Urteile im U-Bahn-Prozess

Gericht lehnt neuen Beweisantrag ab

08. Juli 2008 Die Urteilsverkündung im Prozess gegen die Münchner U-Bahn-Schläger verzögert sich nun doch nicht. Das Münchner Landgericht hat einen Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt. Die Verteidiger des 21-jährigen Angeklagten Serkan A. hatten beantragt, erneut in die Beweisaufnahme einzutreten und Zeugen zu laden. Das Opfer des Überfalls könnte die Täter durch eine rassistische Äußerung provoziert haben, erklärte Verteidiger Michael Gallus.

Serkan hatte ausgesagt, nach der Beschimpfung des 76-Jährigen als „deutsches Schwein“ habe der Mann beim Aussteigen aus der U-Bahn gesagt: „Ihr seid das Volk, das hier Probleme macht.“ Ein ehemaliger Schüler könne möglicherweise bestätigen, dass der pensionierte Lehrer auch in der Schule eine rassistische Äußerung gemacht habe, sagte Verteidiger Gallus. Staatsanwalt Laurent Lafleur warf dem Anwalt eine absolute Unverfrorenheit und „besonders niederträchtige Art der Verteidigung“ vor. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück.

Zwölf und neun Jahre Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-jährigen Serkan A. und dem 18-jährigen Spyridon L. versuchten Mord vor. Sie forderte für die Angeklagten zwölf Jahre Haft beziehungsweise neun Jahre Jugendstrafe. Die Verteidigung plädierte dagegen auf gefährliche Körperverletzung verlangte und für Serkan A. höchstens vier Jahre Jugendstrafe, für den jüngeren Spyridon L. eine „angemessene“ Strafe.

Die beiden Täter hatten im Prozess den Überfall auf einen Rentner gestanden, der sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte. Sie hatten den 76-Jährigen mit Schlägen und Tritten gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt. Die Tat vier Tage vor Weihnachten war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden und hatte eine bundesweite Debatte über Jugendkriminalität ausgelöst.

Innenminister für Abschiebung

Bereits am Montag hatte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann angekündigt: „Für mich ist ganz klar, dass die brutalen U-Bahn-Schläger ausgewiesen und nach Verbüßung der Haftstrafe auch abgeschoben werden müssen.“ Alles andere wäre inakzeptabel. Herrmann sagte: „Es würde niemand verstehen, wenn Ausländer, die eine derartige Brutalität an den Tag legen, weiter in Deutschland bleiben könnten, zumal ein Täter auch noch seine deutschfeindliche Haltung deutlich zum Ausdruck gebracht hat.“

Nach einwöchigem Prozess will die Jugendkammer des Landgerichts München an diesem Dienstag ihr Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat zwölf und neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte auf höchstens vier Jahre Jugendstrafe beziehungsweise auf eine angemessene Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung.

Schwierige Familienverhältnisse

Der Prozess wurde vor der Jugendkammer verhandelt, weil Spyridon L. zur Tatzeit 17 Jahre und Serkan A. 20 Jahre alt war. Der Türke Serkan A. ist in München geboren, der Grieche Spyridon L. war als Kind mit seinen Eltern eingewandert. Beide sind in schwierigen Familienverhältnissen aufgewachsen, geschlagen worden, haben die Schule abgebrochen und waren wegen früherer Straftaten polizeibekannt.

Den Überfall in der U-Bahn hatten sie auch mit übermäßigem Alkoholkonsum erklärt. Gutachter hatten das allerdings bezweifelt und beiden volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Der heute 21-jährige Serkan A. sei für eine Therapie nur noch schwer zugänglich und bereits „veränderungsresistent“, hatte ein Psychologe gesagt. In ihren Schlussworten hatten beide Angeklagte ihre Reue betont und ihre feste Absicht erklärt, die Schule nachzuholen und sich zu bessern.

Die Ausländerbehörde der Stadt München erklärte, nach einem rechtskräftigen Urteil werde sie ihr weiteres Vorgehen prüfen und mit der Regierung von Oberbayern abstimmen. Maßgebliche Behörde bei Abschiebungen ist letzten Endes aber das Innenministerium.



Text: FAZ.NET mit Material von AP
Bildmaterial: AP, ddp, dpa

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