebracht, die dort auf breite Zustimmung gestoßen seien. Diese Forderungen werde Niedersachsen weiter verfechten.
Eltern im Fokus
Bosbach wird in der Montagsausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung zitiert: Wir sind bisher der Auffassung, dass die Strafmündigkeit bei 14 Jahren bleiben sollte. Wenn es um Problemfälle im Kindesalter gehe, sei in erster Linie Erziehungshilfe für die Eltern gefordert. Wenn Kinder als Werkzeuge für Diebstähle, Raub oder anderes missbraucht werden, muss das empfindliche Konsequenzen für die Eltern haben, forderte er. Wo Eltern überfordert seien, müsse der Staat bei der Erziehung mithelfen. Das kann im Extremfall auch den Entzug des Sorgerechts und eine Heimunterbringung bedeuten, sagte er.
In den Ruhr Nachrichten nannte Wiefelspütz die Forderung Kochs vollkommen abwegig. Erziehungshilfe ist der Schlüssel, aber nicht Wegsperren, sagte er. Koch sei unbelehrbar und führe eine unsachliche und verantwortungslose Debatte.
Wir brauchen doch keine Kinderknäste
Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Konrad Freiberg sagte in der Passauer Neuen Presse, die Strafmündigkeitsgrenze dürfe nicht herabgesetzt werden. Wir brauchen doch keine Kinderknäste, sagte er. Straftaten unter 14-Jähriger seien eine Sache von Jugendhilfe- und Sorgerecht. Der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, warnte in der Märkischen Oderzeitung: Je jünger Menschen hinter Gitter kommen, umso höher ist ihre Rückfallquote.
Kriminelle Kinder sollten viel häufiger in Pflegefamilien untergebracht werden als bislang. Dort bekämen sie die nötige individuelle Zuwendung. Man müsse die Pflegeeltern allerdings darauf sorgfältig vorbereiten, sie beraten und gut bezahlen. Dies sei vielversprechender als ein Erziehungslager, das etwa das Dreifache koste und wo der Jugendliche ständig mit straffälligen Gleichaltrigen zusammen sei. Auch geschlossene Heime seien zur vorübergehenden Unterbringung nötig.
Für einen solchen Schritt sprach sich auch Kinderschutzbundpräsident Heinz Hilgers aus. Er warnte in den Ruhr Nachrichten davor, Kinder für ihr ganzes Leben zu stigmatisieren und kritisierte, dass es in Hessen bislang kein Erziehungsheime gebe. Herr Koch macht zwar große Sprüche - aber seine Problemfälle exportiert er nach Bayern, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz, sagte er.
Keine heilige Kuh
Im MDR nahm Mackenroth Koch indes gegen den Vorwurf des Populismus in Schutz. Koch reagiere auf das Phänomen der sogenannten Kinderbanden. Dabei nutzten kriminelle Vereinigungen Kinder unter 14 Jahren aus, um Gewalttaten, Laden- und Taschendiebstähle zu verüben. Ob ein Ausweiten des Jugendstrafrechts auf unter 14-Jährige auch für Sachsen angewandt werden solle, müsse der sächsische Justizminister aber noch mit der Polizei und dem Innenminister bereden.
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, sagte in der Passauer Neuen Presse: Das Thema Strafmündigkeit darf keine heilige Kuh sein. Der Chef der Jungen Union, Philipp Mißfelder (CDU), sagte in den Dortmunder Ruhr Nachrichten: Wir haben viele frühreife Jugendliche, die mit 12 oder 13 Jahren zu brutalen Straftaten in der Lage sind. Sie müssen dafür haftbar gemacht werden.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb
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09:06 09:02 09:00Ist es nicht das, was die Europäer immer gefordert hatten ?
08:49