Unternehmenssteuern

Der große Kompromiß

Von Manfred Schäfers

Entspricht das Werk den selbstgesteckten Zielen?

Entspricht das Werk den selbstgesteckten Zielen?

03. November 2006 Die Unternehmenssteuerreform nimmt endlich Gestalt an: Die Steuersätze für Kapitalgesellschaften sollen unter 30 Prozent sinken. Zugleich soll der staatliche Zugriff auf einbehaltene Gewinne gut verdienender Personengesellschaften, die weiterhin der Einkommensteuer unterliegen, verringert werden. Personengesellschaften sollen zudem noch umfassender als bisher von der Gewerbesteuer entlastet werden. Damit diese Veränderungen den Staat nicht mehr als fünf Milliarden Euro kosten, wird das Steuerrecht für Unternehmen im Gegenzug an mancher Stelle verschärft.

Was ist von dem Werk zu halten? Entspricht es den selbstgesteckten Zielen? Verdient es das Attribut „groß“? Daß die Unterhändler der Bundesregierung ihr Ergebnis loben, war ebenso zu erwarten wie die Kritik der Opposition. Aber daß die Wirtschaft nun Zustimmung signalisiert, läßt aufhorchen. Damit war nach den ersten Entwürfen nicht zu rechnen. Offenbar hat sich die Koalition tatsächlich bewegt.

Steuerstandort Deutschland nicht wettbewerbsfähig

Die Ausgangslage ist eindeutig. Das deutsche Steuerrecht schreit geradezu nach Reformen. Auch wenn kaum noch einer darüber redet, ist es immer noch eines der kompliziertesten der Welt. Gründlich aufräumen täte not, aber das haben SPD und Union von vornherein ausgeschlossen. Sie beschränken sich darauf, den dringendsten Reformbedarf anzupacken: die im europäischen Vergleich zu hohen Steuersätze der großen Unternehmen.

Der Steuerstandort Deutschland ist trotz vorangegangener Steuersenkungen mit der Summe aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer nicht wettbewerbsfähig. Da andere Länder ebenfalls auf den Standortwettbewerb reagiert haben, liegt Deutschland mit seinen Sätzen mittlerweile an der Spitze in Europa. Das ist fatal. Denn im Binnenmarkt können die Unternehmen überall produzieren und verkaufen. Das Steuerrecht entscheidet zwar nicht allein, aber doch wesentlich mit darüber, wohin die Investitionskarawane zieht. Es ist daher aller Ehren wert, wenn sich nun die große Koalition daranmacht, Deutschland vom unrühmlichen Ende im Länderranking auf einen Mittelplatz zu hieven.

Deutschland ist aber nicht nur im Vergleich der nominalen Sätze Schlußlicht. Auch mit der effektiven Gewinnbelastung ist man mit an die Spitze gerückt. Dabei wird berücksichtigt, ob eine „weiche“ Bemessungsgrundlage die Wirkung hoher Sätze abfedert. Da die nun ins Auge gefaßte Reform sich weitgehend selbst finanzieren soll, wird die effektive Belastung nicht so stark sinken wie die nominale. Hier rächt sich, daß die Koalition nicht den Mut hat, das Geld in die Hand zu nehmen, das für eine wirklich grundlegende Reform notwendig wäre.

Frühere Anläufe waren abgeblasen worden

Das trübt die Freude über die sinkenden Steuersätze. Auch sind grundsätzliche Mängel der Reform unübersehbar: Das Steuerrecht wird nicht einfacher, die schlechte Gewerbesteuer bleibt erhalten, die Benachteiligung ausgeschütteter Gewinne wird nicht beseitigt. Auch wird das Ziel einer rechtsformneutralen Besteuerung letztlich nicht erreicht. Kapitalgesellschaften zahlen weiterhin Körperschaftsteuer, Personengesellschaften Einkommensteuer. Die vorgesehene Thesaurierungsrücklage erfordert erheblichen bürokratischen Aufwand. Aus diesem Grund waren frühere Anläufe, so etwas einzuführen, abgeblasen worden.

Die Gewerbesteuer werden die einen weiter zu tragen haben, die anderen nicht. Die Mehrzahl der Unternehmen wird die Gewerbesteuer weiterhin erst zu berechnen und abzuführen haben, um sie indirekt über eine Verrechnung erstattet zu bekommen. So macht man das Steuerrecht komplizierter, als es notwendig wäre.

Auch die neue Zinsschranke wird das Steuerrecht nicht vereinfachen. Sicherlich ist positiv, daß die Koalition jetzt davon absehen will, die Kreditkosten der Unternehmen umfassend zu besteuern, was zu Lasten der Substanz ertragsschwacher Unternehmen gegangen wäre und gegen alle Grundsätze der Besteuerung verstoßen hätte. Nachdem der Bundesfinanzhof aber gerade die erste rot-grüne Mindestbesteuerung als verfassungswidrig eingestuft hat, weil sie unverständlich war, darf man gespannt sein, wie die Gesetzesformulierung der Zinsschranke ausfällt. Wird sie verständlich und anwendbar sein?

Der falsche Weg

Der letzte Kritikpunkt ist der gewichtigste, schließlich geht es um den Kern der Reform: Die schwarz-rote Koalition will Unternehmen begünstigen, nicht Unternehmer. Diese Losung hatte einst der frühere SPD-Finanzminister Oskar Lafontaine ausgegeben. Sie hat schwerwiegende Folgen: Die Gesamtbelastung der beim Unternehmer und bei anderen Anlegern anfallenden Dividenden kann letztlich gut 48 Prozent erreichen. Sie liegt damit nicht nur deutlich über dem Satz für einbehaltene Gewinne, sondern auch deutlich über dem geplanten Abgeltungssteuersatz für weitgehend risikolose Zinseinkünfte.

Das zeigt: Von einer umfassenden Finanzierungsneutralität, die allein eine effiziente Nutzung der knappen Ressource Kapital garantiert, bleibt man weit entfernt. Indem einbehaltene Gewinne begünstigt werden, wird Kapital in den Unternehmen eingesperrt. Die Koalition argumentiert: Einbehaltene Gewinne müssen begünstigt werden, um die vielbeklagte Eigenkapitalschwäche zu beheben. Auch wenn das plausibel klingen mag, ist das der falsche Weg.

Ein Land, das wie Deutschland unter Wachstumsschwäche leidet, muß dafür sorgen, daß das Geld ohne Reibungsverluste dorthin wandert, wo es am dringendsten gebraucht wird. Das geht nur, wenn einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne gleich belastet werden. Deswegen kann auch der schwarz-rote Steuerkompromiß nur ein Schritt zu einer weitergehenden Reform sein.

Text: F.A.Z., 03.11.2006, Nr. 256 / Seite 13
Bildmaterial: dpa

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