Corporate Governance

Im Dienste der Aktionäre

12. Mai 2003 Die Managergehälter werden mal wieder zum Thema der öffentlichen Diskussion - und erwecken bei der Politik den Instinkt, handeln zu müssen. Zum besseren Anlegerschutz drängt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf die Offenlegung der individuellen Bezüge der Vorstände. Zugleich droht sie - mal direkt, mal eher indirekt - mit einer gesetzlichen Deckelung der Managerbezüge.

Solche Vorstöße sind nicht an Parteipolitik gebunden. So fordert auch Edmund Stoiber, Vorsitzender der Christlich Sozialen Union, Auswüchse bei Managergehältern zu vermeiden. Der „Sanierungsplan für Deutschland“ der CSU sieht eine Selbstverpflichtung von Vorständen und Aufsichtsräten vor. Ihre Bezüge und Abfindungen sollten sich an der Entwicklung der Löhne und Abfindungen der eigenen Arbeitnehmer orientieren.

Ende Mai wird sich die Corporate-Governance-Kommission unter Leitung von Gerhard Cromme, dem Aufsichtsratsvorsitzenden von Thyssen-Krupp, dem Thema widmen. Das mag zum Teil erklären, warum im Vorfeld das Thema Managergehälter wieder auf der politischen Agenda gelandet ist. Es gilt zumindest seitens der Regierung, Druck auf die Kommission auszuüben.

Empfehlungen der Corporate-Governance-Kommission haben ihre Wirkung: Die derzeitige Tendenz bei vielen Aufsichtsräten, Vergütungen anzuheben, folgt direkt aus den Bemühungen, die Vergütungssysteme leistungs- und erfolgsorientierter auszugestalten. Das war eine Forderung im Corporate-Governance-Kodex, den die Cromme-Kommission vor mehr als einem Jahr vorlegte.

Im Interesse der Aktionäre zeigen manche Unternehmen auch von sich aus größere Transparenz. So hat die Deutsche Bank wie auch andere Dax-notierte Unternehmen in diesem Jahr erstmals die Bezüge einzelner Vorstände detailliert aufgelistet.

Ein FAZ.NET-Spezial begleitet die aktuelle Diskussion.



Text: @pwe
Bildmaterial: F.A.Z.

 

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