09. Juni 2006 Während der Fußball-Weltmeisterschaft herrscht für die Polizei Ausnahmezustand. Sie wird sich in den nächsten Wochen nicht nur um randalierende Fußballfans, Taschendiebe und Verkehrsrowdys kümmern müssen. Großkampfzeit ist auch im Hinblick auf eine ganz andere Art von Delikten: Die Fußball-WM ist eine Hoch-Zeit für Produktfälscher. Der Welt-Fußballverband Fifa besitzt auf viele Fanartikel die alleinigen Rechte und fürchtet große Schäden durch Produktpiraterie. Der Kampf von Polizei und Zoll gegen die WM-Fälscher beginnt jedoch nicht erst an diesem Freitag. Adidas-Chef Herbert Hainer berichtete kürzlich, sein Unternehmen arbeite seit langem eng mit dem Zoll zusammen und beschäftige Dutzende von Anwälten, die Fälschungen nachgingen. Im vergangenen Jahr seien zwischen vier und fünf Millionen gefälschter Artikel konfisziert worden.
An den Außengrenzen der Europäischen Union werden jährlich fast 100 Millionen Fälle von Fälschungen festgestellt. Auf der ganzen Welt wird der Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie, also das unerlaubte Nachahmen und Vervielfältigen von Waren und Ingenieurleistungen, mit rund 300 Milliarden Euro jährlich beziffert. Durch den zunehmenden Internethandel hat sich das Problem verschärft. Nach Schätzungen entfallen 10 Prozent des Welthandelsvolumens auf den Ex- und Import von Fälschungen. Chinesische Unternehmen sind nach den Erfahrungen von Zoll und Polizei daran überproportional beteiligt. Angeblich werden in China zwei Drittel aller unrechtmäßigen Kopien hergestellt; im übrigen tun sich osteuropäische Fälscher negativ hervor.
30 Milliarden Euro Schaden jährlich
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schätzt allein den Schaden in Deutschland auf 30 Milliarden Euro jährlich - besonders in der Konsumgüterindustrie, dem Maschinenbau und in der Modebranche, aber auch im Schiffbau, in der Keramik-, Musik- und der pharmazeutischen Industrie. Zu beklagen sind zudem der Verlust von bis zu 50.000 Arbeitsplätzen, Produkthaftungsprozesse wegen minderwertige Fälschungen sowie Imageschäden für die Unternehmen. Nicht alle können sich teure Wettbewerbsklagen gegen die Kopierer leisten, die schwer zu finden und deren Straftaten schwer nachzuweisen sind. Nicht selten ist die Grenze zwischen Plagiat und Konkurrenzprodukt fließend.
Aufsehen erregt derzeit ein Plagiatsstreit zwischen Tchibo und dem Unternehmen Sennheiser. Vor zwei Monaten mußte Tchibo den Verkauf eines faltbaren Kopfhörers für 5,99 Euro nach einer gerichtlichen Verfügung auf Betreiben Sennheisers stoppen. Sennheiser wirft Tchibo vor, es handele sich um ein Plagiat. Der Kopfhörer sehe Sennheiser-Modellen täuschend ähnlich, auch der Faltmechanismus, den man sich habe patentieren lassen, sei der gleiche. Im April ließ Sennheiser sogar 50.000 Kopfhörer aus dem Tchibo-Lager beschlagnahmen. Tchibo bezweifelt indes, daß in dem Fall die Patentrechte überhaupt greifen. Nun streben beide Seiten eine gütliche Einigung an.
Schutz des geistigen Eigentums
Nicht von ungefähr brachte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Schutz der Urheberrechte während ihrer China-Reise im Mai auf die Tagesordnung. Das Ergebnis war eine Erklärung des guten Willens: Die Textilverbände der Bundes- und der Volksrepublik unterzeichneten ein Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums. Darin verpflichtet sich die chinesische Textilindustrie zum Beispiel dazu, Ausstellern, die mit gefälschten Produkten auffallen, die Teilnahme an Messen zu verbieten. Die Verbände sicherten sich gegenseitig Hilfe bei Rechtsverletzungen zu. Der Gesamtverband der Textilindustrie hält das Abkommen für einen Meilenstein auf dem Weg, Marken, Designs und Patente konsequent zu schützen; es könne Vorbild für andere Wirtschaftszweige sein.
Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht den Schutz geistigen Eigentums auf gutem Weg. In Deutschland sind wir dabei, die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in nationales Recht umzusetzen, berichtete sie kürzlich. Der Rechtsschutz soll effektiver werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß ein Kläger auch von Dritten - etwa Internetanbietern oder Spediteuren - Auskünfte verlangen kann, um besser an die Fälscher heranzukommen. Wenn der Verdacht besteht, daß die Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß begangen wurde, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen.
Harmonisierung der Regeln gegen Produktpiraterie
Die Europäische Kommission hat kürzlich angekündigt, den Kampf gegen die Produktpiraterie mit der Einführung einheitlicher Mindeststrafen in der EU zu verschärfen. Künftig sollen schon der Versuch, die Beihilfe und die Anstiftung zur Verletzung geistigen Eigentums als Straftat gewertet werden. Die EU-Staaten sollen mindestens eine Höchststrafe von vier Jahren Gefängnis und Geldstrafen von mindestens 100.000 und 300.000 Euro vorsehen, wenn die Tat von kriminellen Vereinigungen begangen wird oder die Nachahmung die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen schwerwiegend gefährdet.
Nicht allen reicht das: Wir müssen in Europa und auch weltweit eine Harmonisierung der Regeln gegen Produktpiraterie erreichen. Und es muß mehr getan werden, um diese Regeln auch durchzusetzen, fordert Heiko Maas, Leiter der Projektgruppe Moderne Industriepolitik im SPD-Parteivorstand. Sowohl die Wirtschaft als auch der Staat sind auf Innovationen und deren Schutz angewiesen. Wir dürfen nicht länger zusehen, wie gleichartige, meist aber minderwertige ausländische Produkte zu billigeren Preisen auf dem Weltmarkt angeboten werden. Dies schadet der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und den Konsumenten.
Ein Fonds als Beistand bei Maßnahmen
Der saarländische SPD-Politiker schlägt vor, Behörden und Gerichte, die mit der Durchsetzung der Regeln gegen Produktpiraterie betraut sind, zu stärken. Die Befugnisse des Zolls müßten erweitert werden. Auch Verwaltung, Polizei und Gerichte in Osteuropa und Asien, besonders in China, müßten unterstützt werden. Die Bundesregierung müsse ferner die Unternehmen bei der Anwendung der bisher kaum genutzten EU-Regelungen zum Grenzbeschlagnahmeverfahren, die Schutz an allen Außengrenzen biete, stärken. Der Erwerb von Patenten und Schutzrechten müsse in der EU unbürokratischer und kostengünstiger werden. Der Zwang, Patentanträge in vielen Übersetzungen einzureichen, bedeute einen Standortnachteil.
Um den geschädigten Unternehmen besser zu helfen, schlägt Maas überdies vor, die Wirtschaftsverbände sollten einen Fonds einrichten. Dieser solle Unternehmen bei Maßnahmen zur Wahrung des geistigen Eigentums in Drittländern beistehen. Unternehmen müßten schnell Hilfe erhalten, um die Ausstellung von Plagiaten auf Industriemessen zu verhindern. Um gegen illegale Konkurrenz vorzugehen, müsse zwingend eine Konditionierung der Entwicklungshilfe erreicht werden. Auf diese Weise, sagt Maas, würden die Länder unter Druck geraten, Standards einzuführen, die der Produktpiraterie entgegenwirkten.
Text: F.A.Z., 09.06.2006, Nr. 132 / Seite 15
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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