G7-Staaten

„Fortschritte auf dem Weg zu stabilerer Finanzarchitektur“

13. April 2003 Die G-7-Staaten sehen anhaltende Fortschritte auf dem Weg zu einer stabileren internationalen Finanzarchitektur. Zugleich seien aber weitere Arbeiten auf dem Gebiet erforderlich, hieß es in einer in Washington veröffentlichten Erklärung.

Anlässlich der Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank verwies die Gruppe der wichtigsten Industrieländer darauf, dass der IWF - mit Blick auf die Verschuldung einzelner Staaten - seine Überwachungskapazitäten erhöht habe. Allerdings müsse der Fonds in einigen Bereichen - so bei der Analyse der Währungsstruktur von Schulden - die Arbeit verstärken und hierüber auf der Jahrestagung 2003 in Dubai berichten.

Begrenzung der Ausleihungen im Krisenfall

Zudem unterstützen die G-7-Staaten die Notwendigkeit, bei Krisenfällen den Zugang zu IWF-Mitteln innerhalb eines Jahres auf 100 Prozent der jeweiligen IWF-Quote eines Landes zu begrenzen. Kumuliert dürfe die Quotenausschöpfung nicht mehr als 300 Prozent betragen. IWF-Ausleihungen, die über diese Schwellenwerte hinausgehen, würden nur unter außergewöhnlichen Umständen erfolgen.

Internationales Konkursrecht abgelehnt

Auch hinsichtlich der Arbeiten zur Schaffung geordneter Verhältnisse bei Schuldenkrisen verzeichnen die G-7-Staaten eine positive Entwicklung. Dabei wurde allerdings einer internationalen Insolvenzordnung ähnlich dem US- Konkursrecht nach „Chapter 11“ - wie sie vom IWF mit dem so genannten “Sovereign Debt Restructuring Mechanism“ (SDRM) vorgeschlagen worden ist - eine Absage erteilt. Dies war bereits im Vorfeld erwartet worden. Die Umsetzung eines SDRM sei derzeit nicht praktikabel, lautete das Urteil der G-7-Finanzminister und -Notenbankgouverneure.

Widerstand gegen ein SDRM wurde bereits vor der Frühjahrstagung geäußert, darunter von privaten Banken, aber auch von kapitalsuchenden Entwicklungsländern. Zuletzt war auch die US-Regierung auf Distanz zu dem Konzept gegangen, das aus der Feder der stellvertretenden IWF-Geschäftsführerin Anne O. Krueger stammt. Aus IWF-Kreisen hieß es am Wochenende, die USA hätten sich mit ihrer ablehnenden Haltung gegen eine deutliche Mehrheit der IWF-Mitgliedsländer durchgesetzt.

Mehrheitsklauseln angenommen

Positiver beurteilen die G-7-Staaten hingegen eine verstärkte Umsetzung von Mehrheitsklauseln in Anleiheverträgen („Collective Action Clauses“). Hier sei eine weit reichende Anwendung wünschenswert, hieß es. Die G-7-Staaten wollen diesbezüglich selbst eine Vorbildfunktion einnehmen. Als weiteres Instrument für geordnete Umschuldungen betonten die G-7-Staaten die Anwendung eines so genannten „Code of good conduct“, wie er vom französischen Notenbankpräsidenten Jean-Claude Trichet vorgeschlagen worden ist.

Diesbezüglich soll bis zum Herbst ein Bericht angefertigt werden. Dabei sollen der Erklärung zufolge auch Anleiheemittenten und der private Sektor konsultiert werden.



Text: vwd

 
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