Von Reinhard Müller
13. Mai 2008 Die Regierungskoalition hat nach Angaben der Union ihre Pläne zum Sexualstrafrecht entschärft. Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen sollten nicht strafbar sein, sagte der rechtspolitische Sprecher der Union, Jürgen Gehb, der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Rechtspolitiker von CDU/CSU und SPD hätten sich mit Justizministerin Zypries verständigt, den Regierungsentwurf dafür entsprechend enger zu fassen. Ein jugendlicher Täter müsse nur dann eine Strafe befürchten, wenn er eine Zwangslage des Opfers bewusst für sexuelle Zwecke ausnutze. Der Rechtsausschuss des Bundestages solle den überarbeiteten Entwurf im Juni billigen.
Im Justizministerium wird darauf verwiesen, dass in der Struktur nicht viel verändert“ werde. Viel Spielraum gebe es ohnehin nicht, da der Entwurf auf europäisches Recht zurückgehe, das in deutsches Recht überführt werden müsse. Es gehe vielmehr darum, falsche Interpretationen zu vermeiden. Für Ende Mai ist ein Gespräch der Berichterstatter geplant.
Kriminalisierung jugendlicher Sexualkontakte
Die Grünen hatten der Koalition vorgeworfen, sie strebe eine ausufernde Kriminalisierung jugendlicher Sexualkontakte“ an. So hätte sich künftig ein Vierzehnjähriger strafbar gemacht, der eine Siebzehnjährige ins Kino einlade, um dort mit ihr Intimitäten auszutauschen. Gehb widersprach dieser Darstellung. Zweck des Gesetzes sei es, ein Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in die Prostitution zu verhindern. Voraussetzung sei immer, dass die sexuelle Handlung als Gegenleistung vereinbart worden sei.
Auch beim geplanten Verbot pornografischer Darstellungen werde es Änderungen geben, kündigte Gehb an. So seien nun unterschiedliche Strafrahmen für Jugendpornografie (Bilder von Vierzehn- bis Siebzehnjährigen) und Kinderpornografie vorgesehen. Die Verbreitung oder Herstellung von Kinderpornografie werde mit drei Monaten bis fünf Jahren Gefängnis bestraft. Bei Jugendpornografie könne es der Richter dagegen bei einer Geldstrafe belassen.
Weiterhin Kritik aus der Opposition
Teilen der Opposition gehen die Pläne der Justizministerin immer noch zu weit. Der Grünen-Innenpolitiker Wolfgang Wieland sagte, einen besonderen Schutz für Sechzehn- und Siebzehnjährige solle es nur geben, wenn das Opfer Geld erhalten habe. Dagegen begrüßte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, den Schritt. Der Gesetzentwurf könne nur dann zustimmungsfähig sein,
wenn er die Balance zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz von jungen Menschen vor sexuellem Missbrauch wahre. Einvernehmliche jugendtypische sexuelle Beziehungen dürften nicht in rechtliche Grauzonen gedrängt werden.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa