12. November 2009 Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch gemeinsam mit anderen EU-Ländern dagegen gewandt, dass die EU noch in diesem Monat ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten schließt, das die Weitergabe von Daten europäischer Bankkunden zur Terrorismusbekämpfung an die amerikanische Regierung ermöglicht.
Deutschland erhob auf einer Sitzung der EU-Botschafter in Brüssel zusammen mit Frankreich, Österreich und Finnland Einwände gegen einen Entwurf für ein Abkommen, das eigentlich am 30. November von den Innen- und Justizministern der EU gebilligt werden sollte. Die schwedische Ratspräsidentschaft will nun eine neue Beratung ansetzen.
Rücksicht auf das Europaparlament
Das Abkommen, dessen Aushandlung in Deutschland auf viel öffentliche Kritik gestoßen war, soll den polizeilichen und justiziellen Umgang mit Daten der Genossenschaft Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) regeln, über die die Finanzindustrie ihre weltweiten Transaktionen abwickelt. Das amerikanische Finanzministerium hat bisher ohne Abkommen Überweisungsdaten europäischer Bankkunden von einem Swift-Server abgerufen, der in Amerika stand.
Um das künftig zu verhindern, verlegt die Genossenschaft bis Ende des Jahres ihre Rechner für europäische Banküberweisungen nach Europa. In der EU gibt es aber trotzdem den politischen Willen, den Amerikanern weiter Zugang zu den Swift-Datenbanken zu gewähren, weil eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet auch als vorteilhaft für europäische Sicherheitsbehörden gesehen wird. Die schwedische Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission haben deshalb seit Ende Juli ein entsprechendes Abkommen ausgehandelt.
Die Bundesregierung ist im Grundsatz ebenfalls für die Kooperation mit Amerika, will das schnelle Inkrafttreten des Abkommens aber aus Rücksicht auf das Europaparlament verhindern. Das neue Abkommen soll ein Übergangsvertrag sein, der längstens bis 31. Januar 2011 gilt, um nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags einen neuen Vertrag unter Einbeziehung des Parlaments auszuhandeln. Nach dem Vertrag erfordern innen- und rechtspolitische Beschlüsse der EU künftig die Zustimmung des Parlaments. Er tritt am 1. Dezember in Kraft, so dass es der Bundesregierung unangemessen erscheint, ein politisch so strittiges Abkommen am letzten Tag zu beschließen, an dem das Parlament keine Mitsprache hat. Der Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht bezeichnet diese Aussicht als unverhohlenen Mittelfinger der Regierungen gegen das Parlament.
Datenweitergabe nur zur Terrorismusbekämpfung
Zum anderen hat die Bundesregierung Bedenken wegen des Datenschutzes. Das Abkommen soll den europäischen Bürgern erstmals Rechtsschutz gewähren. In der jetzigen Fassung erscheinen der deutschen Regierung aber die Vorschriften über die Weiternutzung der Daten in Amerika noch unscharf; auch die (gerichtlichen) Einspruchsmöglichkeiten für europäische Bürger in Amerika wertet sie als ungenügend. Der Entwurf sieht nur in allgemeiner Form vor, dass Bürger das Recht haben, von ihrer Datenschutzbehörde eine Bestätigung zu verlangen, dass mit ihren Daten korrekt umgegangen wird, und dass sie Rechtsmittel bei den Verwaltungsbehörden und der Justiz einlegen können.
Nach dem jetzigen Entwurf dürften Daten nur zum Zweck der Terrorismusbekämpfung weitergegeben werden, es muss sich um eine laufende Ermittlung handeln, und in Europa muss die jeweils zuständige Behörde in den Mitgliedstaaten der Weitergabe zustimmen. Automatische Profilerstellungen, Computerfilterung, weitergehende Abfragen, die Veränderung der Daten oder ihre Verbindung mit anderen Datenbanken wären nicht erlaubt. Daten könnten für fünf Jahre gespeichert werden und wären früher zu löschen, wenn sie zur Terrorismusbekämpfung nicht mehr gebraucht werden. Die europäischen Sicherheitsbehörden würden im Gegenzug Zugang zu Erkenntnissen erhalten, die die Amerikaner über die Finanzströme des Terrorismus haben. Übermittelt werden sollen Name, Kontonummer, Adresse, nationale Identifikationsnummern sowie andere persönliche Daten von Bankkunden.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa
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