Britische Finanzaufsicht

Insiderhandel weit verbreitet

20. März 2006 Am britischen Aktienmarkt treiben Marktteilnehmer offenbar vor jeder dritten Übernahme Insiderhandel. Auch wird bei jeder fünften Gewinnwarnung von Unternehmen des FTSE-350-Index im Prinzip gegen das Verbot von Insiderhandel verstoßen. Dies läßt sich aus einer Analyse der britischen Finanzaufsicht, der Financial Services Authority (FSA), ableiten.

Die FSA hat - um ihren eigenen Erfolg in der Bekämpfung des Insiderhandels besser zu messen - sämtliche großen Pflichtmitteilungen zu bevorstehenden Übernahmen an der London Stock Exchange in den Jahren 2000 bis 2004 analysiert und 1500 weitere wichtige Pflichtmitteilungen von Unternehmen des FTSE-350-Index von 1998 bis 2003. Dabei untersuchte sie, wie sehr sich der Aktienkurs bereits vor der Pflichtmitteilung bewegte. Das Ergebnis ist ernüchternd, zumal deutlich wird, daß Insiderhandel offenbar nicht nur an der Tagesordnung ist, sondern daß sich dies nicht einmal gebessert hat, seit die verschärften Vorschriften des Financial Services&Markets Act (FSMA) im Jahr 2001 in Kraft traten.

Strengere Vorschriften hatten keinen Effekt

Londoner Börse: Insiderhandel ist an der Tagesordnung

Londoner Börse: Insiderhandel ist an der Tagesordnung

Insiderhandel, das heißt die Ausnutzung noch nicht veröffentlichter interner Finanzdaten von Unternehmen für Geschäfte an der Börse, ist in Großbritannien seit 1985 verboten. Im Jahr 2001 wurden die Anforderungen an Unternehmen konkretisiert, wann kursrelevante Informationen der Börse gemeldet werden müssen. Zugleich wurde der rechtliche Rahmen für die FSA geschaffen, leichter und schneller gegen Insiderhandel vorgehen zu können.

Die Einführung dieser rechtlich strengeren Vorschriften hatte jedoch zunächst offenbar keinen Effekt. In früheren Jahren fand nach der Analyse der FSA scheinbar bei 22,8 Prozent der Pflichtmitteilungen von Unternehmen des FTSE 350 Insiderhandel statt. Dies änderte sich aber mit der Einführung der verschärften Vorschriften im Jahr 2001 kaum. Auch danach gab es in 21,7 Prozent der Fälle offenbar Insiderhandel.

Prudential-Aktie steigt vor der offziellen Meldung

Bei Übernahmen scheinen Marktteilnehmer mittlerweile sogar mehr Insiderhandel zu betreiben als früher: Vor der Einführung des FSMA im Jahr 2001 waren bei 21 Prozent der Übernahmeankündigungen insiderrelevante Kursbewegungen festzustellen. Nach den strikteren Vorschriften im Jahr 2001 stellte die FSA sogar bei 28,9 Prozent der Pflichtmitteilungen vorherige Kursbewegungen fest, die ganz offensichtlich durch bereits informierte Marktteilnehmer ausgelöst wurden.

Jüngstes Beispiel ist gerade in diesen Tagen der Übernahmeversuch der britischen Prudential durch den größten britischen Versicherer Aviva. Obwohl die Übernahmeofferte am Freitag nicht offiziell bekannt war, schoß der Aktienkurs um 7,1 Prozent in die Höhe - offenbar, weil Insider, die von der Offerte der Aviva wußten, darauf handelten und spekulieren, daß der Übernahmepreis erhöht wird.

Die FSA betont, daß sie sich lediglich die Kursbewegungen am Kassamarkt angesehen habe und nicht die Preisbewegungen am Terminmarkt, wo Insider mindestens ebenso gut, wenn nicht besser Insiderinformationen ausnutzen können. Die FSA sagt, daß eine Analyse des Terminmarktes wegen der Arbitragegeschäfte voraussichtlich zu einem ähnlichen Ergebnis geführt hätte.

Die Londoner Aufsichtsbehörde bestätigt mit ihrer Analyse den Verdacht, der in der Londoner City immer wieder formuliert wird: daß die sogenannten "Chinese Walls" in den Banken mehr als löchrig sind; daß zwischen Unternehmen, Banken und Investoren Insiderinformationen weitergereicht werden; und daß es für die Aufsichtsbehörden nach wie vor schwierig ist, Insiderhandel zu identifizierten und nachzuweisen. Bei den zunehmend international vernetzten Finanzmärkten wird oft um fünf Ecken herum gehandelt, und letztlich kann niemand nachweisen, wer die Information gegeben hat und wer darauf gehandelt hat.

Nur Bestrafung führt zu Disziplin

Bei der Untersuchung konzentrierte sich die FSA nur auf den Insiderhandel und nicht auf den Tatbestand der in der Londoner City so oft vermuteten Kursmanipulation. Dabei scheinen bewußt Übernahmegerüchte gestreut zu werden, so daß der Aktienkurs in die Höhe schnellt und Investoren abkassieren können.

Die FSA vermutet, daß die Einführung der verschärften Insidervorschriften 2001 keinerlei abschreckende Wirkung auf das Insiderverhalten der Marktteilnehmer hatte. Erst Bestrafung führe offenbar zu Disziplin. Allerdings seien die Strafzahlungen, die die FSA in den ersten fünf Verfahren gegen Insiderhandel im Jahr 2004 verfügt habe, wohl zu niedrig ausgefallen. Sie lagen zwischen 1000 und 18.000 Pfund.

Text: bes., F.A.Z., 20.03.2006, Nr. 67 / Seite 14
Bildmaterial: F.A.Z., picture-alliance / dpa/dpaweb

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