17. April 2009 Ein schwedisches Gericht hat die Betreiber der Internet-Tauschbörsen-Website The Pirate Bay wegen Verletzung des Urheberrechts verurteilt. Die vier Angeklagten wurden zu einjährigen Haftstrafen verurteilt. Außerdem müssen sie Schadenersatz in Höhe von 30 Millionen Kronen (2,74 Millionen Euro) an verschiedene Musik- und Filmunternehmen zahlen, darunter Warner Bros, Sony Music Entertainment, EMI und Columbia Pictures. Schon vor dem Urteil hatten die Angeklagten angekündigt, im Falle eines Schuldspruchs in die Berufung zu gehen.
Den Betreibern von The Pirate Bay wurde vorgeworfen, Millionen Internetnutzern ein Forum für den kostenlosen Download von Musik, Filmen und Computerspielen geboten und sie damit ermutigt zu haben, Urheberrechte zu verletzen. Die Angeklagten - Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde, Fredrik Neij und ihr Finanzier Carl Lundström - verwiesen darauf, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereitgehalten habe. Sie vermittle lediglich entsprechende Verbindungen. Die Verteidigung plädierte daher auf Freispruch.
Das Gericht sah dies anders. Bei dem Urteil habe auch die Tatsache eine Rolle gespielt, dass die Website kommerziell betrieben worden sei, sagte Richter Tomas Norstrom vor Journalisten.
Urteil mit Signalwirkung
Das Urteil könnte Auswirkungen für Internetnutzer in aller Welt haben. Dabei geht es um die Frage, wann genau beim Herunterladen einer Datei das Urheberrecht verletzt wird beziehungsweise bis zu welchem Punkt der Betreiber einer Website nur eine technische Infrastruktur zur Verfügung stellt.
Auf der Pirate-Bay-Website gibt es nur sogenannte BitTorrent-Daten - das sind kleine Metadaten-Pakete, die den gleichzeitigen Download großer bis riesiger Dateien im weltweiten Netz ermöglichen. Die Klärung urheberrechtlicher Fragen - letztlich die Bezahlung - wird dem Nutzer überlassen, der die Datei auf seinen PC lädt. Pirate Bay hat Schätzungen zufolge 22 Millionen Nutzer.
Für den Prozess wurde eigens eine Website eingerichtet, und die Angeklagten hielten ihre Unterstützer mit Hilfe des Micro-Blogs Twitter über den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden. Am Freitag forderte einer der Angeklagten, Peter Sunde, in einem Twitter-Eintrag die Pirate-Bay-Nutzer auf, Ruhe zu bewahren. Nichts wird The Pirate Bay, uns persönlich oder Filesharing passieren, was auch immer. Das ist nur Theater für die Medien.

Wie die größte Internet-Tauschbörse funktioniert
Die Tauschbörse The Pirate Bay gehörte bislang zu den populärsten Websites weltweit. In der Rangliste der beliebtesten Websites belegt www.thepiratebay.org laut den Statistiken des Internet-Dienstleisters Alexa inzwischen Platz 107 Tendenz steigend. Wenn Nutzer auf The Pirate Bay oder vergleichbaren Angeboten nach Musikstücken, Filmen oder Software suchen, erhalten sie nicht die Dateien selbst, sondern nur die Informationen, wo diese Daten im Netz heruntergeladen werden können.
The Pirate Bay setzt dabei auf das Datenaustausch-Protokoll BitTorrent. Der Name torrent - englisch für reißender Strom - kommt nicht von ungefähr: Mit diesem Verfahren lassen sich große Datenmengen besonders effizient verteilen. Alle Anwender, die etwas herunterladen, stellen gleichzeitig die Daten auch für andere User bereit. Bei einem BitTorrent-Tracker wie The Pirate Bay können die Anwender .torrent-Dateien herunterladen, mit denen sich Anbieter und Nachfrager bestimmter Dateien dann untereinander verbinden.
Vor diesem Hintergrund hatten die Betreiber von The Pirate Bay argumentiert, sie hätten keinen einzigen Film oder Song auf den eigenen Servern. Tatsächlich vermittelt Pirate Bay nur zwischen den Mitgliedern und hilft ihnen, das Gesuchte auf den Computern anderer Nutzer zu finden und von dort zu laden.
Sollte The Pirate Bay nach dem Urteil in Schweden offline gehen und aus dem Netz verschwinden, stehen andere BitTorrent-Sites wie Torrent.to, Mininova oder IsoHunt bereit. Diese Sites werden zum Teil von Ländern aus betrieben, in denen die Strafverfolgungsbehörden nicht aktiv gegen entsprechende Internet-Angebote vorgehen.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa, REUTERS
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