Energie

Eine Kommune kauft ihr Stromnetz

Von Thomas Jansen

In Nümbrecht liefern die Gemeindewerke inzwischen günstigeren Strom als RWE

In Nümbrecht liefern die Gemeindewerke inzwischen günstigeren Strom als RWE

23. August 2007 Nümbrecht ist eine 17.000-Seelen-Gemeinde in den sattgrünen Hügeln des Oberbergischen Landes, 40 Kilometer östlich von Köln. Das Besondere an Nümbrecht: Der Ort hat sich aus dem Stromnetz des Energieversorgers RWE ausgeklinkt. Insgesamt 11 Millionen Mark hat die Kommune Mitte der neunziger Jahre für die Übernahme der Infrastruktur und die Entflechtung der Stromnetze bezahlt. Dafür bekam sie ein Umspannungswerk mit zwei Transformatoren, 114 Transformatorenstationen sowie jeweils 70 Kilometer Kabel- und Hochspannungsleitung.

Deren Verfassung ließ jedoch aus Sicht der Gemeinde sehr zu wünschen übrig. „Die waren in einem desolaten Zustand“, erinnert sich Uwe Boecker, einer der drei Geschäftsführer der Gemeindewerke Nümbrecht (GWN). Aus den fünfziger Jahren sei die Technik teilweise gewesen. An eine rentable Nutzung war für den Elektromeister, der zuvor 20 Jahre lang für RWE gearbeitet hatte, unter diesen Umständen vorerst nicht zu denken: „Das ist, wie wenn sie einen Mercedes aus dem Museum holen und damit ein Taxiunternehmen betreiben wollen.“ 2,5 Millionen Euro investierten die Gemeindewerke in die Modernisierung des Stromnetzes.

„Das war ein quälender Kampf“

RWE allerdings weist den Vorwurf, das Stromnetz sei marode gewesen, als ungerechtfertigt zurück. Das Unternehmen beruft sich auf das Urteil eines unabhängigen Gutachters, der keine Hindernisse für einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb festgestellt habe. Ein Konzernsprecher weist zudem darauf hin, dass die gewöhnliche Nutzungsdauer der Stromversorgungsinfrastruktur 40 bis 60 Jahre betrage. Ohnedies sei keineswegs das Alter der Anlagen, sondern deren Wartung entscheidend für einen einwandfreien und rentablen Betrieb. In dieser Hinsicht habe sich RWE nichts zuschulden kommen lassen.

Der Abspaltung Nümbrechts vom RWE-Netz war ein langwieriger juristischer Streit vorausgegangen. „Das war ein quälender Kampf. Die wollten das nicht abgeben“, erzählt Boecker. Als der Konzessionsvertrag - er regelt die Nutzung der öffentlichen Wege für die Leitungsverlegung - zwischen der Gemeinde Nümbrecht und RWE in den neunziger Jahren auslief, bemühte sich die Kommune um den Kauf des Stromnetzes. RWE aber verlangte 13,8 Millionen Mark, eine aus Sicht der Nümbrechter viel zu hohe Summe. Der Essener Konzern argumentierte hingegen, dies sei der Sachzeitwert der Anlagen und damit ein durchaus üblicher Preis.

Unkomplizierte Netzübernahme

In zweiter Instanz ordnete das Oberlandesgericht Düsseldorf 1995 durch eine einstweilige Verfügung an, dass der Konzern sein Stromnetz der Gemeinde vorläufig für die geforderten 13,8 Millionen Mark überlassen musste. Die Parteien wurden ferner verpflichtet, sich innerhalb von zehn Jahren auf einen neuen Kaufpreis zu verständigen. So einigte man sich 1996 auf 11 Millionen Mark, und RWE zahlte 2,8 Millionen Mark zuzüglich Zinsen an die Gemeinde zurück. Nachdem die juristischen Hürden genommen waren, gestaltete sich die technische Umsetzung der Netzübernahme vergleichsweise unkompliziert. Mit einem Seitenschneider trennte man alte Kabel durch, die in andere Gemeinden führten, und verlegte andernorts neue. Das Ergebnis war ein geschlossener Stromkreis, der nur noch einen Berührungspunkt zur Stromeinspeisung mit dem RWE-Netz besaß.

Seit dem 1. Mai 1998 betreiben die Gemeindewerke Nümbrecht nun das ehemalige Netz der RWE. Das Unternehmen in Gemeindebesitz erwirtschaftet in der Regel einen jährlichen Gewinn zwischen 150.000 und 200.000 Euro und führt mehr als 150.000 Euro Gewerbesteuer an die Kommune ab. 13 Mitarbeiter und zwei Auszubildende werden inzwischen beschäftigt. „Das hat uns niemand zugetraut“, sagt Boecker stolz. RWE sei offenkundig davon ausgegangen, dass die Gemeinde Nümbrecht nach einem halben Jahr wieder an die Türe klopfen würde.

Kein Hort professioneller Geschäftigkeit

Warum ausgerechnet die Gemeinde Nümbrecht auf die Idee kam, das Stromnetz zu kaufen, und dafür einen langwierigen Konflikt mit einem der größten deutschen Unternehmen in Kauf nahm, ist nicht leicht zu sagen. Wie ein Hort professioneller Geschäftigkeit, geschweige denn Aufmüpfigkeit wirkt die Gemeinde nicht. Im Gegenteil: Nümbrecht ist beschaulich. Straßen und Vorgärten sind sauber und gepflegt. Grauer Schiefer, schwarz-weißes Fachwerk und sandsteinfarbenes Gemäuer prägen die Kulisse des „heilklimatischen Kurortes“.

Aber schon seit sie 1980 ihre Arbeit in der Gemeindeverwaltung begonnen habe, zirkuliere die Idee des Netzkaufes, sagt Marion Wallérus, Geschäftsführerin der GWN. Man sei unzufrieden gewesen mit den alten Verträgen, die der Gemeinde kaum Geld einbrachten. In der Gemeindeverwaltung und im Gemeinderat habe es immer wieder Leute gegeben, die sich für eine Rekommunalisierung des Stromnetzes stark gemacht hätten. Mittlerweile beliefern die GWN fast 6000 Haushalte - ungefähr zwei Drittel aller Haushalte in der Gemeinde - mit Strom.

Keine Konkurrenz zu Billiganbietern

Wallérus sieht die vordringliche Aufgabe ihres Unternehmens allerdings nicht in der Gewährleistung günstiger Strompreise: „Das ist einfach nicht das Kriterium.“ Natürlich wollten sie den Strom zu einem niedrigeren Preis als RWE liefern. Mit Billiganbietern zu konkurrieren sei jedoch unmöglich. „So was wie ,Yellostrom' oder ,E wie einfach', das können wir einfach nicht.“ Derzeit liegen die Gemeindewerke sogar nur noch „hauchdünn“ unter dem RWE-Preis. Auf 0,21 Cent je Kilowattstunde beziffert Wallérus den aktuellen Preisunterschied. Im vergangenen Jahr habe er noch anderthalb Cent betragen.

Im Familientarif, der für einen Verbrauch von mindestens 5000 Kilowattstunden jährlich gilt, fällt das Ergebnis für die Gemeindewerke Nümbrecht günstiger aus. Wer diese Menge abnimmt, spart nach Wallérus' Angaben 23 Euro, wer 6000 Kilowattstunden abnimmt, sogar 47 Euro im Jahr gegenüber dem RWE-Tarif. Die größere Effizienz der Gemeindewerke mache günstigere Preise möglich. Geschäftsführer Boecker sieht den entscheidenden Pluspunkt jedoch im Service. Der sei viel persönlicher als der eines RWE-Callcenters. Bei ihnen hätten die Anrufer oft den Chef selbst am Apparat. Wie zum Beweis klingelt das Telefon. Ein Kunde beschwert sich. Der Geschäftsführer hat Störungsdienst.

Nächstes Ziel: das Gasnetz

„Wir können der Partner der Bürger werden. Das hat mit Gemeinwohl zu tun, nicht mit dem Strompreis“, sagt Wallérus. Sie verstünden sich als kommunales Dienstleistungszentrum für den Bürger und die Gemeinde. Entscheidend ist für sie, dass die örtliche Politik durch die Gemeindewerke die Entscheidungsgewalt für die lokale Energieversorgung erhält. Auf andere Gemeinden lasse sich das Nümbrechter Modell allerdings nicht ohne Weiteres übertragen. „Da kann man nur kämpfen, das ist nicht standardisierbar“, meint Boecker. Er wappnet sich schon für den nächsten Kampf. Diesmal soll es um das Gasnetz gehen.

Kein Einzelfall

Nümbrecht ist nicht die einzige Kommune, die Eigentümerin ihres Stromnetzes ist. Genaue Zahlen, wie viele Kommunen in Deutschland über ein eigenes Stromnetz verfügen, gibt es aber nicht. Der deutsche Städte- und Gemeindebund schätzt, dass 1500 bis 1800 der rund 13.000 Städte und Gemeinden Eigentümer oder Miteigentümer des kommunalen Strom- oder Gasnetzes sind. Der Verband der deutschen Elektrizitätswirtschaft zählt 25 größere Stadtwerke sowie 700 mittlere und kleinere Stadtwerke auf dem Strommarkt. Die Mehrzahl von ihnen ist zumindest Miteigentümer.

In den neunziger Jahren gab es eine Reihe von Stromnetzkäufen durch Kommunen. Wie in Nümbrecht kam es häufig zum Streit über die Höhe des Kaufpreises. Die Kommunen waren der Auffassung, dass die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungswerte sowie deren Abschreibungen die Basis für den Kaufpreis bilden sollten. RWE und andere Energieversorger bestanden hingegen auf dem sogenannten Sachzeitwert. Er ergibt sich aus dem Herstellungswert der Anlagen zum Übernahmezeitpunkt und berücksichtigt die bisherige Nutzungsdauer und den technischen Erhaltungszustand der Anlagen.

Eine Prozesskostengemeinschaft von knapp 40 Stadtwerken und Kommunen führte daraufhin in zwei Musterprozessen eine höchstrichterliche Klärung des angemessenen Kaufpreises herbei. Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH klagte vor dem Landgericht Dortmund gegen RWE Energie. Die oberbayerische Gemeinde Kaufering zog gegen die Lech Elektrizitätswerke AG vor das Münchener Landgericht. Der Bundesgerichtshof entschied schließlich im November 1999 (KZR 12/97), dass der Preis für das Stromnetz nicht so hoch sein dürfe, dass er die Netzübernahme verhindere. Der Sachzeitwert sei zwar nicht generell unzulässig, dürfe jedoch nicht dazu führen, dass eine Gemeinde faktisch daran gehindert werde, den Versorger zu wechseln.

Text: F.A.Z., 23.08.2007, Nr. 195 / Seite 11
Bildmaterial: Rainer Wohlfahrt

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