Hamburg

Städtische Messer-Versteigerung

Von Frank Pergande, Hamburg

11. Januar 2008 Für den Hamburger Justizsenator Carsten Lüdemann und damit auch für seine Partei, die CDU, war es eine schwierige Woche. An ihrem Anfang wurde bekannt, dass die Zahlen über die Verurteilung jugendlicher Straftäter jahrelang falsch erfasst worden sind.

Am Mittwochabend dann erfuhr der Senator davon, dass die Staatsanwaltschaft von der Polizei sichergestellte Messer, Baseballschläger und Spraydosen über eine Internetseite des Zolls hat versteigern lassen. In der nächsten Woche will Lüdemann zu allem öffentlich Stellung nehmen. Am kommenden Freitag tagt dazu auch der Rechtsausschuss der Bürgerschaft auf Antrag der Opposition, also SPD und GAL (Grüne).

70 Prozent Bewährungsstrafen, 30 Prozent Haftstrafen

In beiden Fällen dürfte der Senator selbst sehr gestaunt haben, was in der Hamburger Justiz möglich ist, auch wenn er dafür die politische Verantwortung trägt. Die Öffentlichkeit erwartet vor allem eine Erklärung dafür, weshalb ein Fehler in der Statistik jahrelang unbemerkt bleiben konnte.

Der Fehler war so entstanden: 2001/2002 wurde das Computersystem in der Hamburger Justiz zum Teil umgestellt. Wenn ein Täter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, musste das fortan nicht nur vermerkt, sondern auch noch ein besonderes Feld mit einem Häkchen angeklickt werden. Das geschah längst nicht in allen Fällen. So ergab sich das Bild, als würden 70 Prozent der verurteilten Jugendlichen ins Gefängnis wandern, aber nur 30 Prozent der Strafen zur Bewährung ausgesetzt.

Der Senat warb mit den Zahlen: So zeige man Härte gegen jugendliche Straftäter. Dabei hätte auffallen können, dass gleichzeitig der Strafvollzug in der Hansestadt nicht ausgelastet war. Tatsächlich verhält es sich umgekehrt, nämlich so, wie es bundesdeutscher Durchschnitt ist: 70 Prozent Bewährungsstrafen, 30 Prozent Haftstrafen.

Versteigerung ist Hohn für die Opfer

Die Panne wurde schon im September des vergangenen Jahres bekannt, ausgelöst durch eine Anfrage eines SPD-Bürgerschaftsabgeordneten. Der Senator erfuhr Anfang Oktober davon. Dass die Öffentlichkeit jetzt erst davon hört, ist eine weitere Merkwürdigkeit in dem Fall. Erklärt wird es in der Behörde damit, dass zunächst einmal die gesamte Statistik geprüft werden musste.

Was nun die Versteigerung von Messern anbelangt, so hat Lüdemann noch am selben Abend mit einer Erklärung reagiert. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft „spricht sowohl ihrer Rolle als Strafverfolgungsbehörde als auch dem Gedanken des Opferschutzes Hohn“. Lüdemann forderte einen Bericht an. Die Staatsanwaltschaft beendete sofort die Versteigerungen.

Waffenverbot auf der Reeperbahn

Rechtlich sei der Verkauf in Ordnung gewesen, hieß es, weil keines der Angebote unter das Waffengesetz gefallen sei, also nichts versteigert wurde, was ungesetzlich gewesen wäre. Dass derart viele Messer anfielen, hat damit zu tun, dass seit einigen Wochen auf der Vergnügungsmeile Reeperbahn ein Waffenverbot gilt, das die Polizei zunächst auch konsequent mit Kontrollen durchsetzte.

Zwischen der Justizbehörde und der Justiz in Hamburg kommt es immer wieder zu Verstimmungen. Zweifellos ist die Politik dafür eine der Ursachen. Nach jahrzehntelanger SPD-Macht, die auch die Justiz geprägt hat, ist erst seit 2001 der zuständige Senator ein CDU-Mitglied. Den Konflikt regelrecht geschürt hatte Lüdemanns Vorgänger Roger Kusch, der dann auch in seiner eigenen Partei unmöglich wurde, als er die Abschaffung des Jugendstrafrechts und die Legalisierung der Sterbehilfe forderte. Bürgermeister Ole von Beust (CDU) entließ Kusch im März 2006. Justizstaatsrat Lüdemann wurde Nachfolger.

Flucht über die Gefängnismauern

Kusch trat aus der CDU aus und gründete seine eigene Partei Heimat Hamburg, die auch zur Bürgerschaftswahl mit ihm als Spitzenkandidaten antritt. Auch Lüdemann blieben im neuen Amt die alten Konflikte nicht erspart – so als der Landgerichtspräsident der Justizbehörde mitteilte, dass in neun Fällen die Leiter der Hamburger Haftanstalten Entscheidungen von Strafvollstreckungskammern missachtet hätten. Der Behörde selbst aber waren nur zwei Fälle bekannt.

Eine Niederlage erlitt Lüdemann bei der Wahl der Präsidentin des Oberlandesgerichts. Er wollte Erika Andreß verhindern, Frau Andreß aber setzte sich im Richterwahlausschuss durch. Anfang des Jahres gelang es einem Insassen aus dem Untersuchungsgefängnis Holstenglacis mitten in der Stadt zu fliehen, indem er mit einer Wolldecke und einem Bettlaken Gefängnismauern und Stacheldraht überwand.

Bei dieser Gelegenheit wurde bekannt, dass nicht alle Wachtürme im Untersuchungsgefängnis nachts besetzt sind. Es stellte sich aber auch heraus, dass gleich drei Alarme, der der Flüchtende ausgelöst hatte, nicht ernst genommen wurden. Inzwischen wurden gegen zwei Strafvollzugsbeamte aus der Sicherheitszentrale Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Sicherheitsvorkehrungen erheblich verschärft.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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